eGK-Wahnsinn kostet jährlich 2,3 Millionen Pflegestunden – das fordern Experten jetzt

Absurder Bürokratie-„Irrsinn“: Pflegedienste verlieren 2,3 Mio. Stunden im Jahr durch eGK-Pflicht

Stand: 22.09.2026, 14:05 Uhr

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Über zwei Millionen Stunden gehen Pflegeeinrichtungen durch die Verwaltung der eGK verloren. Auslöser ist die unvollständige Digitalisierung.

München – Viermal im Jahr das gleiche Bild: Eine Pflegekraft fährt mit der Versichertenkarte ihres Patienten zur nächsten Arztpraxis – nicht wegen eines medizinischen Notfalls, sondern um das Stück Plastik in ein Lesegerät zu stecken. Während sie in der Praxis wartet, fehlt sie am Bett. Für den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist das längst kein Randproblem mehr.

Langes Warten beim Arzt: Viele fürchten, dass sie nach der GKV-Reform überhaupt keinen Termin mehr bekommen. (Symbolbild)

Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte stellt einen enormen Aufwand in der ambulanten Pflege dar. (Symbolbild) © Sina Schuldt/picture alliance/dpa

Der bpa hat die Dimension dieses Alltags jetzt mit Zahlen belegt. In einer Umfrage unter 1016 Mitgliedsunternehmen gaben die Betriebe an, dass ihnen das quartalsweise Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durchschnittlich 21,6 Stunden organisatorischen Aufwand pro Quartal kostet – also rund 86 Stunden im Jahr.

2,3 Millionen Stunden gehen in privaten Pflegebetrieben jedes Jahr für die Verwaltung der eGK drauf

Hochgerechnet auf bundesweit 26.799 ambulante Dienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergibt das einen Gesamtaufwand von rund 2,3 Millionen Stunden jährlich. Dazu kommen Wartezeiten in den Praxen von im Schnitt 26 Minuten je Besuch. bpa-Präsident Bernd Meurer macht klar, was das bedeutet: „Es gibt in Deutschland kaum etwas Wertvolleres als die Arbeitszeit von Pflegekräften. Den Irrsinn, Pflegekräfte stundenlang in Arztpraxen warten oder Versichertenkarten herumfahren zu lassen, kann sich Deutschland schlicht nicht mehr leisten.“

Der Grund für den Aufwand: Pflegeeinrichtungen sind zwar seit Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen, der abrechnungsfähige Abruf des Versichertenstatus bleibt bislang jedoch den Arztpraxen vorbehalten. Pflegedienste müssen deshalb weiterhin den Umweg über die Praxen nehmen, um den Versichertenstatus ihrer Patienten für die Abrechnung nachzuweisen.

Pflegeverband fordert vollständigen Anschluss an digitale Infrastruktur

In seinem Positionspapier zur Digitalisierung in der Pflege schreibt der bpa: „Das weiterhin erforderliche Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) steht im klaren Widerspruch zu den Zielen einer effizienten Digitalisierung.“ Der Verband fordert eine gesetzliche Regelung, die es Arztpraxen erlaubt, den Versichertenstatus künftig direkt und abrechnungsfähig über die TI abzurufen.

Pflegekräfte, Angehörige oder Patienten selbst müssten dann keine Karte mehr persönlich in einer Praxis vorlegen. Die eingesparte Zeit könnte direkt für Pflege genutzt werden – in einer Branche, die sie dringend braucht. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist die Pflege der zweitgrößte Engpassberuf in Deutschland. Meurer bringt es auf den Punkt: „Digitalisierung muss ernst genommen werden und die Abläufe wirklich vereinfachen.“ (Quellen: dpa, Positionspapier der bpa zur Digitalisierung in der Pflege) (sp)