Bundesregierung nutzt KI als Arbeitswerkzeug ohne Kennzeichnungspflicht

Wie viel Künstliche Intelligenz steckt in der Arbeit der Bundesregierung? Spätestens seit Berichten über maschinell erstellte Reden und Gastbeiträge von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) steht diese Frage im Raum. Die Bundestagsfraktion Die Linke wollte mit einer Regierungsanfrage Licht ins Dunkel bringen: Welche KI-Modelle nutzen die Ministerien, mit welchen Prompts werden Reden generiert und wie wird der Einsatz in den Akten dokumentiert?

Transparenzversprechen trifft auf Schweigen im Detail

Die jetzt veröffentlichte Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) enttäuscht Verfechter staatlicher Offenheit weitgehend: Die Bundesverwaltung baut demnach zwar einen stetig wachsenden Rahmen aus Richtlinien, Pflichtschulungen und geschützten IT-Plattformen auf. Bei Detailfragen zu ministeriellen KI-Texten hüllt sie sich aber in Schweigen.

Es verweist gebetsmühlenartig auf das Grundprinzip des staatlichen KI-Einsatzes: Künstliche Intelligenz sei ein alltägliches, unterstützendes Instrument. Solange ein Mensch das Ergebnis fachlich und qualitativ prüfe, bedürfe es grundsätzlich keiner gesonderten Kennzeichnung. Konkrete Eingabeaufforderungen oder der genaue Umfang seien nur Zwischenergebnisse interner Arbeitsabläufe. Weitergehende Informationen lägen auch gar nicht vor. Die Verantwortung für den Inhalt bleibe beim Menschen. KI ersetze weder Zielsetzungen noch Haltung.

Trotz der geringen Auskunftsfreudigkeit offenbart die Antwort, wie tief die Technologie bereits in den Behördenalltag eingedrungen ist. Um Geheimnis- und Datenschutz zu gewährleisten, setzt der Bund demnach primär auf die interne Plattform Kipitz. Das im Rechenzentrum des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) betriebene System ermögliche es, selbst vertrauliche Dokumente der Geheimhaltungsstufe „VS – nur für den Dienstgebrauch“ mit Sprachmodellen zu verarbeiten, ohne dass Daten an externe Anbieter abflössen.

KI-Nutzung nur nach Schulung

Zugleich verdeutlicht die gelieferte Übersicht der Einzelressorts, dass die Regierung auf eine Qualifizierungspflicht setzt. Quer durch die Ministerien gilt das Prinzip: Keine KI-Nutzung ohne vorherige Schulung. Im Wirtschaftsministerium ist sogar ein mehrteiliger „KI-Führerschein“ Voraussetzung für den Systemzugriff. Beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundeszentralamt für Steuern ist der Erwerb des KI-Kompetenz-Scheins obligatorisch. Behörden wie das Umweltbundesamt oder das Thünen-Institut bieten vielschichtige Schulungen, eigene Sprechstunden und Handreichungen für die Praxis an.

Die Diskrepanz zwischen dem administrativen Regelwerk und der Auskunftsbereitschaft auf politischer Ebene bleibt damit groß. Die Verwaltung schlüsselt zumindest detailliert auf, wie Mitarbeitende im Umgang mit Algorithmen geschult werden. Der Digitalminister muss sich durch den schlichten Verweis auf Grundprinzipien weiter den Vorwurf gefallen lassen, nicht hinreichend transparent zu sein.

(kbe)