Stand: 22.09.2026, 14:08 Uhr
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Die Linke will niedrige und mittlere Einkommen entlasten und hohe stärker belasten. Eine neue Rechnung zeigt, wo die entscheidende Grenze liegt.
Berlin – Die Linke hat die Berliner Abgeordnetenhauswahl deutlich gewonnen. Nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis kommt die Partei auf 25,7 Prozent der Zweitstimmen und ist damit stärkste Kraft. Ob sie künftig auch die Landesregierung führt und welche Forderungen Bestandteil eines möglichen Koalitionsvertrags werden, ist noch offen.

Mit dem Wahlsieg rückt auch die Steuerpolitik der Partei stärker in den Fokus. Auf Bundesebene fordert die Linksfraktion einen grundlegenden Umbau der Einkommensteuer. Eine neue Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für Ippen.Media zeigt nun, wer von diesem Modell profitieren würde – und ab welchem Einkommen die Entlastung in eine Mehrbelastung kippt.
Linke will Spitzensteuersatz von 53 Prozent
Dabei ist eine Unterscheidung entscheidend: Eine mögliche Linke-geführte Berliner Landesregierung könnte den Einkommensteuertarif nicht allein verändern. Dafür wäre eine bundesgesetzliche Änderung nötig. Bei anderen Steuern, insbesondere der Grunderwerbsteuer, besitzt das Land dagegen eigenen Spielraum.
Die Linksfraktion fordert in einem im Juni in den Bundestag eingebrachten Antrag, den Grundfreibetrag auf 16.800 Euro anzuheben. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 85.000 Euro soll ein Grenzsteuersatz von 53 Prozent greifen. Ab 250.000 Euro fordert die Partei einen Steuersatz von 60 Prozent, ab einer Million Euro 75 Prozent. Gleichzeitig sollen niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden.
DIW: Für Singles kippt Entlastung bei rund 82.000 Euro brutto
Nach Angaben der Linksfraktion sollen alle Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro weniger Einkommensteuer zahlen als nach geltendem Recht. Ein Grenzsteuersatz von 53 Prozent bedeutet allerdings nicht, dass das gesamte Einkommen mit 53 Prozent besteuert würde. Der höhere Satz greift nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze.
DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat den vorgeschlagenen Tarif für Ippen.Media durchgerechnet. Sein Ergebnis: „Der Break-even von der Ent- zur Belastung ist bei 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.“
Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit den üblichen Standardabzügen entsprechen 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 82.000 Euro Jahresbrutto.
Die Bruttoschwelle ist allerdings nicht für jeden Steuerpflichtigen gleich. Wer beispielsweise höhere Pendlerkosten, Sonderausgaben, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen kann, erreicht die Grenze von 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erst bei einem entsprechend höheren Bruttogehalt.
Bachs Modellrechnungen gehen bei Arbeitnehmern von Lohneinkommen ohne sonstige Einkünfte sowie von den üblichen Standardabzügen für Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben aus.
Single mit rund 101.000 Euro brutto zahlt 831 Euro mehr
Wie sich der Tarif konkret auswirken würde, zeigen die Berechnungen für verschiedene Einkommen. Ein alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kinder mit 28.552 Euro Jahresbrutto hätte demnach 816 Euro mehr Nettoeinkommen im Jahr. Bei 48.761 Euro brutto beträgt die Entlastung 738 Euro. Ein Single mit 71.109 Euro brutto hätte noch 400 Euro zusätzlich zur Verfügung.
Oberhalb der errechneten Schwelle dreht sich das Bild. Bei einem Single mit 100.777 Euro Jahresbrutto und 78.663 Euro zu versteuerndem Einkommen steigt die Belastung um 831 Euro im Jahr. Bei einem Single mit 235.881 Euro brutto und 209.444 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Mehrbelastung bereits 15.867 Euro jährlich.
Bei Paaren und Familien fällt die Wirkung anders aus. Eine Familie mit zwei Kindern und 136.707 Euro Haushaltsbrutto würde in Bachs Modell noch um 1.244 Euro jährlich entlastet. Bei einem Haushaltsbrutto von 195.894 Euro ergibt sich dagegen eine Mehrbelastung von 422 Euro.
Wer nach dem Linken-Steuerplan mehr oder weniger zahlen würde
| Beispiel | Jahresbrutto | Veränderung pro Jahr |
|---|---|---|
| Single, keine Kinder | 28.552 Euro | +816 Euro |
| Single, keine Kinder | 48.761 Euro | +738 Euro |
| Single, keine Kinder | 71.109 Euro | +400 Euro |
| Single, keine Kinder | 100.777 Euro | −831 Euro |
| Single, keine Kinder | 235.881 Euro | −15.867 Euro |
| Familie, zwei Kinder | 136.707 Euro | +1.244 Euro |
| Familie, zwei Kinder | 195.894 Euro | −422 Euro |
Linke will auch Kapitalerträge stärker besteuern
Die Berechnung betrachtet zunächst den vorgeschlagenen Einkommensteuertarif. Die Linke fordert darüber hinaus, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abzuschaffen und Kapitalerträge wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu erfassen.
