Wieder hat eine Drohne einen deutschen Flughafen vorübergehend lahmgelegt. Und abermals konnten die Sicherheitsbehörden nicht verhindern, dass ein unbemanntes Fluggerät in den Sicherheitsbereich eindringen konnte. Nach dem Flughafen München ist nun auch der Flughafen Leipzig/Halle von einem schwerwiegenden Drohnenvorfall betroffen. Nach allem, was man weiß, handelt es sich um eine neue Dimension: Die Drohne, die auf dem Boden des Rollfelds in der Nähe eines ukrainischen Transportflugzeugs gefunden wurde, war nach Angaben der Behörden mit einer Sprengvorrichtung ausgestattet. Warum fällt es Deutschland so schwer, unbemannte Fluggeräte an Flughäfen abzufangen?
Die Drohnenabwehr ist komplex; Polizei und Bundeswehr hatten in der Vergangenheit immer wieder Probleme beim Abfangen über sensiblen Standorten. Die kleinen Fluggeräte müssen zunächst innerhalb kurzer Zeit aufgespürt und verfolgt werden. Zwar können mit dem technischen Mittel der Frequenzüberwachung Funkwellen, die die Drohne oder die Steuereinheit abgeben, identifiziert werden. Aber militärische Drohnen können ihre Frequenz wechseln oder autonom in ihr Ziel fliegen.
Ob bei dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle ein solches Fluggerät zum Einsatz kam, ist bislang nicht bekannt. Der Leipziger Polizeisprecher Olaf Hoppe geht jedoch davon aus, dass die Drohne mutmaßlich aus der Luft auf das Rollfeld gelangt sei. Unbefugte könnten nicht einfach auf das Gelände eindringen, sagte er.
Jamming und Spoofing
Aber selbst, wenn eine Drohne aufgespürt wird, ist die Abwehr über einem Flughafen eine besondere Herausforderung. Sie einfach abzuschießen, dürfte sich in den meisten Fällen verbieten. Zu groß ist die Gefahr, dass etwa Trümmerteile unbeteiligte Menschen oder den Flugverkehr gefährden. Zwar gibt es auch elektronische Maßnahmen, mit denen Drohnen im Idealfall vom Himmel geholt werden: Beim sogenannten Jamming wird mit Störsignalen die Funkverbindung zwischen Drohne und Pilot unterbrochen, beim Spoofing werden gezielt falsche GPS-Signale übermittelt. Dies kann aber ebenso zu Beeinträchtigungen im Flugverkehr führen. Der Einsatz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und benötigt eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur.
Noch schwieriger wird es, wenn mehrere Drohnen ein Ziel anfliegen. Das war wohl auch über dem Flughafen Leipzig/Halle der Fall, auch wenn die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bislang nur von einem „zweiten unbekannten Flugobjekt“ spricht. Den Angaben zufolge kollidierte dieses in der Luft mit einem Frachtflugzeug, das aufgrund der gesperrten Landebahn durchstarten musste. Das Flugzeug habe „leichte Schäden“ davongetragen.

Der Flughafenverband ADV deutete an, dass der Flughafen Leipzig/Halle zu schlecht vor Drohnen geschützt gewesen sei. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel erklärte, dass man dort – aber auch bei vielen anderen Flughäfen in Deutschland – auf die vom Innenministerium zugesagte Ausstattung mit entsprechenden Drohnenabwehrsystemen warte. Diese müssten „jetzt schnellstmöglich installiert und vollständig einsatzbereit gemacht werden“.
Mehrere Behörden mischen mit
Die rechtliche Situation in Deutschland macht die Drohnenabwehr an Verkehrsflughäfen nicht unbedingt einfacher. Grundsätzlich ist die Bundespolizei dafür zuständig. Aber auch andere Behörden mischen mit – je nachdem, wo die Drohne bekämpft wird: die Landespolizeien, die Flugsicherung, der Flugplatzbetreiber oder die Luftaufsichtsbehörde. Bundespolizeipräsident Dieter Romann sprach bei der Drohnenabwehr von einem „Zuständigkeitsnetz aus 42 Luftsicherheitsbehörden in Bund und Ländern“.
Seit Anfang dieses Jahres kann auch die Bundeswehr nach Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Drohnen im Inland abschießen. Allerdings ist das nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt und wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Die Bundeswehr hatte bereits nach dem zweitägigen Drohnenalarm am Flughafen München Ende vergangenen Jahres zumindest ein Detektionssystem zur Verfügung gestellt, mit dem Drohnen aufgespürt werden können. Wie in München konnte aber auch nach dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle bislang kein Drohnenpilot ausfindig gemacht werden, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der F.A.Z. am Nachmittag mitteilte. Die Ermittlungen liefen.
Die Behörde ging aber nach eigenen Angaben davon aus, dass die Sprengvorrichtung am Boden gefährlich war. Sie wurde von einer Spezialeinheit der Bundespolizei entschärft; es bestehe keine Gefahr mehr. Wer dahintersteckt, ist noch völlig offen. Der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksij Makejew, brachte sogleich Russland ins Spiel: „Ich hoffe, dass auch all die Behörden in Deutschland jetzt die Tatsachen feststellen. Aber wer könnte es noch sein außer Russland?“, sagte er Welt TV.