Auszeit-WG: Fachverband zerlegt Wiens Konzept für strafunmündige Intensivtäter

Jugendkriminalität

Auszeit-WG: Fachverband zerlegt Wiens Konzept für strafunmündige Intensivtäter

Nach massiver Experten-Kritik am Konzept der Maßnahme, kontert die Kinder- und Jugendhilfe, dass ihr das kursierende Konzept nicht bekannt sei. Und man verweist auf richterliche Kontrolle und laufende Evaluation

Birgit Wittstock

Ein runder Spiegel reflektiert mehrfach ein verschwommenes Bild, das die Rückansicht einer Person zeigt. Die Szene wirkt ruhig und nachdenklich. Im Hintergrund ist eine helle Wand mit einer Lichtleiste zu sehen.
Kinder, die als Täter auffallen, waren zuvor meist selbst Opfer. Von Vernachlässigung, Gewalt, von Erwachsenen, die sich nicht für sie interessierten. Ob es ihnen hilft, sie für ein paar Wochen einzusperren, um eine Beziehung mit ihnen zu erzwingen – darüber sind Experten und Expertinnen und die Stadt Wien unterschiedlicher Meinung.

Sechs Wochen. Vielleicht zwölf. Länger soll es nicht dauern, bis Kinder, an denen Schulen, Familien und Jugendhilfe oft jahrelang gescheitert sind, einen anderen Weg einschlagen. So stellt sich es die Stadt Wien in ihrem Projekt "Auszeit-WG" vor, das sie vor rund zwei Wochen am Stadtrand von Wien startete. Dass der Einrichtung von Beginn an heftiger Wind entgegenbläst, liegt nicht nur daran, dass übervorsichtige Anrainer der Simmeringer Wohngegend sich um ihre Sicherheit sorgen, weil die Kernklientel der Einrichtung sogenannte "unmündige Intensivtäter" sind, die hier in einem Schnellsiederverfahren zur Räson gebracht werden sollen, es aber, wie der SPÖ-Bezirksvorsteher Tomas Steinhart bemängelte, kein offizielles Sicherheitskonzept gibt. Es sind vor allem Expertinnen und Experten aus den Bereichen Soziale Arbeit und Kinder- und Jugendpsychiatrie, die von einer geschlossenen Einrichtung sprechen und deren Kritik weit über die kleine Wohngemeinschaft hinausreicht. Denn das Projekt wirft die Frage auf, wie weit ein Rechtsstaat gehen darf, wenn Kinder immer wieder Straftaten begehen – und ob sich Vertrauen überhaupt hinter Sicherheitstüren herstellen lässt.

Viele Monate nach dem geplanten Start ist nun also der erste Bewohner in die geschlossene Einrichtung gezogen, in der strafunmündige Zehn- bis 13-Jährige untergebracht werden sollen, die durch Raub, Einbruch, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen aufgefallen, psychisch krank sind und die auf bisherige Interventionen nicht reagierten. Zwei Kinder können gleichzeitig aufgenommen werden; der zweite Bub soll demnächst einziehen. Die Tage in der WG sind streng durchgetaktet und beginnen früh: geregelte Mahlzeiten, Sport, Kreativwerkstatt, Gesprächstherapie. Mindestens drei Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen begleiten jedes Kind. Die Stadt Wien lässt sich ihr neues Vorzeigeprojekt einiges kosten: 1349 Euro pro Kind und Tag.

Für die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) ist die Einrichtung die letzte Stufe einer langen Hilfekette. Sie soll Gewaltspiralen durchbrechen und Kindern einen Ausweg aus einer kriminellen Laufbahn eröffnen. "Mit freiwilligen Angeboten hat es bisher nicht funktioniert, dass wir eine Änderung bewirken können", sagte der neue Leiter der MA 11, Bernhard Mager am Dienstag in einem ORF-Interview. "Ich werde an diesem Konzept festhalten." Die WG ist die einzige Handhabe, denn strafunmündige Kinder, die dutzende Delikte begehen, können strafrechtlich nicht belangt werden. Doch gerade dieses Versprechen bringt ausgerechnet jene Berufsgruppe gegen das Projekt auf, die täglich mit diesen Kindern arbeitet.

Nicht "State of the Art"

In einer scharf formulierten Stellungnahme kommt der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) zu einem vernichtenden Urteil. Das 17-seitige Konzept entspreche "nicht dem State of the Art" sozialarbeiterischer und sozialpädagogischer Praxis. Die Kritik richtet sich dabei nicht gegen das Ziel, sondern gegen den Weg dorthin.

Schon der Ausgangspunkt sei problematisch, heißt es in der öffentlichen Stellungnahme. Das Konzept übernehme unkritisch den Begriff der "unmündigen Intensivtäter" und konstruiere damit eine homogene Gruppe von Kindern, obwohl es dafür keine wissenschaftliche Grundlage gebe. Die Kinder erschienen nicht als Subjekte mit oftmals belastenden Lebensgeschichten, sondern als Objekte, die "bearbeitet" werden müssten. Selbst der euphemistische Begriff der "temporären Anwesenheitspflicht" verschleiere, dass es sich faktisch um eine geschlossene Unterbringung handle.

Noch grundsätzlicher ist der Einwand gegen das pädagogische Fundament. Sozialarbeit lebt von Beziehungen, die wachsen müssen. Das Konzept dagegen verspreche Freiwilligkeit und Arbeit "ohne Druck" – obwohl die Kinder die Einrichtung gegen ihren Willen nicht verlassen dürfen. Dieser Widerspruch werde nirgends aufgelöst, kritisiert der Berufsverband. Ebenso fehlten Bezüge zu sozialpädagogischen Theorien, traumapädagogischen Ansätzen oder wissenschaftlichen Konzepten. Stattdessen dominierten Begriffe wie "Training", Stufenmodelle und Verhaltensanpassung.

