Es gilt als das schärfste Schwert der Demokratie: Sollte ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD angestoßen werden oder nicht? Erstmals erörterten Juristen, Experten und Prominente diese Frage in einem deutschen Parlament im Rahmen einer Anhörung – ausgerechnet in Thüringen, wo der AfD-Landesverband mit seinem Chef Björn Höcke als besonders radikal gilt.
Erwartet wurden im Landtag in Erfurt auch der Entertainer Hape Kerkeling, dessen Großvater im Konzentrationslager Buchenwald Folter und Zwangsarbeit erlebte, sowie Ex-Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der zuletzt bei AfD-Wahlkampfveranstaltungen als Redner auftrat.
Kerkeling, der auf Einladung der Linken-Fraktion sprach, warf der AfD in seiner Rede wegen der Relativierung des Nationalsozialismus Verfassungsfeindlichkeit vor. „Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie“, sagte er.
Thüringen hat erfahren, wie eine Demokratie sich selbst abschafft, wenn genügend Menschen wegschauen.
Hape Kerkeling in Erfurt
„Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig“, sagte er zur AfD, die in Thüringen mit ihrem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde. Das Versprechen des Staates laute: „Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland“, sagte Kerkeling und weiter: „Das Grundgesetz ist antifaschistisch.“
Kerkeling hatte die AfD schon früher scharf kritisiert
Der Entertainer hatte im April eine beachtete Rede beim Gedenken an die Befreiung des NS-Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar gehalten, in das sein Großvater wie Zehntausende andere Menschen von den Nationalsozialisten verschleppt worden war.
Er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus, betonte Kerkeling. Thüringen, wo die NSDAP früher als anderswo Anfang der 1930er Jahre das Sagen hatte und wo Buchenwald liegt, habe erfahren, „wie eine Demokratie sich selbst abschafft, wenn genügend Menschen wegschauen“.
Appell an die Politik, Verfahren anzustoßen
Kerkeling beschränkte sich bei seinem Auftritt auf den Umgang der AfD mit der deutschen Geschichte. „Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie – und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei“, sagte der Komiker, Autor und Schauspieler. Wer die Verbrechen von 1933 bis 1945 relativiere, verharmlose oder bagatellisiere, verlasse den Boden des Grundgesetzes. „Wer Menschen gezielt verängstigt – mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender“, verletze ihre vom Grundgesetz geschützte Würde.
Der Entertainer appellierte an die Politik, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Gerade aus Thüringen sollte so ein Signal kommen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition, sagte Kerkeling zu den Abgeordneten.
Aber welche Chancen hätte ein Verfahren? Was, wenn es scheitert? Das waren die wichtigsten Argumente der Anhörung:
Chance für Deradikalisierung
Die AfD verändert sich radikal oder ein Verbotsverfahren wäre erfolgreich – davon zeigte sich der Jurist Chan-jo Jun überzeugt. Jun ist stellvertretendes Mitglied des bayerischen Verfassungsgerichtshofes.
Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das nicht mit einem Verbot endet, ist kein Fehlschlag, sondern ein Sieg – und zwar nicht nur für die AfD, sondern auch für die gesamte Demokratie.
Chan-jo Jun, stellvertretendes Mitglied des bayerischen Verfassungsgerichtshof
Jun sagte bei der Anhörung: „Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das nicht mit einem Verbot endet, ist kein Fehlschlag, sondern ein Sieg – und zwar nicht nur für die AfD, sondern auch für die gesamte Demokratie.“ In diesem Szenario geht Jun davon aus, dass sich die AfD stark verändert – er räumte zugleich ein, dass er dies nicht für die wahrscheinlichste Prognose hält.
Eingriff in demokratischen Wettbewerb
Die AfD schickte einen ihrer Anwälte in die Anhörung: Der Jurist und AfD-Rechtsanwalt Christian Conrad warnte vor einem Parteiverbotsverfahren, wenn Unsicherheiten bestehen. „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich“, sagte er. Vor Beginn der Anhörung trat Conrad bei einer AfD-Pressekonferenz auf.
Conrad wies darauf hin, dass der Antrag für die Regierung rechtlich nicht bindend ist. „Das heißt, das ist allenfalls ein politischer Auftrag“, sagte er. Am Ende gehe es nicht um ein Prüfverfahren, sondern um ein Parteiverbotsverfahren, betonte er. Man ziehe in den Kampf.
Rassistisches Weltbild
Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. „Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab“, sagte er. Ein Parteiverbotsverfahren habe hohe Hürden, so Cremer. „Im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an.“
So weit waren wir noch nie.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD)
Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr sagte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Zur Frage, ob sich ein Verbotsantrag gegen die Bundespartei oder gegen einzelne Landesverbände richten sollte, sagte sie, dass ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband wohl schneller zu einem Ergebnis führen könnte.
Gefährdung der Bundesrepublik
Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, vertrat die Ansicht, dass für ein AfD-Verbotsverfahren ein wichtiges Kriterium erfüllt sei – die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik. Er begründete das mit Forderungen der AfD nach einem Austritt aus der EU und zumindest von Teilen der Partei nach einem Austritt aus der Nato. Zudem pflege die AfD eine Nähe zu diktatorischen Systemen wie dem in Russland.
Gegen ein Verbotsverfahren sprechen nach Einschätzung von Schwarz weder die Größe der AfD noch die mögliche Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
So könnte es weitergehen
Thüringens Innenminister Georg Maier gehörte nicht zu den Anzuhörenden, äußerte sich aber am Rande des Landtags: „Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren“, sagte der SPD-Politiker.
Er erwartet, dass die von Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommt. Damit sei ein erster Schritt gegangen. „So weit waren wir noch nie.“ Maier zählt seit langem zu den lautesten Befürwortern eines AfD-Verbotsverfahrens.
Der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sagte am späten Abend, er gehe davon aus, dass sich die AfD für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetze. „Nach allen Unterlagen, die ich gesehen habe, liegen keine brauchbaren Beweise vor, die ein AfD-Verbot rechtfertigen“. Aus seiner Sicht müsste man „zuerst über ein Verbot der Linken gesprochen werden. Die Linke ist offen extremistisch.“
„In Deutschland untersteht der Verfassungsschutz direkt einem Minister, das birgt die Gefahr, dass der die Beobachtung organisiert und in Auftrag gibt. Das halte ich für hochproblematisch.“ Er habe sich immer dafür eingesetzt, dass der Verfassungsschutz sich komplett aus der Parteienbeobachtung zurückziehen soll. Maaßen war als Experte der AfD für die Anhörung geladen. (Tsp, dpa)