Im April 2020 haben die Mobilfunk-Netzbetreiber T-Mobile USA und Sprint fusioniert. Dabei verlor die Deutsche Telekom ihre Aktienmehrheit an T-Mobile USA; Softbank verlor seine Mehrheit an Sprint und überließ seine Stimmrechte der Deutschen Telekom, die damit eine Mehrheit hatte. Doch brauchte Softbank dringend Geld, durfte seine Aktien am fusionierten Unternehmen aber ein halbes Jahr lang nur mit Zustimmung verkaufen. Diese Zustimmung hat sich die Deutsche Telekom teuer bezahlen lassen, T-Mobile-Minderheitsaktionäre erhielten fast nichts. Ob das rechtens war, soll ein Gericht des US-Staates Delaware klären.
Der Kleinaktionär David Dinkevich erachtet sich übervorteilt. Seit Jahren führt er eine Sammelklage im Namen aller Minderheitsaktionäre der T-Mobile-USA gegen die Deutsche Telekom und andere Beklagte. Darauf macht das Handelsblatt aufmerksam. Es geht um Milliarden: Laut Klage hat die Deutsche Telekom mehr als zehn Milliarden US-Dollar verdient, wovon den Minderheitsaktionären zwei Milliarden US-Dollar plus Zinsen seit 2020 zustünden. Denn wer die Mehrheit der Stimmen habe, sei den Minderheitsteilhabern verpflichtet und dürfe sich nicht durch Nebenabsprachen bereichern.
Die Deutsche Telekom setzt den geldwerten Vorteil unter vier Milliarden US-Dollar an und findet nichts dabei: Sie habe vertraglich das Recht gehabt, Softbanks Aktienverkauf bis Ende September 2020 zu blockieren. Daher sei ihr auch zugestanden, sich für die Zustimmung entlohnen zu lassen, ohne Dritte daran zu beteiligen. Diese Entlohnung erfolgte in Form von T-Mobile-Aktien, die Softbank unter Marktpreis an die Deutsche Telekom verkaufte.
Zustimmen musste außerdem noch ein Ausschuss aus Aufsichtsräten im Namen der Minderheitsaktionäre. Diese Zustimmung sei erpresst worden, meint Dinkevich, mit dem Hinweis darauf, dass Softbank einige Monate später auch ohne Zustimmung verkaufen dürfe. Im Gegenzug erhielten die Minderheitsaktionäre Bezugswerte von geringem Wert. Seit April 2023 hält die Deutsche Telekom wieder die Mehrheit an T-Mobile USA.
Vorwurf des Insiderhandels
Zusätzlich erhebt die Klage den Vorwurf des Insiderhandels. Die Verantwortlichen hätten die erwarteten Synergien aus der Fusion wissentlich zu gering dargestellt, um die Börse in die Irre zu führen. Das habe Erwartungen und damit die Aktienkurse zunächst gedrückt. Nur zwei Monate nach der Fusion haben zwei Verwaltungsräte große Aktienpakete erworben – finanziert durch einen auffallend billigen Kredit Softbanks. Als die Finanzzahlen dann die laut Vorwurf künstlich niedrig gehaltenen Erwartungen übertrafen, waren diese Aktienpakete schlagartig viel mehr wert.
Die beiden des Insiderhandels beschuldigten Aufsichtsräte sind der reichste Bolivianer und ehemalige Sprint-Chef Raul Marcelo Claure Bedoy sowie der Vizevorsitzende des Softbank-Verwaltungsrates Ronald Fisher. Die beiden sitzen beziehungsweise saßen für Softbank im T-Mobile-Verwaltungsrat. Der ehemalige T-Mobile-Chef John Legere soll ebenso in die Machenschaften eingeweiht gewesen sein, wie Softbank-Chef Masayoshi Son. Nicht eingeweihte Kleinaktionäre, die ihre Aktien zwischenzeitlich verkauft haben, sind in diesem Szenario die Geschädigten. Die Beschuldigten stellen die Vorwürfe in Abrede.
Der Verfahren heißt Dinkevich v. Deutsche Telekom AG et al und ist am Delaware Court of Chancery unter C.A. No. 2021-0479-PAF anhängig. Die Gerichtssaalphase ist vorerst für Oktober 2027 anberaumt, was sich aber noch verschieben kann.
In einer separaten Klage versuchen Kunden der Mitbewerber AT&T und Verizon, die Fusion T-Mobiles mit Sprint für unzulässig erklären zu lassen. Sie habe zu Preiserhöhungen seitens AT&T und Sprints geführt. Dieses Verfahren heißt Dale et al v Deutsche Telekom et al und ist am US-Bundesbezirksgericht für Illinois unter dem Az. 1: 22-cv-0318 anhängig.
(ds)