Ein kurzes Nicken an der Tür, dann bin ich drin. 18 Euro kostet der Eintritt an der Abendkasse im Gibson derzeit. Durch den Eingang auf der linken Seite öffnet sich der große Raum. In der Mitte stehen die reservierten Tische, dazwischen das längliche Podest, auf dem je nach Abend Tänzer, Saxofonisten oder Gitarristen auftreten. Ich frage mich:
Was kostet eigentlich die Musik, zu der hier gerade alle tanzen?
Bastian Bernhagen betreibt das Gibson. Als ich ihm genau diese Frage stelle, nennt er mir zwei Zahlen. Als der Club 2012 öffnete, habe er rund 24.000 Euro im Jahr an die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, gezahlt. Heute seien es knapp 80.000 Euro. Wie ist das zu erklären?
Genau das fragt sich auch Bernhagen. „Der Club ist ja nicht größer geworden“, sagt er. Die Kapazität sei gleich geblieben, die Gastfläche ebenfalls. Kein zusätzlicher Öffnungstag sei dazugekommen. Auch spiele man nicht mehr Titel ab als noch vor einigen Jahren. Nachgefragt bei der GEMA: Wie lassen sich die höheren Gebühren erklären? Die Antwort fällt kurz aus: Das hänge mit einer Tarifreform für Clubs und Diskotheken zusammen. Das Gibson werde nach dem GEMA-Tarif M-CD II.2 abgerechnet, heißt es. Klingt kompliziert – und ist es auch. Neben der Größe des Veranstaltungsraums sowie der Zahl der regelmäßigen Öffnungstage gehört auch der durchschnittliche Nettoeintrittspreis zu den Tarifparametern.
Kaufzurückhaltung bei Kunden
Mein Eintritt an einem Samstag ist für den Club also nicht nur eine Einnahme. Seine Höhe spielt auch bei der Berechnung der Musiklizenz eine Rolle. Ein höherer Eintritt kann also höhere GEMA-Kosten nach sich ziehen. Dabei zeigt eine im August vorgestellte Untersuchung zur Berliner Clubkultur, dass der Eintritt für Clubs wirtschaftlich immer wichtiger wird: 2017 kamen rund 60 Prozent der Einnahmen aus Gastronomie und Getränken und 21 Prozent aus dem Eintritt, heute ist das Verhältnis fast umgekehrt.
Berlin ist nicht Frankfurt. Als ich Bernhagen nach seiner wichtigsten Einnahmequelle frage, erkennt er einen Teil der in der Studie aufgezeigten Entwicklung wieder. Bei vielen Clubgästen spüre er eine deutliche Kaufzurückhaltung an der Theke. Anders sei es bei Gästen, die einen Tisch reservierten. Dort steige der Konsum eher.
Der Eintrittspreis ermöglicht laut GEMA den Zugang zu einer Veranstaltung, deren zentrales Element die Musik ist. Auch deshalb könne er als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Die Tarife lege die GEMA überdies nicht einseitig fest. Sie würden mit Verbänden verhandelt, in denen Clubbetreiber organisiert seien, heißt es in einer Mitteilung. Die Vergütung solle sicherstellen, dass die Urheber der gespielten Musik angemessen bezahlt werden.
Bernhagen stellt das nicht infrage. „Wir nutzen Musik, wir wollen die Musikrechte und dafür wollen wir Geld zahlen. Definitiv.“ Und trotzdem empfindet er das Verfahren als ungerecht. Denn es könne nicht immer von einer Vollauslastung ausgegangen werden. Denn die tatsächliche Zahl der Gäste eines einzelnen Abends fließt seinen Aussagen zufolge nicht in die reguläre Pauschale ein. Ist der Club nur halb voll, sinkt die Rechnung deshalb nicht automatisch.
Kritik an der sogenannten GEMA-Vermutung
Eine Kritik, die der GEMA nicht fremd ist. Sie verweist auf eine sogenannte Angemessenheitsregelung: Ein Betreiber kann für zurückliegende Zeiträume Nachweise über seine Nettoeinnahmen vorlegen, die auch die tatsächliche Besucherzahl berücksichtigen. Ergibt die Prüfung, dass die reguläre Vergütung nicht angemessen war, kann er eine Erstattung erhalten. Ein aufwendiges Verfahren, wie Bernhagen sagt.

Ein paar Kilometer weiter hat Fabian Annich vom Tokonoma mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen. Sein Problem mit der GEMA ist aber ein anderes. Im Juli 2025 hat das Landgericht Frankfurt Annich in einem rechtskräftigen Teilurteil dazu verpflichtet, rund 16.000 Euro Schadensersatz an die GEMA zu zahlen. Gegenstand der Auseinandersetzung vor Gericht waren Musikveranstaltungen im früheren Tokonoma in der Kaiserstraße, für die keine GEMA-Vergütung gezahlt worden war. Annich sagt, er habe dort nur einzelne Veranstaltungen mitorganisiert und nie einen Mietvertrag für den Club besessen. Er fühlt sich nicht in der Verantwortung.
Das Gericht wertet das anders. Annichs Kritik bezieht sich überdies auf einen ganz anderen Teil des Urteils. Das Landgericht hat in seinem Fall die sogenannte GEMA-Vermutung angewendet: Bei Tanz- und Unterhaltungsmusik wird zunächst vermutet, dass Werke aus dem von der GEMA vertretenen Repertoire genutzt werden. Wer das entkräften will, muss konkret darlegen, welche Stücke gespielt wurden, wer die jeweiligen Urheber sind und dass diese Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden. Das Gericht befand, dass Annich dies in diesem Verfahren nicht ausreichend getan habe.
Genau an diesem Punkt setzt Annich an. Er spricht von kleinen Labels, selbst veröffentlichenden Produzenten und DJ-Sets, in denen innerhalb weniger Stunden eine große Zahl unterschiedlicher Titel laufe. Einen solchen Nachweis hält er im normalen Betrieb eines elektronischen Clubs für kaum praktikabel.
Derzeit wird laut GEMA die Gebühr in vielen Fällen durch ein Hochrechnungsmodell festgelegt. In rund 80 Clubs und Diskotheken werde hierfür die tatsächlich gespielte Musik automatisiert erkannt. 2025 waren es mehr als 511.000 einzelne Musiknutzungen, die das System auswertete. Ob das die Vielfalt der elektronischen Clubszene abbilden kann, darüber wird weiter gestritten. Neu ist der Streit nicht: Schon 2012 kritisierten Frankfurter Clubbetreiber dieses Verfahren.
Ich verlasse den gut gefüllten, aber nicht ausgelasteten Club nach einem langen Abend. Hinter mir läuft die Musik weiter. Bei der GEMA zählt die Höhe des Eintritts. Wie voll der Club an diesem Abend war, interessiert nicht.
Batuhan Ergün schreibt in der Kolumne „Durch die Nacht“ regelmäßig über Beobachtungen und Besonderheiten aus dem Frankfurter Nachtleben. Auf seinem Instagram-Account „nightlifeinfrankfurt“ spricht er mit Vertretern der Szene und der Politik über Themen, die Frankfurt nachts bewegen.