1&1: Gericht kippt Unlimited-Klausel in AGB - Was das für Kunden heißt

Wer einen Mobilfunktarif mit unbegrenztem Datenvolumen bucht, erwartet grenzenloses Surfen. Ein aktuelles Gerichtsurteil zu den AGB von 1&1 stärkt nun die Rechte von Kunden. Unklare Klauseln zur Drosselung oder Kündigung bei Vielnutzern sind unzulässig.

1&1 Drillisch / United Internet

Erneute Schlappe für 1&1

1&1 hat in den letzten Monaten mehrere rechtliche Schlappen erlitten. Ende Oktober 2025 stoppte ein Urteil erst die "irreführende" DSL-Glasfaser-Werbung des Unternehmens bevor der Anbieter ein neues Treuemodell aufgrund einer von einem Wettbewerber erwirkten einstweiligen Verfügung Ende des Jahres wieder einstellen musste. Schließlich kippte ein Gericht Anfang Mai 2026 eine bestimmte Verlängerungsregel bei Handyverträgen. Und schon geht es weiter.

So hat das Oberlandesgericht Koblenz dem Telekommunikationsanbieter eine weitere juristische Niederlage beigebracht. Die Richter erklärten jetzt bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunk-Flatrates für unzulässig. Somit kann 1&1 seinen Kunden mit unbegrenztem Datenvolumen das Internet nicht mehr so einfach drosseln oder kündigen, nur weil sie mobile Daten intensiv nutzen.


Unklare Formulierung unzulässig

Stein des Anstoßes war eine Formulierung, die Einschränkungen bei einem "unüblichen Verbrauchsverhalten" vorsah. Der Provider behielt sich vor, die Übertragungsgeschwindigkeit in einem solchen Fall zu reduzieren oder den Vertrag nach einer Vorwarnung außerordentlich zu beenden. Für Endanwender blieb jedoch völlig unklar, ab welcher konkreten Datenmenge das Surfen als unüblich galt.

Geklagt hatte im jetzigen Fall die Verbraucherzentrale NRW. Wie die Organisation darlegt, verstoßen die ungenauen Formulierungen gegen das Transparenzgebot. Anwender könnten beim Vertragsabschluss nicht erkennen, wann die vertraglich zugesicherte Leistung eingeschränkt würde. Das Gericht folgte dieser Argumentation und ließ zudem keine Revision gegen das Urteil zu.

Signalwirkung für die Branche

Das somit rechtskräftige Urteil könnte weitreichende Folgen für den gesamten Mobilfunkmarkt haben. Werbeversprechen für unlimitierte Tarife dürfen nicht durch ungenaue Vertragsbedingungen ausgehöhlt werden. Einschränkungen sind demnach nicht generell verboten, müssen aber stets transparent und nachvollziehbar in den Vertragsunterlagen kommuniziert werden.

Auch andere Netzbetreiber stehen unter Beobachtung. Das Oberlandesgericht Bamberg untersagte dem Konkurrenten Telefonica bereits eine ähnlich unklare Kündigungsklausel in zwei Flatrate-Tarifen. Verbraucher profitieren somit zunehmend von einer klareren Rechtsprechung und mehr Transparenz. Für 1&1-Kunden bedeutet das Urteil konkret, dass sie nicht mehr von plötzlichen Kündigungen oder Einschränkungen überrascht werden, wenn sie ihr mobiles Internet ausgiebig nutzen.

Seid ihr schon einmal von Drosselungen bei unlimitierten Tarifen betroffen gewesen? Teilt eure Erfahrungen gerne mit uns in den Kommentaren. Was meint ihr zu dem Urteil?

Telekom Magenta XL ‘Unlimited’ Jetzt für nur 34,95 Euro sichern

Zum Angebot

Zusammenfassung

  • Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen den Mobilfunkanbieter 1&1
  • Unklare Klauseln bei Flatrates mit unbegrenztem Datenvolumen sind unzulässig
  • Der Anbieter darf Datenraten bei intensivem Verbrauch nicht einfach drosseln
  • Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW wegen mangelnder Transparenz
  • Das Urteil ist rechtskräftig und hat Signalwirkung für die gesamte Branche

Siehe auch:

  • 890 Millionen Euro Bußgeld: EU greift gegen Google durch
  • EU greift mit dem DSA durch: Rekordstrafe gegen AliExpress verhängt
  • Epson steht vor Gericht: Erste Klage wegen geplanter Obsoleszenz
  • Fehlender Kündigungsbutton: Nun auch Telekom-Tochter in der Kritik
  • Jugendschutz: Meta drohen jetzt sogar Strafzahlungen in Billionenhöhe