Neue EU-Gebühr ab 1. November: Warum Pakete von Temu, Shein und US-Shops jetzt teurer werden

Ab 1. November neue EU-Gebühr: Pakete werden schon wieder teurer – Online Handel betroffen

Stand: 08.10.2026, 07:56 Uhr

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Ab dem 1. November greift eine neue EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern. Was nun auf Verbraucher zukommt.

Brüssel – Wer Kleidung, Elektronik oder Haushaltswaren bei Online-Plattformen außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss sich ab dem 1. November auf spürbar höhere Kosten einstellen. Im Rahmen der umfassenden EU-Zollreform tritt zum Monatsbeginn eine neue, EU-weit einheitliche Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee) für den elektronischen Fernabsatz aus Drittstaaten in Kraft. Sie trifft vor allem die millionenfachen Direktimporte aus Ländern wie China und den USA.

Millionen Kleinsendungen erreichen täglich die EU

Millionen Kleinsendungen erreichen täglich die EU: Eine neue Bearbeitungsgebühr soll die immensen Kontrollkosten der Zollbehörden decken. © IMAGO/MICHAEL BIHLMAYER

Nach offiziellen Beschlüssen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments wird für jede Warengruppe beziehungsweise Artikelzeile einer Sendung aus einem Drittland künftig eine pauschale Bearbeitungsgebühr von zwei Euro fällig.

Warum die EU-Kommission die Gebühr einführt

Formell richtet sich die Abgabe an die Online-Marktplätze und Händler, die als fiktive Einführer (deemed importers) im EU-Zollsystem registriert sind. Die EU-Verordnung erlaubt es den Plattformen jedoch ausdrücklich, diese Zusatzkosten direkt an die Endkunden weiterzugeben – sei es über Preisanpassungen oder als gesonderte Bearbeitungspauschale im digitalen Warenkorb (Checkout).

Hintergrund der Neuregelung ist die beispiellose Flut an Billigsendungen: Über zwei Milliarden Kleinsendungen erreichen mittlerweile jedes Jahr die europäischen Grenzen. Die nationalen Zollbehörden in den Mitgliedstaaten schlagen seit langem Alarm, da der extreme Verwaltungs- und Prüfaufwand (etwa für Produktsicherheit, Schadstoffprüfungen und Mehrwertsteuerkontrollen) nicht mehr durch das reguläre Budget gedeckt werden kann.

Die neue Bearbeitungsgebühr soll die Kosten für die aufwendige digitale Erfassung und physische Kontrolle der Päckchen refinanziert und zugleich für faire Wettbewerbsbedingungen für den europäischen Einzelhandel sorgen.

Eingebettet in die große EU-Zollreform

Die 2-Euro-Bearbeitungsgebühr ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets der EU:

  • Wegfall der 150-Euro-Freigrenze: Ergänzend greift die schrittweise Abschaffung der früheren Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro. Für entsprechende Kleinsendungen fällt zusätzlich eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro je Warengruppe an.
  • Verschärfte Sicherheitsdaten (ICS2): Flankiert wird die Reform durch das Import Control System 2 (ICS2) der EU. Fluggesellschaften, Post- und Paketdienste sind verpflichtet, detaillierte Frachtdaten (inklusive 6-stelliger HS-Zolltarifnummern) bereits vor dem Abflug digital an die EU-Behörden zu übermitteln, um Sicherheitsrisiken frühzeitig zu filtern.

Was Verbraucher jetzt beachten müssen

Wer weiterhin Schnäppchen aus Nicht-EU‑Ländern bestellt, sollte im Bestellprozess künftig genau auf die Endpreisaufschlüsselung achten. Bei Bestellungen mit vielen verschiedenen Einzelartikeln können sich die pauschalen Gebühren schnell summieren. Seriöse Plattformen weisen die EU-Zoll- und Bearbeitungsgebühren bereits transparent vor dem Abschluss der Bezahlung aus, sodass an der Haustür keine bösen Nachzahlungsüberraschungen durch den Paketboten drohen.

Der neue Gebührenschritt ist kein Einzelfall, sondern setzt einen mehrjährigen Trend fort, mit dem die Europäische Union Schlupflöcher im globalen Online-Handel schließt. Bereits im Juli 2021 hatte die EU die bis dahin geltende Steuerfreigrenze für Kleinsendungen unter 22 Euro ersatzlos gestrichen. Seitdem muss für jeden importierten Artikel – unabhängig vom Warenwert – die volle nationale Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland in der Regel 19 Prozent) entrichtet werden. Für Sendungen, die nicht über das IOSS-System (Import One-Stop Shop) vorab versteuert werden, verlangen Logistikdienstleister wie die Deutsche Post DHL seither zudem eine pauschale Auslagenpauschale von 6 Euro für die Zollabwicklung an der Haustür.

Dauerhafte Preisspirale: Auch der Inlandsversand wird teurer

Die neuen EU-Zollgebühren treffen die Verbraucher in einer Phase, in der auch der reguläre Paketversand im Inland spürbar anzieht. Höhere Personalkosten, gestiegene Mautgebühren für Lkw sowie Investitionen in CO2-arme Zustellflotten haben die Portopreise von Paketdiensten wie DHL, Hermes und DPD in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach oben getrieben. Wer beim Online-Shopping künftig sparen will, muss daher nicht nur die reinen Artikelpreise vergleichen, sondern die gesamte Kette aus Versandpauschalen, Mautaufschlägen und internationalen Bearbeitungsgebühren im Blick behalten. Auch in der Drogerie gilt eine neue EU‑Regel. (Quellen: Europäische Kommission (DG TAXUD), Europäisches Parlament, Unionszollkodex (UZK))