100.000 Klicks, dann Ärger: Kandidat muss Basketball-Video löschen

Stand: 24.09.2026, 19:00 Uhr

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Bürgermeisterwahl in Stuhr: Bis zum kommenden Stichwahlsonntag können die Konkurrenten Robert Stüssel und Peer Beyersdorff noch fleißig für sich werben, wenn sie sich an die Regeln der Verwaltung halten.

Bürgermeisterwahl in Stuhr: Bis zum kommenden Stichwahlsonntag können die Konkurrenten Robert Stüssel und Peer Beyersdorff noch fleißig für sich werben, wenn sie sich an die Regeln der Verwaltung halten. © Sigi Schritt

Bürgermeisterkandidat Robert Stüssel hat ein Instagram-Video auf dem KGS-Schulhof in Stuhr aufgenommen. Die Gemeinde wertete es als unzulässige Wahlwerbung auf ihrem Grundstück.

Stuhr – Robert Stüssel ist angefressen. Für den Fall, dass er Bürgermeister werden sollte, wolle er an jedem letzten Freitag im Monat mit interessierten Jugendlichen abends Basketball spielen, teilte der Kandidat in einem Video auf Instagram mit. Und zwar auf dem Platz der KGS Brinkum, neben dem Jugendtreff Haus am Wall. „Ungefiltert“ solle ihm der Nachwuchs bei der Gelegenheit erzählen, was ihn an Stuhr nerve. Über seinen kleinen Film an Ort und Stelle war die Gemeinde not amused. Sie sah darin eine unzulässige Wahlwerbung auf ihrem Grundstück und hat laut Stüssel zusätzlich mit dem „Schutz der Jugend“ argumentiert. Daraufhin hat der Bewerber das Video gelöscht.

„Das war am Samstagmorgen. Da war kein Mensch auf dem total verwaisten Platz. Und ich wüsste auch nicht, wovor man die Jugendlichen da schützen sollte“, sagt Stüssel im Gespräch mit der Mediengruppe Kreiszeitung (MK). Seine Vermutung: „Nachdem mein Video 100.000 Aufrufe generiert hat, ist der politische Gegner steil gegangen und hat sich beschwert. Jetzt darf ich da keine Videos mehr drehen.“

Eine ähnliche Erfahrung habe er vor Wochen gemacht, als er aus reinem Interesse das Gelände der Ortsfeuerwehr Groß Mackenstedt betreten hatte. „Da war einiges los, und ich habe mich lediglich nach dem Grund erkundigt. Sie hatten Frühjahrsputz“, berichtet Stüssel. Schon am darauffolgenden Montag habe sich das im Rathaus herumgesprochen und für einen Rüffel gesorgt.

„Das ärgert mich, zumal Peer Beyersdorff Wahlkampf aus dem Rathaus heraus betreibt“, sagt Stüssel. „Das war nie ein Thema, das hat im Rathaus nie jemanden interessiert.“ Damit spielt der Fahrenhorster auf die Präsenz des Konkurrenten als Wirtschaftsförderer und Zweiter Gemeinderat Stuhrs an. Nicht zum ersten Mal merkt Stüssel an, dass sich Beyersdorff für den Zeitraum seines Wahlkampfes hätte freistellen lassen müssen. Er könne nicht für zehn Wochen seinen Job komplett aufgeben, entgegnete Beyersdorff auf MK-Nachfrage. Im Übrigen sei er nicht der politische Gegner gewesen, der steil gegangen sei. „Vor der Stichwahl mit nur noch zwei Konkurrenten könnte man natürlich auf diese Idee kommen.“

Beyersdorff vertrete die Verwaltung in den Angelegenheiten, für die er zuständig sei, erklärt Bürgermeister Stephan Korte. Er ist Wahlleiter der Gemeinde Stuhr und betont deren Verpflichtung zur Neutralität. Dies sei auch den Kandidaten bekannt. Er verweist auf die Regelungen der Kommune im Hinblick auf Wahlwerbung, die im Vorfeld jedem Bewerber zugegangen seien. Demnach sind „politische Veranstaltungen, Wahlwerbestände, Wahlveranstaltungen, die Einladung von Bürgern für Gespräche und Diskussionen auf öffentlichen Plätzen und Flächen der Gemeinde Stuhr im räumlichen Umfeld von Institutionen der Gemeinde Stuhr in der Regel nicht erlaubt, weil sie zu Konflikten mit der Neutralitätspflicht der Gemeindeverwaltung führen können“. Zudem habe die Verwaltung gegenüber den Nutzern der Einrichtungen eine Schutzpflicht.

Nicht statthaft seien deshalb Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen der Gemeinde Stuhr an Schulen, Kitas, Bibliotheken, Jugendhäusern, Spielplätzen, anderen Sport- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche sowie an den Standorten der Freiwilligen Feuerwehr Stuhr. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Kandidaten andernorts sehr wohl auf öffentlichen Plätzen und Flächen der Kommune für sich werben dürfen. Voraussetzung: Dem Vorhaben stehen keine Sicherheitsaspekte entgegen, und die Neutralitätspflicht der Kommune für eine Stuhrer Einrichtung ist nicht gefährdet. In der Handreichung sind die neuen Festplätze in Brinkum und Heiligenrode als Beispiele genannt, ebenso der kleine Platz am Krüger-Brunnen und die „Ziegenwiese“ in Brinkum, die Außenanlage vom Gut Varrel, der öffentliche Parkplatz im Bereich Varreler Landstraße/Schulstraße in Varrel und der Dorfplatz in Fahrenhorst.

„Wir haben Stüssel ja nicht verboten, Videos zu drehen. Nur eben nicht auf dem Schulhof“, sagt Korte. Der Kandidat hat das verinnerlicht und ist mit seinem Basketball weitergezogen. Das nächste Video zu dem Thema stammte aus dem Fahrenhorster Naherholungsgebiet Warwer Sand.