Die Waldbrände in Teilen Europas verunsichern Urlauberinnen und Urlauber. Reiseprofis klären über die aktuelle Lage auf und Juristin Verena Pronebner über die Rechte von Konsumenten.
Es gehört zum Geschäft von Reiseveranstaltern, dass sie mit wachen Augen die internationale Nachrichtenlage verfolgen. Denn ihre Kundinnen und Kunden könnten von unerfreulichen Entwicklungen betroffen sein – und dann gilt es zu helfen. Die Branche wirft gespannte und bange Blicke in jene Regionen, in denen Waldbrände wüten und in denen hunderttausende Menschen evakuiert werden mussten.
Vorweg: Aus der Perspektive österreichischer Reisender ist die Lage derzeit kaum dramatisch, wie ein Rundruf der Kleinen Zeitung zeigt. Von TUI Österreich, einem der größten Anbieter, heißt es: „Unsere Gäste verbringen ihren Urlaub derzeit in anderen Regionen als in den von den aktuellen Bränden betroffenen Gebieten“, so Sprecherin Patrizia Weinberger. Aber „selbstverständlich beobachten wir die Lage gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort und den Behörden fortlaufend. Die Sicherheit unserer Gäste steht für uns an erster Stelle.“ Die touristische Infrastruktur in den relevanten Urlaubsregionen sowie in den großen Küstengebieten funktioniere normal.
Keine Rückholaktion im Gange
Auch Andrea Springer, Chefin des gleichnamigen Reisebüros, entwarnt: „Es ist keine Rückholaktion im Gange.“ Max Schlögl, Geschäftsführer des südösterreichischen Platzhirschen Gruber Reisen, bestätigt indes einen „erhöhten Informationsbedarf potenzieller Urlaubsbucher. Derzeit ist aber kein Kunde von uns betroffen und auch kein Kunde in jenen Regionen, wo evakuiert wird. Wir sind entspannt.“ Nachsatz: „Das kann sich ändern.“ Schlögl erinnert sich an einen Fall in Griechenland, wo auch Kunden seines Reisebüros evakuiert wurden.
Nicht nur aus Frankreich (rund um Bordeaux) und dem Landesinneren von Spanien werden Waldbrände gemeldet, sondern mittlerweile auch von der Insel Kreta. Hitze und Trockenheit erhöhen die Brandgefahr in vielen Teilen Europas. Der Mobilitätsclub Öamtc sieht sich daher mit vielen Anfragen konfrontiert. Urlauberinnen und Urlauber wollen wissen, welche Rechte sie im Fall des Falles haben.
© Gruber Reisen/Erwin Scheriau
Derzeit sind keine Kunden von uns in Regionen, die von Evakuierungen betroffen sind.
— Max Schlögl, Gruber Reisen
„Für Pauschalreisende gilt grundsätzlich: Ist die Durchführung der Reise oder die Anreise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände – beispielsweise Naturkatastrophen wie Waldbrände – erheblich beeinträchtigt oder unmöglich, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich“, erklärt Verena Pronebner, Juristin des Öamtc. „Dies gilt auch ohne offizielle Reisewarnung des Außenministeriums.“ Allerdings ist der Zeitpunkt entscheidend: „Startet der Urlaub erst in zwei Wochen, sollten Reisende die Lage beobachten.“ Dazu Schlögl: „Es gilt, die Situation kurz vor der Abreise zu beurteilen.“
Individualreisende haben weniger Rechte
Außerdem muss eine örtliche Nähe gegeben sein. Bestehe die Brandgefahr nicht unmittelbar am gebuchten Ort und gibt es am Urlaubsort auch sonst keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, „ist kein Rücktritt möglich“, präzisiert Pronebner. Bei Einschränkungen im Reiseverlauf, wie etwa der Sperre von Sehenswürdigkeiten, könne eine Preisminderung in Frage kommen.
Individualreisende sind mit weniger Rechten ausgestattet. Für sie ist ein kostenfreier Rücktritt vom Flug meist nur möglich, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist. Ob eine Unterkunft storniert werden kann, hängt vom nationalen Recht oder Kulanzlösungen ab. Ein Rücktritt ohne Stornokosten sei aber grundsätzlich möglich, wenn die Unterkunft direkt betroffen ist oder wenn Gefahr in unmittelbarer Nähe droht, so Pronebner.

© Öamtc
Rechte bei einem Reiseabbruch
Kommt es zu Naturkatastrophen, wenn man bereits am Urlaubsort ist, hängt es von der Art der gebuchten Reise ab: „Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter den Rücktransport organisieren und die Kosten tragen“, erklärt Pronebner. Auch eine teilweise Rückerstattung der Reisekosten sei möglich. „Das ist nicht garantiert und muss im Einzelfall geprüft werden“, ergänzt Max Schlögl.
Individualreisende sollten, so der Öamtc, umgehend mit ihrer Reiseversicherung klären, ob für den konkreten Fall die Kosten für den Reiseabbruch übernommen werden. Ist eine Rückreise aufgrund gesperrter Flughäfen nicht möglich, müssen Airlines oder Reiseveranstalter für Betreuung sorgen, etwa mit Mahlzeiten, oder sie müssen zusätzlich notwendige Übernachtungen übernehmen.
Wie der Öamtc rät auch Reiseprofi Schlögl, sich regelmäßig über die Lage am Urlaubsort zu informieren. Für Pauschalreisende gibt es stets Ansprechpersonen ihres Reisebüros, der Mobilitätsclub liefert Informationen in seiner App. Juristin Pronebner empfiehlt außerdem eine Reiseregistrierung beim österreichischen Außenministerium, um im Notfall gut erreichbar zu sein.