Rechtliche Fragen

Hinzu kommen rechtliche Fragen. Der Berufsverband vermisst ein Kinderschutzkonzept, kritisiert Einschränkungen bei Telefonkontakten und bemängelt, dass unabhängige Rechtsvertretungen für die Kinder nicht vorgesehen seien. Auch eine externe wissenschaftliche Evaluation fehle – obwohl die Einrichtung einen erheblichen Eingriff in Grund- und Kinderrechte darstelle.

Ähnlich argumentiert der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier in einem Interview mit dem Falter. Freiheitsentzug, sagt er, mache Kinder nicht seltener straffällig. Die Vorstellung, man könne in wenigen Wochen korrigieren, was über Jahre aus den Fugen geraten sei, hält er für einen Irrtum. Delinquenz sei keine psychische Erkrankung, sondern eine soziale Normabweichung. Gerade deshalb müsse man Familien stärken, traumapädagogisch arbeiten und intensive Begleitung anbieten – nicht in erster Linie Freiheitsbeschränkungen organisieren.

Keine Gefängnisstrukturen

Frottiers Vorwurf, die Auszeit-WG sei eine "Gefängnisstruktur ohne richterliche Kontrolle", weist die Wiener Kinder- und Jugendhilfe entschieden zurück. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien bereits vor der Eröffnung "umfassend geprüft und mit Experten sowie insbesondere mit dem Bundesministerium für Justiz erörtert" worden, erklärt MA11-Sprecherin Ingrid Pöschmann auf STANDARD-Anfrage. Gemeinsam mit dem Justizministerium habe die Behörde geprüft, ob das Heimaufenthaltsgesetz auf die Einrichtung anwendbar sei; "dabei wurde die Rechtsgrundlage als geeignet beurteilt".

Dass das Ministerium mittlerweile an einer eigenen gesetzlichen Grundlage arbeitet, wertet die Stadt nicht als Eingeständnis einer Rechtslücke, sondern als Präzisierung der bestehenden Regelung. Man halte sich an die geltende Rechtslage.

Angeblich falsches Konzept

Auch den Einwand des OBDS, die Auszeit-WG sei pädagogisch zu schwach fundiert, will Pöschmann nicht gelten lassen. Die Behauptung, es fehle an einem fachlichen Konzept, "greift zu kurz". Zumal die Stellungnahme des Berufsverbandes nach Pöschmanns Ansicht nicht auf dem bewilligten Konzept basieren könne: Dieses habe man nämlich nie aus der Hand gegeben. Ergo sei jenes, das seit knapp einer Woche durch die Medien kursiere, nicht das Original, glaubt die Sprecherin.

Warum die Stadt ihr neues Projekt nur im kleinsten Kreis erarbeitet und approbiert hat, anstatt es etwa auch dem Berufsverband vorzulegen? Die Zeit habe gedrängt, erklärt die Sprecherin dem STANDARD. Doch: Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe nehme die Kritik von Fachverbänden ernst.

Erste Prüfung im Herbst

Das bewilligte Konzept enthalte "unter anderem einen eigenen Anhang zu Traumapädagogik, Gewaltschutzprävention und Sexualpädagogik". Die Einrichtung werde laufend überprüft und unterliege "dem Monitoring der Kinder- und Jugendanwaltschaft, einer wissenschaftlichen Begleitung sowie der Kontrolle durch die Bewohnervertretung und das zuständige Gericht". Erste Erkenntnisse aus dem Betrieb sowie mögliche Anpassungen des Konzepts sollen im Herbst 2026 einer Expertengruppe des Justizministeriums vorgestellt werden.

Ingrid Pöschmann betont zudem, die Auszeit-WG richte sich ausschließlich an "eine sehr kleine Gruppe von Kindern", bei der alle bisherigen Hilfsangebote ausgeschöpft sei. Genauer gesagt, kommen von den rund 90 Kindern, die in Wien als Intensivtäter gelten, gerade einmal sechs oder sieben für die Maßnahme infrage.

Ultima Ratio

Sie sei ausdrücklich als "Ultima Ratio" gedacht, um "einen dysfunktionalen Kreislauf zu unterbrechen und gemeinsam mit dem Kind neue Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen". Entscheidend sei dabei, so Pöschmann, dass die Auszeit "nicht als dauerhafte Lösung verstanden wird". Die eigentliche Aufgabe beginne danach: "Der anschließenden langfristigen Betreuung ohne Zwang" komme "eine zentrale Bedeutung" zu. Ziel sei es, die Kinder "nachhaltig zu stabilisieren und ihnen eine positive Entwicklung und Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen". Deshalb werde die Wiener Kinder- und Jugendhilfe "weiterhin sowohl auf präventive und niederschwellige Angebote als auch auf spezialisierte Unterstützungsangebote" setzen – für jene wenigen Fälle, in denen die bisherigen Maßnahmen nicht mehr ausreichten.

Dass Kinder im "Herkunftssystem" – wie es Pöschmann im Behördenjargon ausdrückt – erneut scheitern oder vielmehr das Herkunftssystem an ihnen und sie wieder in der Auszeit-WG landen, sei nicht ausgeschlossen. (Birgit Wittstock, 7.8.2026)

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