Stand: 10.09.2026, 14:15 Uhr
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Die Arzneimittelbehörde ANSM rät betroffenen Patientinnen, bei Verdachtssymptomen ärztlichen Rat zu suchen, etwa bei anhaltenden Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Gedächtnislücken.
Ein geringes Risiko, das aber Millionen Frauen betrifft. In Frankreich erhalten nach Angaben der französischen Arzneimittelbehörde ANSM 1,6 Millionen Frauen, die ein desogestrelhaltiges Verhütungsmittel (Antigone, Cerazette, Elfasette und Optimizette ...) eingenommen haben, ein Schreiben. Darin informiert die Behörde sie über ein erhöhtes Risiko, ein Meningiom zu entwickeln, betont zugleich jedoch, dass dieses Risiko weiterhin als „gering“ eingestuft wird.
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Dieser Artikel von Nina Borowski entstand in Kooperation mit Euronews.
Parallel dazu informiert die Behörde rund 90.000 Ärztinnen und Ärzte, die diese Präparate verschrieben haben, über die neuen Erkenntnisse und die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen, damit sie ihre Patientinnen gezielt beraten können. Ziel ist es, sowohl ein übertriebenes Sicherheitsgefühl als auch unbegründete Ängste zu vermeiden und eine informierte Entscheidung über die weitere Anwendung zu ermöglichen.
Die ANSM rät betroffenen Frauen, bei anhaltenden Kopfschmerzen, Sehstörungen, Muskelschwäche, Störungen des Gleichgewichts oder der Sprache, Gedächtnisverlust oder neuen beziehungsweise stärkeren epileptischen Anfällen ärztlichen Rat einzuholen. In solchen Fällen kann die Ärztin oder der Arzt eine Magnetresonanztomografie des Gehirns veranlassen, um mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls eine geeignete Behandlung einzuleiten.
Was hinter dem Meningiom-Risiko steckt
Ein Meningiom ist ein Tumor, der aus den Hirnhäuten entsteht, also den Membranen, die das Gehirn umgeben und es schützen. Meist ist er gutartig und wächst langsam, kann aber je nach Größe und Lage erhebliche neurologische Störungen auslösen, wenn er auf bestimmte Hirnareale oder Nerven drückt und dadurch deren Funktion beeinträchtigt.
Eine Studie des wissenschaftlichen Konsortiums Epi-Phare, veröffentlicht 2024, kommt zu dem Ergebnis: Unter 67.000 Frauen, die Desogestrel einnehmen, entwickelt statistisch eine von ihnen ein mit diesem Verhütungsmittel verbundenes Meningiom. Nach fünf Jahren Behandlung erhöht sich dieser Wert auf eine betroffene Frau unter 17.000, was den Einfluss der Behandlungsdauer auf das individuelle Risiko deutlich macht.
Nach sieben Jahren Anwendung ist das Risiko im Vergleich zu Frauen, die dieses Präparat nicht nutzen, doppelt so hoch, wie die Forschenden berichten. Ein Jahr nach Absetzen verschwindet es jedoch wieder, was darauf hindeutet, dass der Zusammenhang von der fortgesetzten Einnahme abhängt. Besonders betroffen sind Frauen über 45 Jahren und Frauen, die zuvor länger als ein Jahr ein als riskant eingestuftes Gestagen eingenommen haben.
Vergleich mit anderen Gestagenpräparaten
Das Risiko gilt jedoch als deutlich geringer als bei anderen Gestagenpräparaten wie Androcur, Lutényl, Lutéran, Colprone oder Depo Provera, die bereits seit Längerem im Fokus der Behörden stehen. Für diese Mittel empfehlen Fachleute grundsätzlich eine regelmäßige Kontrolle per Bildgebung des Gehirns, um mögliche Tumoren bereits in einem frühen Stadium zu entdecken und rechtzeitig eingreifen zu können.
„Dieses Risiko ist gering und mit dem von Androcur nicht zu vergleichen; dort war es nach fünf Jahren 20-fach erhöht“, sagt Isabelle Yoldjian, medizinische Direktorin der ANSM. Sie unterstreicht, dass der Nutzen des Verhütungsmittels für viele Frauen weiterhin überwiege, solange sie gut informiert seien und gemeinsam mit medizinischem Fachpersonal über Alternativen nachdächten.
Gleichzeitig betonen Expertinnen und Experten, dass statistische Risiken stets im Verhältnis zum individuellen Gesundheitszustand und zum persönlichen Bedarf an zuverlässiger Verhütung betrachtet werden müssen. Eine pauschale Verurteilung der betroffenen Präparate sei daher nicht angebracht, vielmehr komme es auf eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung im Einzelfall an.
Empfehlungen der ANSM für betroffene Frauen
Die ANSM appelliert an betroffene Frauen, ihre Verhütung nicht eigenmächtig zu stoppen, um ungewollte Schwangerschaften oder gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Stattdessen sollten sie das Thema bei der nächsten Sprechstunde mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt, ihrer Gynäkologin oder ihrer Hebamme besprechen und gemeinsam entscheiden, ob eine Fortsetzung, ein Wechsel oder das Absetzen der Behandlung sinnvoll ist.
Die Behörde erinnert zudem daran, dass jede Form der Verhütung einmal im Jahr gemeinsam mit einer Fachkraft im Gesundheitswesen überprüft werden sollte. Dabei sollten sowohl neue wissenschaftliche Erkenntnisse als auch der aktuelle Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und persönliche Lebensumstände jeder einzelnen Frau berücksichtigt und die Methode gegebenenfalls angepasst werden.
Auf Antrag der ANSM hat die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA im Sommer beschlossen, den Hinweis auf das Meningiom-Risiko in die Packungsbeilagen dieser Verhütungsmittel aufzunehmen. So sollen Anwenderinnen und medizinisches Personal beim Lesen der Beipackzettel unmittelbar über das potenzielle Risiko informiert werden und dieses in ihre Entscheidungen einbeziehen können.