Ab Juli 2026 müssen Kioske und Tankstellen E-Zigaretten zurücknehmen.
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Neue Pflichten für den Handel: Ab Juli 2026 müssen Verkaufsstellen ausgediente E-Zigaretten auch ohne gleichzeitigen Neukauf zurücknehmen.
Für Einweg-E-Zigaretten, auch Vapes genannt, gelten seit dem 1. Juli 2026 neue Vorschriften für Handel sowie Rücknahmesysteme. Die Gefährdung durch nicht sachgerechte Entsorgung gebrauchter Vapes sorgt für mehr Reglementierung, wo alle Welt einen Bürokratieabbau fordert.
Werden Vapes, die zumeist Lithium-Akkus enthalten, im Restmüll oder der Gelben Tonne entsorgt und in den Sammelfahrzeugen durch mechanische Kompression beschädigt, besteht die Gefahr, dass sie sich entzünden und das Fahrzeug in Brand setzen, was je nach vorhandener Brandlast des gesammelten Mülls zu Totalschäden führen kann.
Rücknahmepflicht für E-Zigaretten durch den Einzelhandel
Mit dem durch das am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungsgesetz zum ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) stehen Einzelhändler und kleinere Verkaufsstellen vor einer Reihe neuer Aufgaben.
Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf der verbesserten Kennzeichnung und Information für Endnutzer sowie eine Rücknahmepflicht für gebrauchte E-Zigaretten, ihre sichere Lagerung und Entsorgung.
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Millionen elektronische Zigaretten verkauft. Die ElektroG-Novelle verpflichtet nun Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen dazu, benutzte Vapes zurückzunehmen. Kunden müssen in diesen Geschäften ausdrücklich über die Rückgabemöglichkeit informiert werden. Die Rückgabe benutzter Vapes darf nicht daran gebunden werden, gleichzeitig eine neue E-Zigarette zu erwerben.
E-Zigaretten gelten als Elektrogeräte und fallen somit unter das ElektroG. Sie werden jedoch von vielen Nutzern nicht den Elektrogeräten zugeordnet und daher oft nicht korrekt entsorgt. Sammelstellen in Geschäften müssen jetzt deutlich und einheitlich markiert werden, sodass Kunden Rückgabemöglichkeiten einfacher erkennen und diese im Alltag nutzen können.
An Verkaufsregalen muss das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht sein. Dies zeigt Kunden direkt an, dass das erworbene Elektrogerät nach Gebrauch separat entsorgt werden muss. Klare Informationen fördern das Recycling und verhindern Risiken.
Die Sammlung über Wertstoffhöfe hat sich für Elektrokleingeräte als nicht praktikabel gezeigt. Naheliegend ist daher, dass jeder Händler, der solche Geräte verkauft, sie auch nach Gebrauch zurücknehmen und einer sachgerechten Entsorgung zuführen muss.
In der Praxis führt dies dazu, dass der stationäre Handel diese Leistung auch auf eigene Rechnung für die online verkauften Elektroprodukte übernehmen darf.
Gefahren durch unsachgemäße Sammlung von kleinen Elektrogeräten und Vapes
Bei der Entsorgung von E-Zigaretten ist zu beachten, dass diese gemäß den Vorgaben des ADR (Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route, das europäische Gefahrgutrecht für den Straßentransport) abgewickelt werden müssen. Dies ist notwendig, da E-Zigaretten sowohl Batterien als auch elektronische Komponenten enthalten, die als Gefahrgut eingestuft werden.
Die unsachgemäße Annahme und Lagerung von E-Zigaretten und Verdampfern stellt eine erhebliche Brandgefahr dar. Dies liegt insbesondere daran, dass diese Produkte mit Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet sind, die bei Beschädigung, Kurzschluss oder beim Kontakt mit Flüssigkeiten äußerst leicht entzündlich werden.
Werden Lithium-Ionen-Batterien falsch gelagert oder unsachgemäß behandelt, können Faktoren wie Druck oder erhöhte Temperaturen dazu führen, dass sich die Batterien selbst entzünden und erhebliche Schäden verursachen. Zudem können chemische Reaktionen innerhalb der Batterien zu Bränden oder Explosionen führen.
Um Risiken für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zu minimieren, ist die Erfassung und Lagerung von E-Zigaretten gemäß den ADR-Gefahrgutvorschriften unerlässlich.
Gerade Tabakläden und Tankstellen, die oft als erste Anlaufstelle fungieren, müssen geeignete Sammelbehälter bereitstellen und die ADR-Richtlinien konsequent einhalten. Geschultes Personal kann potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und sorgt für eine sichere Rücknahme der Geräte.
Was bei Einweggetränkeflaschen etabliert ist, gibt bei Einweg-E-Zigaretten nicht
Für Einweg-E-Zigaretten gibt es in Deutschland bislang kein gesetzliches Pfand. Man muss also beim Kauf keinen zusätzlichen Betrag zahlen, den man bei Rückgabe wieder erhält. Das erweiterte Rückgabeangebot für E-Zigaretten greift jedoch offensichtlich zu kurz.
Der WWF fordert daher die Einführung eines bundesweiten Batterie-Pfandsystems. Weder die EU noch Deutschland scheint sich bislang für ein Akku-Pfandsystem begeistern zu können.
Bei den klassischen Bleibatterien, wie sie als Starterbatterien in konventionellen Pkw zum Einsatz kommen, wurde durch ein Pfandsystem inzwischen sehr hohe Recyclingquoten realisiert.
Mit der steigenden Elektrifizierung und dem vermehrten Einsatz von elektrischen Akkus sollte das Recycling auch für andere Akku-Materialien verbessert werden. Die EU will daher bis Ende 2027 bei Lithium eine Recyclingquote von 50 Prozent aus Batterien erreichen. Da müssen jetzt auch die Mitgliedsstaaten mitspielen.