Warnt vor Sicherheitslücke Kanton Bern stoppt automatisierte Fahrzeugfahndung
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- Der Kanton Bern hat die automatisierte Fahrzeugfahndung vorerst abgeschaltet.
- Die Sicherheitsdirektion setzt damit Vorgaben des Bundesgerichts um.
- Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller ist nun besorgt und hat in einem Brief an das Bundesgericht vor einer Sicherheitslücke gewarnt.
Das Bundesgericht hatte die Berner Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) diese Woche zwar in grossen Teilen als verfassungskonform beurteilt. Der Kanton darf also auch in Zukunft an diversen Strassen automatisiert Nummernschilder aller Autos scannen und mit Datenbanken abgleichen.
Das höchste Gericht verlangte aber auch Anpassungen am kantonalen Polizeigesetz. Der Passus, wonach auch Daten von unbescholtenen Autofahrern während 60 Tagen gespeichert werden dürfen, muss gestrichen werden. Die Daten seien sofort zu löschen. Eine weitere Anpassung betrifft die Protokollierung von Fahndungsaufträgen.
Die automatisierte Fahrzeugfahndung ist im Kanton Bern im August 2024 eingeführt worden.
KEYSTONE/Peter Schneider
Die Polizei halte diese Vorgaben zwar bereits ein, schreibt die Sicherheitsdirektion. Schon heute würden sogenannte Nicht-Treffer unverzüglich gelöscht und alle Fahndungsaufträge lückenlos protokolliert. Trotzdem müsse das System gemäss der Vorgabe aus Lausanne bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen ruhen.
Brief ans Bundesgericht
Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller wandte sich in einem Schreiben direkt an das Bundesgericht, wie er gegenüber dem Regionaljournal Bern sagte. Er warnt in dem Schreiben vor einer Sicherheitslücke bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität wie Tötungsdelikten, Vergewaltigungen und Entführungen.
Müller ersucht das Bundesgericht deshalb, die Fahrzeugfahndung für solche schweren Straftaten bereits vor dem formellen Inkrafttreten der Gesetzesanpassung und vor der schriftlichen Urteilsbegründung wieder freizugeben.
SRF 4 News, 14.8.2026, 18 Uhr ; sda/hesa;