Auch das Ehegattensplitting soll nach den Vorstellungen der Partei begrenzt und durch die Möglichkeit ersetzt werden, den Grundfreibetrag zwischen Ehe- oder Lebenspartnern zu übertragen.
Damit würde sich die tatsächliche Wirkung des gesamten Steuerkonzepts nicht in jedem Fall allein aus dem neuen Einkommensteuertarif ergeben. Wer hohe Kapitalerträge erzielt oder vom heutigen Ehegattensplitting besonders stark profitiert, könnte zusätzlich betroffen sein.
Top ein Prozent soll 26 Milliarden Euro zusätzlich zahlen
Wie stark das Modell die Steuerlast zwischen den Einkommensgruppen verschieben würde, zeigt eine weitere Berechnung Bachs. Die unteren 40 Prozent der Steuerpflichtigen würden demnach insgesamt um 3,8 Milliarden Euro entlastet. Für die Gruppe zwischen dem 40. und 60. Perzentil errechnet das DIW eine Entlastung von 10,3 Milliarden Euro, für die Gruppe zwischen dem 60. und 90. Perzentil weitere 12,5 Milliarden Euro.
Bei den oberen zehn Prozent dreht sich die Wirkung. Für die Gruppe zwischen dem 90. und 99. Perzentil steigt das Steueraufkommen im Modell um 10,3 Milliarden Euro. Auf das einkommensstärkste Prozent entfallen zusätzlich 26,2 Milliarden Euro.
Unter dem Strich ergibt die statische Berechnung ein Mehraufkommen von 9,9 Milliarden Euro im Jahr. Diese knapp zehn Milliarden Euro hält Bach allerdings nicht für ein garantiertes zusätzliches Steueraufkommen. Die Berechnung zeige zunächst den unmittelbaren Effekt ohne Verhaltensänderungen.
Reagierten Steuerpflichtige auf die höheren Sätze oder entstünden negative Wachstumseffekte, könne das tatsächliche Mehraufkommen deutlich niedriger ausfallen. Bei größeren Ausweichreaktionen wie einem Wegzug aus der Stadt seien nach seiner Einschätzung sogar Mindereinnahmen möglich.
Berlin kann Einkommensteuertarif nicht allein ändern
Für die Debatte nach der Berlin-Wahl ist deshalb entscheidend: Selbst eine von der Linken geführte Landesregierung könnte diesen Einkommensteuertarif nicht allein für Berlin einführen. Es handelt sich um eine bundespolitische Forderung. Eine entsprechende Änderung würde bundesweit gelten und eine Mehrheit auf Bundesebene benötigen.
Direktere Handlungsmöglichkeiten besitzt Berlin dagegen bei der Grunderwerbsteuer. Den Steuersatz können die Länder selbst festlegen. In Berlin beträgt er derzeit sechs Prozent.
Die Berliner Linke fordert in ihrem Wahlprogramm eine Erhöhung von 6,0 auf 8,0 Prozent, mindestens jedoch auf das Brandenburger Niveau von 6,5 Prozent.
Grunderwerbsteuer: Bei 700.000 Euro wären 14.000 Euro mehr fällig
Für Immobilienkäufer wäre eine Erhöhung auf acht Prozent unmittelbar spürbar. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer beim heutigen Berliner Steuersatz von sechs Prozent 30.000 Euro. Bei acht Prozent wären es 40.000 Euro – also 10.000 Euro mehr.
Bei einer Immobilie für 700.000 Euro würde die Steuer von 42.000 auf 56.000 Euro steigen. Bei einem Kaufpreis von einer Million Euro wären statt 60.000 Euro künftig 80.000 Euro fällig.
Linke plant weitere Änderungen bei Steuern in Berlin
Daneben nennt die Berliner Linke weitere Möglichkeiten für höhere Einnahmen. Dazu gehören eine Grundsteuer C, eine mögliche Erhöhung der Gewerbesteuer auf das Potsdamer Niveau sowie eine stärkere Belastung besonders teurer Immobilien. Im Wahlprogramm wird unter anderem eine stärkere Besteuerung von Villen und Luxusimmobilien genannt.
Welche dieser Forderungen tatsächlich umgesetzt werden könnten, entscheidet sich erst im Zuge der Regierungsbildung und möglicher Koalitionsverhandlungen. (Quellen: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach, Die Linke im Bundestag, Die Linke Berlin, Berliner Senatsverwaltung für Finanzen, Finanzverwaltung Brandenburg, Bund der Steuerzahler) (mare)