Hamburg
Block-Prozess wieder öffentlich: Bott will Richterin loswerden – Wirbel um Robe
Nach vier Tagen ohne Öffentlichkeit findet der Block-Prozess vorübergehend wieder mit Publikum statt.
Nach vier nicht-öffentlichen Verhandlungstagen, an denen das psychiatrische Gutachten zu den Block-Kindern vorgetragen wurde, hat das Hamburger Landgericht die Öffentlichkeit am 68. Verhandlungstag wieder zugelassen. Block-Verteidiger Ingo Bott stellte wegen einer Pressemitteilung einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin – und es gab einen kleinen Wirbel um eine fehlende Robe.
Dr. Mareike Schüler-Springorum, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, hatte die Folgen der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 auf die Psyche der Kinder beschrieben: Der damals zehnjährige Theo und die damals 13-jährige Klara hätten durch die gewaltsame Verschleppung nach Deutschland eine massive Traumatisierung erlitten, die bis heute andauere. So hatte es eine Gerichtssprecherin nach Abschluss der Gutachtenerstattung mitgeteilt.
Bott empört über Pressemitteilung
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Diese äußerst knappe Zusammenfassung des mehrere hundert Seiten umfassenden Gutachtens nahm Block-Verteidiger Ingo Bott zum Anlass für einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt: Sollte die Richterin von der Pressemitteilung gewusst oder sie veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen.
Außerdem beantragte Bott die Ladung eines früheren Aupair-Mädchens, das bezeugen solle, dass seine Mandantin immer ein liebevolles Verhältnis zu ihren Kindern gehabt habe.
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In Dänemark hatten die beiden jüngsten Kinder gegenüber den Behörden geäußert, sie hätten Angst vor ihrer Mutter und wollten beim Vater bleiben. Das dänische Familiengericht hatte aus diesem Grund ein deutsches Gerichtsurteil zugunsten von Christina Block nicht umgesetzt.
Die Mutter spricht von gezielter Entfremdung durch den Vater. Nach dem Gutachten zielen nun mehrere Beweisanträge der Verteidiger darauf ab, dass die Kinder bereits vor der Entführung seelische Schäden erlitten hätten, und zwar durch den Vater.
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Botts Kanzleikollegin Paula Wlodarek, ebenfalls Verteidigerin von Christina Block, beantragte, ein Schreiben von Theos früherer Hamburger Schule formell als Beweismittel einzuführen. Die Schulleitung bestätige darin, dass zu keinem Zeitpunkt Spuren von Misshandlungen an dem Jungen festzustellen gewesen seien.
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Auf Geheiß der Vorsitzenden musste die Anwältin den Antrag doppelt vorlesen: Beim ersten Mal hatte sie versäumt, ihre Robe anzulegen, damit gelte sie als „nicht anwesend“. Bereits seit Monaten fällt auf: Solange die Pressefotografen im Saal sind, legen einige Verteidiger keine Roben an, sondern stehen „in Zivil“ neben ihren Mandanten, möglicherweise in der Annahme, das wirke auf Fotos freundlicher und weniger belastend.
Die Staatsanwältin zeigt sich offen für den Beweisantrag, merkt aber an: Dass Schulen nicht merken, wenn Kinder misshandelt werden, sei „leider nicht ganz selten.“
Block-Prozess: So geht es weiter
Auch die Verteidiger der weiteren Angeklagten stellten Anträge. So will etwa der Anwalt von Andreas Costard nachweisen, dass es niemals ein Treffen seines Mandanten mit dem israelischen Chef-Entführer gegeben habe, bei dem von Skimasken die Rede gewesen sei. Dazu solle eine Aussage des Costard-Sohnes verlesen werden. Verteidiger Marko Voß wiederholt, was er bereits oft gesagt hat: „Das herbeifantasierte Narrativ einer Beteiligung meines Mandanten entbehrt jeglicher Grundlage.“
Costard soll als Familienanwalt der Blocks zusammen mit Christina Block eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt haben, die beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark zu entführen. Beide bestreiten jegliche Beteiligung an der Gewalttat, ihre Verteidiger wollen Freisprüche erreichen.
In der kommenden Woche wird die Ermittlungsführerin der Polizei erneut aussagen. Die Öffentlichkeit ist dabei zugelassen. Auch wurde bereits eine weitere Stellungnahme Christina Blocks angekündigt, auch sie soll öffentlich erfolgen, ließ ihr Verteidiger Bott durchblicken. Für die Plädoyers und die letzten Worte der Angeklagten wird die Öffentlichkeit dann wieder ausgeschlossen.