Brandenburger Bildungsministerium legt Berufung gegen Haasenburg-Urteil ein

Geschlossene Kinderheime

Brandenburger Bildungsministerium legt Berufung gegen Haasenburg-Urteil ein

Dunkle Wolken sind über einem Schild des Kinder- und Jugendheims «Haus Babenberg» der Haasenburg GmbH  zu sehen. ( Quelle:
Dunkle Wolken sind über einem Schild des Kinder- und Jugendheims «Haus Babenberg» der Haasenburg GmbH zu sehen. ( Quelle:

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Das Land Brandenburg will im Zivilrechtsstreit mit der Haasenburg GmbH gegen ein Urteil des Potsdamer Landgerichts zu Schadensersatzansprüchen in Berufung gehen.

Wie das Bildungsministerium mitgeteilt hat, wird in dem Fall nun das Oberlandesgericht angerufen. Man habe die Urteilsbegründung geprüft und sehe hinreichende Ansatzpunkte für einen Erfolg einer Berufung.

Das Landgericht hatte Mitte Juli verkündet, dass die Haasenburg GmbH Anspruch auf Schadenersatz für entgangene Gewinne in den Jahren 2013 bis 2024 hat.

2013 hatte das Land der Einrichtung die Betriebserlaubnis entzogen. Das sei eine rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung gewesen, hieß es im Urteil.

Die Haasenburg GmbH betrieb vor der Schließung Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in Jessern (Dahme-Spreewald), Neuendorf (Dahme-Spreewald) und Müncheberg (Märkisch-Oderland). Hier waren Jugendliche durch Richterbeschluss eingewiesen worden, die unter anderem als Gefahr für sich und andere oder schwer erziehbar galten.

Das Brandenburger Jugendministerium hatte die drei Haasenburg-Heime im Dezember 2013 schließen lassen. Die Einrichtungsaufsicht hatte die Betriebserlaubnis nach Angaben des Ministeriums entzogen, weil sie das Kindeswohl in den Einrichtungen wegen akuter Gefährdungssituationen nicht mehr gegeben sah. Das Ministerium listete gravierende Vorkommnisse bis hin zu zwei Todesfällen auf, die Anlass für Kontrollen, Fachberatungen und Auflagen des Landesjugendamtes gewesen seien.

Dagegen hatte die Haasenburg GmbH im Jahr 2014 Klage eingereicht, und Entschädigung gefordert. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte dann 2023, dass der Entzug der Betriebserlaubnis rechtswidrig war. Das Landgericht Potsdam bestätigte das Urteil.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.08.2026, 12:00 Uhr
Audio: rbb24 Inforadio, 15.08.2026, Tim Korge

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