TVöD: Neue Jahressonderzahlung steht an – Übersicht zeigt, wer genau profitiert

Stand: 18.07.2026, 06:49 Uhr

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13. Gehalt am Jahresende: Wie viel Weihnachtsgeld bekommen Tarifbeschäftigte der IG Metall?

13. Gehalt am Jahresende: Wie viel Weihnachtsgeld bekommen Tarifbeschäftigte in Zukunft? © Bernd Feil/M.i.S/Imago

Öffentlicher Dienst: Höhere Sonderzahlungen, mehr freie Tage – 2026 gelten erstmals neue Regeln. Was Tarifbeschäftigte jetzt wissen müssen.

Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst können sich 2026 über höhere Sonderzahlungen freuen – erstmals gelten die neu ausgehandelten Sätze für das sogenannte „13. Monatsgehalt“. Je nach Arbeitgeber und Entgeltgruppe fallen die Beträge aber unterschiedlich aus. Zudem steht vielen Beschäftigten eine weitere Neuerung offen: Sie können mehr freie Tage statt der Auszahlung wählen. Eine Übersicht.

Je nach Bereich und Entgeltgruppe profitieren Beschäftigte unterschiedlich viel: Im kommunalen Bereich gilt fortan ein einheitlicher Satz von 85 Prozent für alle Entgeltgruppen. Weil zuvor verschiedene Sätze angewendet wurden, schlägt die Neuregelung besonders für Angestellte in den oberen Entgeltgruppen positiv zu Buche. Sonderregelungen gelten für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen: Wer in Entgeltgruppe 1 bis 8 eingruppiert ist, erhält 90 Prozent, in den Gruppen 9a bis 15 sind es 85 Prozent.

Übersicht: Neue Sonderauszahlungen an Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst

Beim Bund profitieren vor allem Beschäftigte in den mittleren und oberen Entgeltgruppen besonders stark. In den Gruppen 9a bis 12 steigt der Satz von 80 auf 90 Prozent, in den Gruppen 13 bis 15 von 60 auf 75 Prozent – das entspricht 15 Prozentpunkten mehr als bisher. Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bekommen 95 Prozent eines Monatsentgelts statt der früheren 90 Prozent.

BereichBundBundBundKommunen (VKA)Krankenhäuser / Pflege (BT-K & BT-B)Krankenhäuser / Pflege (BT-K & BT-B)Heime (BT-K & BT-B)
EntgeltgruppeEG 1–8EG 9a–12EG 13–15alle EGEG 1–8EG 9a–15S 2–S 9
Neu (ab 2026)95 %90 %75 %85 %90 %85 %90 %
Alt (bis 2025)90 %80 %60 %unterschiedlich

Ausgezahlt wird die Jahressonderzahlung gemeinsam mit dem Novembergehalt. Vorher müssen viele Beschäftigte jedoch eine Wahl treffen: Bevorzugen sie die vollständige Sonderzahlung oder entscheiden sie sich für mehr freie Tage im kommenden Jahr? Neben der erhöhten Sonderzahlung tritt dieses Jahr das „Zeit-statt-Geld-Wahlmodell“ ein. Das Bundesministerium des Inneren hatte dazu bereits 2025 mitgeteilt, dass Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage getauscht werden können.

Dies freien Tage werden demnach 2026 beantragt und 2027 in Anspruch genommen werden. Wer so vorgehen möchte, muss das bis spätestens 1. September 2026 schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht haben. Laut einer Berechnung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) entspricht ein freier Tag dabei rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung.

Freie Tage oder höhere Sonderauszahlung? Das gilt es zu beachten

Ungeklärt bleibt für manche, was geschieht, wenn beantragte Tauschtage am Ende ungenutzt bleiben. Die Antwort hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Beim Bund werden nicht genutzte Tage bis spätestens 31. März des Folgejahres finanziell ausgeglichen. Bei attestierter Krankheit oder wenn der Arbeitgeber einen bewilligten Tag aus dienstlichen Gründen widerruft, lässt sich der Tauschtag innerhalb des Jahres verlegen. Bei den Kommunen hingegen ist die Regelung strenger: Tauschtage, die bis zum Ende des Jahres nicht genutzt werden, verfallen ersatzlos. Eine Verschiebung auf das Folgejahr ist ausgeschlossen.

Für kommunale Krankenhäuser gelten laut der GEW Sonderregelungen im „Zeit-statt-Geld-Wahlmodell“. Beschäftigte in kommunalen Heimen sind von der Tauschmöglichkeit komplett ausgenommen. Für sie steigt die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen S2 bis S9 stattdessen auf 90 Prozent. (Quellen: Bundesministerium des Inneren, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, oeffentlicher-dienst-news.de) (no)