Renten-Option kann sich für eine Gruppe richtig lohnen – doch es lauern erhebliche Risiken

Teilrente beantragen: Für einige Personen eine gute Wahl, doch es lauern Risiken

Stand: 24.08.2026, 22:14 Uhr

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Neben der vollen Rente kann auch eine Teilrente bezogen werden. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich vorher gut beraten lassen. Und die Risiken kennen.

Frankfurt – Wer nicht abrupt in den Ruhestand wechseln möchte, hat eine flexible Alternative: die Teilrente. Statt von einem Tag auf den anderen mit dem Job aufzuhören, können Versicherte einen Teil ihrer gesetzlichen Rente beziehen – und gleichzeitig weiter berufstätig bleiben. Doch für wen lohnt sich dieses Modell wirklich?

Ein älteres Paar sitzt auf einer Bank am Bodensee

Wer seinen Ruhestand in fließendem Übergang erreichen möchte, kann eine Teilrente beantragen. © Thomas Warnack/dpa

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in ihrem Rentenlexikon erklärt, können Altersrenten als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden. Der Anteil ist dabei frei wählbar – er muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen.

Wer kann die Teilrente beantragen?

Grundsätzlich gilt: Eine Teilrente kann ab 63 Jahren beantragt werden, sofern ein Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente besteht. Für die klassische Regelaltersrente liegt die Grenze bei 67 Jahren. Voraussetzung für den Erhalt der regulären Altersrente ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Den Antrag auf Teilrente stellen Versicherte direkt im regulären Rentenantragsformular R100 – dort wird abgefragt, ob die Rente als Voll- oder Teilrente bezogen werden soll. Wegen der Komplexität der Berechnungen empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung eine kostenlose persönliche Beratung, die auch online gebucht werden kann.

Das Modell der Teilrente richtet sich vor allem an Menschen, die den Übergang in den Ruhestand sanft gestalten wollen. Etwa indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren und die entstehende Einkommenslücke durch die Teilrente schließen. Der Wechsel zwischen Teil- und Vollrente ist jederzeit möglich, erläutert das DRV-Portal ihre-vorsorge.de. Er wird formlos beim Rentenversicherungsträger beantragt und jeweils nach einer Monatsfrist wirksam.

Zudem benennt ihre-vorsorge.de eine Gruppe Menschen, für die eine Teilrente von Vorteil sein kann. Personen, die ihre Angehörigen pflegen, können sich als Teilrentnerin oder Teilrentner neue Rentenansprüche durch die Zeit der Pflege sichern. Von dieser Regelung sind pflegende Rentnerinnen und Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und volle Rente beziehen, allerdings ausgeschlossen. Sie gelten als versicherungsfrei. Allerdings kann der Wechsel in eine Teilrente dieses Problem lösen.

Steuerlicher Vorteil bei Teilrente: Früher einsteigen, weniger versteuern

Ein oft übersehener Aspekt ist der steuerliche Vorteil. Wer früher in die Teilrente einsteigt, sichert sich einen niedrigeren steuerpflichtigen Rentenanteil. Denn der Besteuerungsanteil steigt jährlich: 2025 müssen laut Finanztip bereits 83,5 Prozent der Rente versteuert werden – bis 2058 sollen es 100 Prozent sein. Wer also früher mit der Teilrente beginnt, kann sich dauerhaft einen günstigeren Freibetrag sichern.

Ein weiterer Vorteil: Rentenabschläge fallen bei der Teilrente nur auf den Anteil an, der vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der restliche Teil der Rente wird später ohne oder mit geringerem Abschlag ausgezahlt. Zudem erhöhen weiterhin gezahlte Rentenbeiträge den späteren Rentenanspruch – ein Pluspunkt für alle, die neben der Teilrente weiterarbeiten.

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Teilrente birgt auch Risiken – das sind mögliche Auswirkungen

Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner nennt auf der Website seiner Kanzlei aber auch Faktoren, die bei einer Teilrente unbedingt beachtet werden sollten. Andernfalls wirkt diese sich nachteilig aus. „Risiken entstehen vor allem dann, wenn nur die monatliche Rentenzahlung betrachtet wird und andere Rechtsfolgen ausgeblendet werden“, warnt der Jurist dort. Herfurtner benennt folgende mögliche Risiken: 

  • dauerhafte Rentenabschläge
  • steuerliche Mehrbelastungen
  • Veränderungen des Krankenversicherungsstatus
  • Probleme mit dem Arbeitgeber
  • Wechselwirkungen mit Betriebsrenten und privaten Vorsorgeverträgen

Die Teilrente bietet also einerseits echte Vorteile – besonders für Menschen, die schrittweise aus dem Berufsleben aussteigen wollen oder steuerlich von einem frühen Renteneinstieg profitieren können. Wer jedoch ohne gründliche Berechnung vorgeht, riskiert unerwartete Abschläge oder steuerliche Nachteile. Eine individuelle Beratung ist daher in jedem Fall ratsam. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, ihre-vorsorge.de, kanzlei-herfurtner.de) (kh)