Bundesagentur für Arbeit tief in den roten Zahlen – wird jetzt bei älteren Arbeitslosen gespart?
Stand: 16.09.2026, 13:55 Uhr
Ein Vorschlag des IAB zur Kürzung des Arbeitslosengeldes für über 50-Jährige soll der Bundesagentur für Arbeit Milliarden einsparen. Kritiker warnen jedoch vor der Maßnahme.
Nürnberg – Die finanzielle Krise der Bundesagentur für Arbeit (BA) treibt die Debatte über drastische Reformen im deutschen Sozialsystem voran. Angesichts eines prognostizierten Defizits von rund zehn Milliarden Euro allein für das laufende Jahr rückt eine neue Studie des hauseigenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) das Arbeitslosengeld für ältere Menschen in den Fokus, wie das Handelsblatt berichtete.
Das wissenschaftliche Papier mit dem Titel „Wer wie lange Arbeitslosengeld bekommt – und was es kostet“ rechnet vor, dass eine Verkürzung der Bezugsdauer für über 50-Jährige Milliarden-Einsparungen ermöglichen könnte.
Das aktuelle Bezugssystem beim Arbeitslosengeld und der Reformvorschlag
Bislang ist die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I nach dem Lebensalter gestaffelt, wobei Arbeitnehmer unter 50 Jahren höchstens zwölf Monate Unterstützung erhalten. Für ältere Beschäftigte steigt der Anspruch hingegen schrittweise an, sodass Personen im Alter von 50 bis 54 Jahren bis zu 15 Monate, von 55 bis 57 Jahren bis zu 18 Monate und ab einem Alter von 58 Jahren maximal 24 Monate lang Leistungen beziehen können.
Die Modellrechnung des IAB zeigt nun auf, wie sich eine Vereinheitlichung auswirken würde. Würde die Bezugsdauer für alle Altersgruppen konsequent auf maximal 12 Monate gedeckelt, läge das rechnerische Sparpotenzial bei 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Eine weniger radikale Absenkung auf eine Obergrenze von 15 Monaten brächte immerhin noch 1,4 Milliarden Euro ein.
Die Studienergebnisse gießen zusätzliches Öl in eine ohnehin hitzige politische Diskussion. Unterstützt wird eine solche Obergrenze vor allem von wirtschaftsnahen Kreisen. So fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) schon länger eine einheitliche Höchstgrenze von 12 Monaten, um stärkere Anreize für eine schnellere Arbeitsaufnahme zu setzen. Befürworter argumentieren zudem mit sogenannten Verhaltenseffekten. Statistisch gesehen steigen die Chancen auf eine neue Beschäftigung sprunghaft an, kurz bevor der Leistungsanspruch erlischt. Das IAB schätzt, dass dieser zusätzliche Motivationseffekt die reinen Einsparsummen theoretisch noch um weitere 50 Prozent erhöhen könnte.
Kontroverse Reaktionen – wie hoch ist der ökonomische Nutzen wirklich?
Die IAB-Forscher warnen jedoch davor, die Kürzung als reines Allheilmittel gegen die roten Zahlen zu sehen. Das Kernproblem liegt in der mangelnden Nachhaltigkeit der Ersparnis. Finden ältere Arbeitslose trotz des erhöhten Drucks keinen neuen Job wegen fehlender altersgerechter Stellen, rutschen sie schlicht früher in das steuerfinanzierte Bürgergeld (Grundsicherung) ab. Die Ausgaben würden dadurch nicht eingespart, sondern lediglich von der Arbeitslosenversicherung auf den Bundeshaushalt verlagert. Darüber hinaus würden der Rentenkasse erhebliche Beiträge fehlen, da aus der Grundsicherung im Gegensatz zum ALG I keine Rentenbeiträge mehr abgeführt werden. Dies birgt langfristig die Gefahr einer erhöhten Altersarmut und schwächt gleichzeitig den privaten Konsum in konjunkturell ohnehin schwierigen Zeiten.
Gewerkschaften sowie Politiker von SPD, Grünen und Linken lehnen den Vorschlag daher strikt ab. Sie verweisen darauf, dass Menschen ab 58 Jahren im Schnitt 13 Monate im Leistungsbezug verbleiben, während Jüngere meist nach vier Monaten eine neue Stelle antreten. Eine Kürzung würde somit einseitig eine ohnehin benachteiligte Gruppe treffen. (Quellen: BA, IAB, Handelsblatt, BDA, t-online) (sts)