Trassenpreise: Schienenmaut für Personennahverkehr steigt

Trassenpreise: Schienenmaut für Personennahverkehr steigt

Mit Trassenpreisen zahlen Verkehrsunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes. Dem EuGH zufolge wurden sie bisher falsch berechnet. Nun drohen spürbare Folgen.

Bauarbeiter vermessen eine Schiene: Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des Trassenpreissystems. Foto: Jens Büttner/dpa

Auf den Personennahverkehr auf der Schiene kommen in diesem Jahr rund 400 Millionen Euro mehr Schienenmaut zu. Im Gegenzug werden der Personenfernverkehr und der Güterverkehr in gleicher Größenordnung entlastet. Das geht aus neuen sogenannten Trassenpreisen hervor, die die Bundesnetzagentur am Mittwoch genehmigt hat.

Damit folgt die Festsetzung der Schienenentgelte einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der eine zuvor gesetzte „Preisbremse“ für den Nahverkehr für rechtswidrig erklärt hatte.

Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten bisher allerdings gedeckelt – zulasten von Güter- und Fernverkehr.

Der EuGH hatte im März entschieden, dass dieser Preisdeckel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Berechnung verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich mit dieser Frage an den EuGH gewandt. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, und weitere Beteiligte hatten das Trassenpreissystem für das Jahr 2025 gerichtlich angegriffen.

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