Die Hamburger Steuerbehörden tun sich schwer, ihre offenen Stellen zu besetzen. So bleibt manche Steuererklärung ungeprüft, die geprüft werden sollte.
Foto: Christian Charisius/dpa
In der Hamburger Finanzverwaltung ist ein großer Teil der Stellen nicht besetzt. Das hat mit den besonderen Anforderungen und sinkenden Bewerberzahlen zu tun. Doch der Personalmangel erhöht die Belastung der Belegschaft. Die Linke befürchtet, dass der Fiskus deshalb so manchen Euro liegen lässt. Zum Jahresende 2025 verjährten 263 Millionen Euro an Steuerforderungen, wie eine parlamentarische Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten David Stoop (Linke) ergab.
Auffällig sei dabei, dass der Großteil der Verjährungen auf die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer oder die Körperschaftssteuer entfalle, stellt Stoop fest. Bei der Lohnsteuer verjährte ein viel geringerer Betrag. „Während die Lohnabhängigen also brav ihre Steuern entrichten, sind es also vor allem Unternehmen, deren Steuerschulden erlassen oder ausgesetzt werden“, kritisiert der Abgeordnete.
Stoop leitet das etwas kurzschlüssig ab aus den Zahlenverhältnissen einer Tabelle, in der aufgeführt ist, welche Forderungen bei unterschiedlichen Steuerarten erlassen oder „niedergeschlagen“ wurden.
Hier rangierten die drei Unternehmenssteuern – Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer – im ersten Halbjahr 2026 mit 118 Millionen Euro deutlich vor der Lohnsteuer mit rund 5.000 Euro und der Einkommensteuer mit 41.000 Euro. Allerdings geht es bei dem Vergleich um Beträge und nicht um Fälle. Und die Beträge sind bei den Unternehmen in der Regel viel größer als bei Privatleuten.
Verjährung von Steuerforderungen eher selten
„Niedergeschlagen“ werden Steuerforderungen, wenn vorerst keine Aussicht darauf besteht, sie einzutreiben. Niederschlagung bedeute nicht, dass die Vollstreckung eingestellt werde, sagt Thomas Kuffer, der Hamburger Landesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, der Interessenvertretung der Finanzbehördenmitarbeiter. Vielmehr signalisiere die Steuerverwaltung dem Finanzsenator damit: „Mit diesem Geld kannst du nicht rechnen.“
Dass Steuerforderungen verjährten, geschehe eher selten. „Die Finanzämter bekommen einmal im Jahr eine Liste der Fälle, die in diesem Jahr verjähren würden“, sagt er. Schon mit einer Mahnung könne das Finanzamt die Verjährung unterbrechen. Endgültig verzichtet wird dann auf Forderungen, bei denen es aussichtslos scheint, sie jemals einzutreiben, oder wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig wäre.
Der Abgeordnete Stoop kritisiert, dass die Niederschlagungen in der großen Mehrzahl der Fälle nur pauschal begründet werde – durch eine Kurzbegründung. Das hatte der Rechnungshof schon in seinem Bericht 2024 gerügt, weil eine Kurzbegründung keine näheren Angaben nötig mache. Die Behörde begründe das damit, dass es sich häufig um Minibeträge von bis zu 100 Euro handele, kritisierte der Rechnungshof. Oft handele es sich aber um höhere Beträge.
Stoop insinuiert auch einen Zusammenhang zwischen den Steuerrückständen von 1,23 Milliarden Euro zum 30. Juni und unbesetzten Stellen. Fast 250 Stellen in der Finanzverwaltung seien zu diesem Stichtag nicht besetzt gewesen. Allein bei der Betriebsprüfung seien knapp 24 Prozent der Stellen frei gewesen. „Das hat dramatische Auswirkungen auf die Prüfleistung der Ämter“, sagt Stoop. Nur neun Prozent der großen und vier Prozent der mittleren Unternehmen seien geprüft worden.
Überdies sei weniger als ein Prozent Personen mit besonders hohem Individualeinkommen geprüft worden. Hier weist die Behörde allerdings darauf hin, dass es in der Regel schon ausreiche, wenn der Innendienst die Steuererklärungen überprüfe.
Kuffer von der Deutschen Steuergewerkschaft sieht keinen Zusammenhang zwischen den unbesetzten Stellen und ausstehenden Steuern. Ein großer Teil der Steuerforderungen sei gar nicht vollstreckbar, wenn etwa Steuerschuldner das Erlassen von Steuerschulden beantragt oder Rechtsschutzverfahren angestrengt hätten. Aber auch bei vollstreckbaren Forderungen könne sich der Vollzug hinziehen, etwa wenn Amtshilfeersuchen an andere Länder nötig würden oder ein Haus versteigert werden müsse.
Die Unterbesetzung ist aus Kuffers Sicht eher deshalb ein Problem, weil mehr Arbeit auf den Tischen seiner Kollegen landet. Dabei habe die Steuerverwaltung mit der Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge zu kämpfen und zugleich damit, dass es nicht leicht sei, die Stellen nachzubesetzen. Die bundesgesetzlichen Anforderungen an Steuerbeamte seien hoch, die Beschäftigten stark an ihr Bundesland gebunden.
„Wir bilden schon bis zum Anschlag aus“, sagt Kuffer. Allerdings brächen viele Leute die Ausbildung ab oder scheiterten an der Prüfung. Und diejenigen, die sie abschlössen, seien für den Arbeitsmarkt so attraktiv, dass sie gern abgeworben werden. Und ein Quereinstieg sei schwierig, weil es sich um hoheitliche Aufgaben handele, so Kuffer. Nur bei Stellen, die nicht mit der Steuererhebung, sondern mit der Organisation der Steuerverwaltung zu tun haben, kann der Bewerberkreis weiter gezogen werden.
38 Stellen hatte die Finanzverwaltung am 30. Juni ausgeschrieben. Aus Sicht der Beamtengewerkschaft Komba könnten das auch mehr sein. „Wir führen dazu regelmäßig Gespräche mit dem Senat, aber da ist kein Rankommen, weil die Sparkeule geschwungen wird“, sagt Landesgeschäftsführer Andy Metzlaff. Um zu sparen, lasse der Senat jede frei werdende Stelle ein halbes Jahr unbesetzt.
Die Finanzbehörde weist darauf hin, dass sie im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2025 von 42 Millionen Euro geforderten Steuern 40 Millionen eingetrieben habe, also gut 95 Prozent. Die Höhe der Rückstände hänge von der Konjunktur, der Zahlungsdisziplin und der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen ab.
„Gerade in konjunkturell herausfordernden Zeiten stellt die vollständige Erfüllung dieser Forderungen die Unternehmen und die Bürger vor große Herausforderungen“, schreibt die Finanzbehörde. Das gelte wegen der vielen Anträge auf Stundungen und Erlasse, die den Steuerschuldnern das wirtschaftliche Überleben sichern sollen, auch für die Steuerverwaltung.
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