AfD verspricht vor Sachsen-Anhalt-Wahl den großen Wandel – Experten machen deutlich, wo die Grenzen liegen

AfD will großen Wandel in Sachsen-Anhalt: Was würde eine absolute Mehrheit ermöglichen?

Stand: 02.09.2026, 20:24 Uhr

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Migrationswende, MDR-Kündigung, Windkraft-Stopp: Was eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wirklich verändern könnte – und was nicht.

Magdeburg – Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September verspricht die AfD den großen Wandel – doch wie viel davon ließe sich im Falle einer Alleinregierung tatsächlich umsetzen? „Der Horror-Vision einer Altparteiendiktatur setzen wir unsere Vision 2026 entgegen“, heißt es bereits in der Präambel des Regierungsprogramms.

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Wahlkampf.

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt. © Hendrik Schmidt/dpa

Der Politikwissenschaftler Marcel Lewandowsky von der Universität Halle macht deutlich: Selbst mit absoluter Mehrheit im Magdeburger Landtag wäre eine AfD-Landesregierung in weiten Teilen durch Bundesrecht, Verfassungsvorgaben und Haushaltsgrenzen gebunden.

Die AfD Sachsen-Anhalt will die Migrationspolitik umkrempeln

Am stärksten könnte die Partei in der Migrationspolitik punkten – zumindest auf dem Papier. Laut einer Analyse des Mercator Forum Migration und Demokratie (Midem) entfallen 18,2 Prozent des AfD-Wahlprogramms und 86 Einzelversprechen auf dieses Thema. Ein Teil davon liege tatsächlich in Landeskompetenz.

„Dazu zählen etwa die Einrichtung von 300 Abschiebehaftplätzen, die Umwandlung der Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal in eine Abschiebehaftanstalt, die Verschiebung der administrativen Ermessensspielräume bei der Anwendung von Gesetzen, die sogenannte Abschiebeoffensive oder die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine restriktivere Migrations- und Integrationspolitik“, schreibt Midem. Das Fazit der Analyse: „Die Umsetzung solcher Maßnahmen würde die bisherige Landespolitik bei Migration und Integration fundamental ändern.“ Andere Versprechen – etwa eine Änderung des Asylrechts – liegen dagegen beim Bund. Eine Landesregierung könnte aber Verfahren beschleunigen oder mehr Personal in den zuständigen Behörden einsetzen, so Lewandowsky.

Offen bleibt, ob die AfD die Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Königsteiner Schlüssel verweigern würde. Parteichef Tino Chrupalla hatte 2024 angekündigt, diesen bei einer Regierungsübernahme „nicht mehr mitzumachen“. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund ruderte jüngst in einem Podcast zurück: „Wenn wir Asylbewerber zugewiesen bekommen aufgrund des Königsteiner Schlüssels oder anderer Bundesgesetzgebungen [...] halten wir uns an Recht und Gesetz.“

Sachsen-Anhalt: AfD will „Wahlfreiheit“ – doch es herrscht allgemeine Schulpflicht

Im Bildungsbereich – traditionell Kernkompetenz der Länder – könnte eine neue Regierung laut Lewandowsky rasch tätig werden. Die AfD-Forderung nach einer „Bildungspflicht“, also einer „Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht“, stößt jedoch auf verfassungsrechtliche Hürden: Artikel 25 der Landesverfassung schreibt eine allgemeine Schulpflicht vor.

Eine Änderung erforderte eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag – die für die AfD nicht in Sicht ist. Auch geplante Lehrplanänderungen, etwa mehr Inhalte zum Deutschen Reich und zum 19. Jahrhundert, würden Zeit brauchen. Sollten Lehrmaterialien ideologisch geprägt oder gar rechtswidrig sein, könnte es zu Klagen kommen.

AfD greift nach der Macht: Umbau des Regierungsapparats wäre teils schnell möglich

Schneller ginge es beim Personalwechsel in Regierung und Verwaltung. Minister, Staatssekretäre und persönliche Mitarbeiter lassen sich innerhalb weniger Wochen austauschen. Auch das Streichen mindestens eines Ministeriums wäre rasch möglich. Einen größeren Umbau der Landesverwaltung hält Siegmund für begrenzt realisierbar: „Hier scheint eine Zahl von 150 bis 200 Stellen realistisch.“ Beamte können kaum entlassen werden; bei Versetzungen haben sie Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung.

Unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter eine neue Regierung austauschen könnte, hätte sie nach Einschätzung von Lewandowsky aber Gestaltungsspielraum bei Polizei, Justiz, Vollzug und Verfassungsschutz. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte im Fall eines Wahlsiegs einen Umbau der Sicherheitsbehörden an. Den Landesverfassungsschutz werde er „auf seine eigentliche Grundaufgabe zurückführen, Straftäter, Terroristen und Gewalttäter aus dem Verkehr zu holen, beispielsweise bevor sie in Weihnachtsmärkte fahren“. Seine Partei wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, was die AfD immer wieder als ungerechtfertigt anprangert.

In der Justiz rollt derweil eine Ruhestandswelle bei Richtern und Staatsanwälten – dort könnte die AfD Einfluss auf Neubesetzungen nehmen. Die Partei will die Auswahlentscheidung bei Richterstellen von einem Richterwahlausschuss statt vom Justizministerium allein treffen lassen. Richter am Landesverfassungsgericht sind jedoch sieben Jahre unkündbar und werden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne haben zudem gemeinsam eine Reform beschlossen, die Blockaden bei Richterwahlen erschwert.

Eine Entlassung unliebsamer Richter hätte zudem hohe Hürden. Laut Landesverfassung wäre eine Richteranklage auf Antrag einer Mehrheit des Landtages möglich. Die Entscheidung läge beim Bundesverfassungsgericht.

AfD gegen Windkraft: Angekündigtes Moratorium wäre nichts als Symbolpolitik

Beim Thema Windkraft stößt die AfD an praktische Grenzen: Ein angekündigtes Moratorium für neue Windräder wäre symbolisch – die Genehmigungen liegen laut Fachagentur Wind und Solar bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, nicht beim Land. Den für 2038 beschlossenen Kohleausstieg zu stoppen oder das Windenergieflächenbedarfsgesetz abzuschaffen, erforderte Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat – die sind derzeit nicht absehbar.

AfD in Sachsen-Anhalt: Kündigung des MDR-Staatsvertrags würde nicht sofort in Kraft treten

Im Medienbereich will die AfD den Rundfunkbeitrag abschaffen und ARD, ZDF sowie Deutschlandradio durch einen kleineren „Grundfunk“ ersetzen. Den MDR-Staatsvertrag könnte Sachsen-Anhalt mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Was danach konkret passieren würde, ist offen – einen Präzedenzfall gibt es nicht, rechtliche Auseinandersetzungen gelten als wahrscheinlich.

Vergleichsweise großen Spielraum hätte eine AfD-Regierung laut Lewandowsky in der Kulturförderung: Neue Schwerpunkte ließen sich relativ schnell setzen, bisherige Förderungen könnten beendet werden – soweit bestehende Verträge das zulassen, die teils noch mehrere Jahre laufen. (nak/dpa)