Apartmentvermieter werfen Stadt Wien Behördenwillkür vor

Kurzzeitvermietungen

Apartmentvermieter werfen Stadt Wien Behördenwillkür vor

Mit dem Vorstoß vom vergangenen Wochenende werde ein Gesetz angewandt, das noch gar nicht beschlossen sei, sagt der Verband und spricht von einem "unerhörten Vorgang"

Die Stadt Wien verschärft, wie berichtet, neuerlich die Regeln für Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb.com oder Booking.com. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat am vergangenen Wochenende angekündigt, dass es ab Anfang 2027 die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermieter geben wird, außerdem sollen neue Regeln für die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten bereits für alle seit Sommer eingereichten Verfahren gelten.

Eine Person gibt den Code in eine Schlüsselsafe-Box an einem Eingang ein.
Kurzzeitvermietungen sorgen weiter für Wirbel.

Basis dafür wird das neue Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz (WKVRG) sein. Es soll im November im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

"Unerhörter Vorgang"

Bei der Registrierungspflicht soll es laut Ankündigung für Gastgeberinnen und Gastgeber von bereits jetzt angebotenen Wohnungen eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des ersten Quartals 2027 geben. Bei der Frage der Umwidmungen aber wende das Land Wien bereits jetzt das Gesetz an, das wie erwähnt erst im November beschlossen werden soll, kritisiert nun der Verband der Apartmentvermieter (VDAV). Denn "nach übereinstimmenden Informationen aus mehreren Quellen", also Wiener Kurzzeitvermietern, teile die Baubehörde Antragstellern "seit heute Früh mit, dass ihre Verfahren bis zum Beschluss nicht weiterbearbeitet werden", schrieb der Verband am Mittwoch in einer Aussendung. "Damit wendet die Stadt ein Gesetz an, das es noch nicht gibt." Und das sei "ein unerhörter Vorgang", sagt Felix Gradinaru vom Vorstand des Verbands und sieht Behördenwillkür, für die der Bürgermeister "die politische Verantwortung trägt".

Die Behörde sei nach Paragraph 73 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes (AVG) eigentlich verpflichtet, "ohne unnötigen Aufschub" über Anträge zu entscheiden. "Verfahren bewusst ruhen zu lassen, ist das genaue Gegenteil davon und hat keine Rechtsgrundlage", ärgert sich Gradinaru. Bei den betroffenen Projekten, die nun also auf ihre Umwidmungen länger warten müssten, entstehe ein Schaden in kumulierter Millionenhöhe. Und für diese "verlorenen Investitionen" drohen der Stadt wiederum Amtshaftungsansprüche, argumentiert Gradinaru. "Bezahlen würden das die Wienerinnen und Wiener."

Wurde Weisung erteilt?

"Wer heute nach den Regeln von heute plant, muss sich darauf verlassen können, dass sie auch gelten. Solange keine Änderung der Bauordnung beschlossen ist, kann sich niemand auf neue Regeln vorbereiten und danach handeln", so Gradinaru. Sein Verband fordert, "dass die Baubehörde alle anhängigen Verfahren ohne Verzug nach geltendem Recht weiterbearbeitet". Bürgermeister Ludwig habe offenzulegen, "ob eine Weisung erteilt wurde, von wem und auf welcher Rechtsgrundlage". Und die Stadt sollte vor dem Beschluss des Gesetzes im Landtag "alle betroffenen Interessenvertretungen an einen Tisch holen".

Rückendeckung erhielt der Verband von der Wiener ÖVP. Auch sie fordert "umgehend" Aufklärung von der Stadt. "Wenn Verfahren tatsächlich gestoppt werden, um auf ein Gesetz zu warten, das dem Landtag weder vorliegt noch beschlossen wurde, muss die Stadt erklären, auf welcher Grundlage sie hier handelt", schreibt Wohnbausprecher Lorenz Mayer in einer Aussendung. "Gesetze können geändert werden. Aber Unternehmen müssen wissen, ab wann neue Regeln gelten und worauf sie sich bei ihren Investitionsentscheidungen verlassen können." Unklar sei derzeit insbesondere, ob es eine entsprechende Weisung an die Baubehörde gibt, wann diese ergangen sei und welche Verfahren konkret davon betroffen seien. "Die Stadt muss diese Fragen beantworten und eine allfällige Weisung offenlegen. Ein Schwebezustand, in dem niemand weiß, ob nach geltendem oder künftigem Recht entschieden wird, schafft erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit."

Aus dem Büro der für die Baupolizei zuständigen Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) heißt es auf Anfrage des STANDARD, ob es eine derartige Weisung gab, nur kurz: "Nein." (mapu, 23.9.2026)

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