Wer mehr als 66,66 Prozent Teilrente bezieht, verliert ab 2027 den Krankengeldanspruch – das müssen Betroffene jetzt tun

Teilrente und Krankengeld: Rentenreform sorgt für Änderung

Stand: 04.10.2026, 22:06 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Mit dem Jahresbeginn 2027 wird eine Änderung beim Krankengeldanspruch arbeitender Rentner wirksam. Ein neues Gesetz zieht eine harte Grenze.

Frankfurt am Main – Wer im Alter noch arbeitet und sich mit einer Teilrente ein kleines finanzielles Polster sichert, sollte jetzt aufpassen. Ab dem 1. Januar 2027 greift eine neue Gesetzesreform – und sie trifft genau diejenigen, die das System bisher besonders geschickt genutzt haben.

Fotomontage eines Mannes im Rentenalter in einer Werkstatt und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Mit dem Jahresbeginn 2027 wird eine Änderung beim Krankengeldanspruch arbeitender Rentner wirksam. Ein neues Gesetz zieht eine harte Grenze. © dpa/dpa-tmn | Benjamin Nolte und dpa/dpa-tmn | Alexander Heinl

Viele arbeitende Rentner – vor allem die Jahrgänge 1960 bis 1965 – nutzten bisher ein gut funktionierendes Modell: Sie beziehen ihre Rente als Teilrente von 99,99 Prozent der Vollrente. Das Prinzip dahinter: Es wird auf einen minimalen Betrag verzichtet, dafür aber kann unbegrenzt dazu verdient werden. Und der volle Krankengeldanspruch blieb bis hierhin erhalten.

Die Krankenkassen-Reform verändert den Krankengeldanspruch bei Teilrente

Damit ist ab 2027 Schluss, wie neben der Deutschen Rentenversicherung auch der Sozialverband VdK informiert. Denn das bereits beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – auch als Krankenkassen-Reform bekannt – zieht eine klare Grenze: Wer mehr als zwei Drittel (66,66 Prozent) der Vollrente als Teilrente bezieht, verliert künftig den kompletten Anspruch auf Krankengeld. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich hin.

Krankengeld zahlt die Krankenkasse, wenn jemand länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Wer also krank wird und länger ausfällt, bekommt ab 2027 kein Krankengeld mehr – sofern die Teilrente über der neuen 66,66-Prozent-Grenze liegt. Das könnte besonders für jene ein Problem werden, die bisher auf die Kombination aus 99,99-Prozent-Teilrente und Krankengeldanspruch zur Absicherung gesetzt haben.

Was Bezieher der Teilrente, die ihren Krankengeldanspruch erhalten wollen, nun tun sollten

Wer weiterhin Krankengeld beziehen will, muss seine Teilrente auf maximal zwei Drittel, also 66,66 Prozent der Vollrente senken. Alternativ bleibt der Wechsel zur Vollrente – dann entfällt aber der Krankengeldanspruch bei längerer Krankheit. Wer die Änderung zum 1. Januar 2027 will, muss den Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. 

Möglich ist das einerseits über den Onlineservice der Rentenversicherung, aber auch schriftlich per Post. Wer jetzt nichts tut und weiterhin mehr als 66,66 Prozent Teilrente bezieht, riskiert bei längerer Krankheit, nicht mehr über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen durch das Krankengeld abgesichert zu sein. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Sozialverband VdK) (fh)