Millionenklage um Timmy: Streit geht auch nach Tod des Buckelwals weiter

Zoff um Buckelwal Timmy geht weiter: Taucher zerrt Millionärin vor Gericht

Stand: 02.10.2026, 18:15 Uhr

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Die versuchte Rettung von Buckelwal Timmy hat ein teures Nachspiel: Hinter den Kulissen streiten sich die einstigen Helfer vor Gericht um Millionen.

Schwerin – Er kämpfte wochenlang ums Überleben in der flachen Wismarer Bucht – und rührte ganz Deutschland. Doch Buckelwal Timmy ist seit dem Frühjahr 2026 tot. Ende April brachte ihn eine private Initiative mit einem Lastkahn in die Nordsee, kurz danach trieb er leblos vor der dänischen Insel Anholt. Experten hatten seine Überlebenschancen von Anfang an als gering eingestuft und einhellig dazu geraten, das Tier in Ruhe sterben zu lassen.

Weitere Entwicklung zum Buckelwal in der Ostsee

Buckelwal „Timmy“. © Philip Dulian/dpa

Monate später kämpft nun einer der Retter selbst – und zwar ums wirtschaftliche Überleben. Tauchunternehmer Fred Babbel hat Klage am Landgericht Schwerin eingereicht. Er fordert 1,35 Millionen Euro von Karin Walter-Mommert, die als Hauptgeldgeberin der Rettungsaktion aufgetreten war. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage Anfang September 2026, als Erstes berichtete die Ostsee-Zeitung. Babbel hatte als technischer Dienstleister die gesamte Logistik der Aktion gestemmt: Er brachte eigenes Personal, entwickelte die Bergungskonzepte und organisierte Schlepper sowie die Barge, auf der Timmy reiste. Für beteiligte Fremdfirmen ging er in Vorleistung – und wartet bis heute auf sein Geld. „Ich habe bei der Rettung des Wals geholfen, habe an das Gute geglaubt und werde jetzt dafür bestraft“, sagte er der Ostsee-Zeitung. Ohne die ausstehende Summe drohe seinem Unternehmen die Insolvenz.

Millionenklage um Timmy-Rettung: Walter-Mommert blockiert Zahlung und stellt Gegenforderungen

Walter-Mommert hatte noch während der laufenden Aktion 400.000 Euro überwiesen – doch laut Babbel reichte das nicht: „Die sind aber auch gleich wieder weitergegangen an die Schiffe und Barge“, sagte er der dpa. Die Schlussrechnung blieb offen.

Trotz mehrerer Schreiben zwischen den Anwälten beider Seiten kam keine Einigung zustande. Walter-Mommert verweist auf ein veröffentlichtes Anwaltsschreiben, in dem sie Babbel vorwirft, Vorgaben des Bergungskonzepts missachtet zu haben. Außerdem fordert sie von ihm Unterlagen darüber, wie die Freilassung des Wals tatsächlich ablief. Einen Vergleichsvorschlag lehnte sie ab. Gegenüber der dpa erklärte sie, es gehe ihr um Aufklärung – und sie habe Vertrauen in die Rechtsprechung.

Streit um Timmy-Kosten weitet sich aus

Der Konflikt beschränkt sich nicht auf Babbel und Walter-Mommert. Auch zwischen den beiden ursprünglichen Geldgebern der Initiative gibt es Unstimmigkeiten. Media-Markt-Mitgründer Walter Gunz hatte nach Angaben seines Anwalts freiwillig 300.000 Euro beigetragen – weitere Forderungen werde er nicht akzeptieren. Kosten in erheblichem Umfang seien ohne seine Zustimmung veranlasst worden. Eine Kostenzusage, die eine Anwältin an das Schweriner Umweltministerium geschickt hatte, habe Gunz weder gekannt noch freigegeben. Walter-Mommert hingegen erklärte, sie stelle keine weiteren Forderungen mehr an Gunz.

Dazu meldet das Schweriner Umweltministerium eigene Ansprüche an: rund 140.000 Euro für Personalkosten der behördlichen Begleitung. Walter-Mommert hat diese Forderung mangels Rechtsgrundlage zurückgewiesen – eine formelle Rechnung liegt ihr nach eigenen Angaben bislang nicht vor.

Beim Landgericht Schwerin läuft zunächst ein schriftliches Vorverfahren. Walter-Mommert erhält die Klageschrift und kann Stellung nehmen. Kommt keine außergerichtliche Einigung, könnte ein Verhandlungstermin folgen. (Quellen: dpa, Ostsee-Zeitung) (cgsc)