Effektive Drohnenabwehr hat ihren Preis. Die deutsche Gesellschaft muss das wissen

Der andere Blick

Seit am Leipziger Flughafen eine mit Sprengstoff beladene Drohne gefunden wurde, werden Rufe nach wirksamerer Abwehr laut. Ohne Auswirkungen auf die Bürger bleibt diese im Ernstfall aber nicht.

06.08.2026, 18.00 Uhr

4 Leseminuten


Auf einem Flugplatz in Berlin führt die Heimatschutzdivision der Bundeswehr eine Abfangdrohne vom Typ Falke A1 Argus Interceptor vor.

Auf einem Flugplatz in Berlin führt die Heimatschutzdivision der Bundeswehr eine Abfangdrohne vom Typ Falke A1 Argus Interceptor vor.

Juliane Sonntag / Imago

Sie lesen einen Auszug aus dem Newsletter «Der andere Blick am Abend», heute von Nathan Giwerzew, Redaktor der NZZ Deutschland. Abonnieren Sie den Newsletter kostenlos. Nicht in Deutschland wohnhaft? Hier profitieren.

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In den vergangenen Jahren war in Deutschland viel vom Drohnenkrieg die Rede. Meist ging es dabei um Drohnengefechte in der Ostukraine, über tausend Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Doch nun holen die Drohnen die Deutschen ein: In der Nacht auf Mittwoch wurde eine mit Sprengstoff bestückte Drohne am Leipziger Flughafen entdeckt, die wohl in der Nähe dort parkierter ukrainischer Antonow-Frachtflugzeuge hätte detonieren sollen.

Dass die Drohne nicht explodierte, war offenbar nur einem technischen Defekt zu verdanken. Schon werden Rufe laut, Deutschland müsse nun endlich eine effektive Drohnenabwehr einrichten, um derartige Drohnen rechtzeitig erkennen und abschiessen zu können. Die bisherigen Massnahmen, wie etwa die Einrichtung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums der Polizeien und der Bundeswehr, seien nicht genug.

Der Ruf nach dem starken Staat ist in diesem Fall nachvollziehbar. Es gehört zu den Kernaufgaben eines jeden Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Doch die Bürger sollten sich über den Preis im Klaren sein, den sie für eine effektive Drohnenabwehr bezahlen müssten.

Zwar können kleine Drohnen wie etwa der Quadrocopter aus Leipzig auch mit Störsendern oder Fangnetzen heruntergeholt werden, vorausgesetzt, sie werden rechtzeitig erkannt. Bei grösseren Drohnen gibt es aber die Probleme, dass sie entweder in zu grosser Höhe fliegen oder dass sie über Wohngebieten nicht zerstört werden dürfen. Dann könnten herabfallende Trümmerteile Häuser beschädigen und Menschen verletzen.

Um Drohnenschwärmen den Überflug zu erschweren, könnte man auch phasenweise das Internet abschalten. Doch wie die obigen Massnahmen wäre auch diese in Friedenszeiten den Bürgern wohl kaum vermittelbar. Und vom Kriegszustand ist Deutschland noch immer weit entfernt.

Der Staat muss zwischen Rechtsgütern abwägen

Es ist ein ähnliches Dilemma zwischen Sicherheit und Freiheit wie nach den jihadistischen Terroranschlägen des 11. September 2001: Weil die Kaida-Terroristen Flugzeuge in die New Yorker Twin Towers gesteuert hatten, entbrannte kurz darauf in Deutschland eine Diskussion darüber, ob man entführte Flugzeuge notfalls abschiessen dürfe. Zwar würden die Passagiere sterben, so das Argument des damaligen christlichdemokratischen Innenministers Wolfgang Schäuble, aber weiterer Schaden könne womöglich verhütet werden.

Das Bundesverfassungsgericht wog damals das Lebensrecht der Passagiere und die Sicherheit der übrigen Bürger sorgsam gegeneinander ab. Es kam zu dem Ergebnis, dass ein Gesetz, das derartige Flugzeugabschüsse ermöglichen würde, verfassungswidrig wäre. Deshalb kippte es die sogenannte Abschussermächtigung im damals noch neuen Luftsicherheitsgesetz.

Generell liess das Gericht die Frage offen, ob ein Staat im Falle eines Angriffs von aussen von seinen Bürgern verlangen könne, ihr Leben zu opfern. Der Abschuss einer entführten Passagiermaschine sei aber kein solcher Fall, stellte der damalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier klar.

Nun ist es eine sehr deutsche Eigenschaft, dass man Verfassungsrichter über gesellschaftliche Grosskonflikte urteilen lässt. In der Sache hatten die Richter aber recht. Von seinen Bürgern zu verlangen, ihr Leben für das Gemeinwesen zu opfern, ist das Äusserste, was der Staat tun kann. Damit sollte er behutsam umgehen. Und nach dem Stand der Dinge würden weder der Kampf gegen den islamistischen Terror noch der Abschuss mutmasslich russischer Drohnen derart drastische Schritte rechtfertigen.

Absolute Sicherheit wird es nicht geben

Keine Frage: Die hybride Kriegsführung, die von Russland ausgeht, gefährdet die innere Sicherheit in Deutschland enorm. In den vergangenen Jahren gerieten mal Rüstungsfabriken oder DHL-Frachtzentren in Brand, mal sollen Drohnen Bundeswehrstandorte und Flughäfen ausgespäht haben. In anderen Fällen wurden mutmassliche Agenten festgenommen, die Bundeswehrstandorte ausspioniert und Anschläge vorbereitet haben sollen. Die Zahl verdächtiger Vorfälle, die höchstwahrscheinlich russische Geheimdienste orchestriert haben, ist Legion.

Auch beim jüngsten Vorfall in Leipzig liegt es nahe, dass russlandnahe Akteure den mutmasslichen Anschlagsversuch ausgeführt haben. Der Leipziger Flughafen ist ein wichtiges Drehkreuz der Nato, und Nato-Infrastruktur zu sabotieren, ist ein Spezialgebiet russischer Geheimdienste. Dem Kreml ist es wiederum schon seit langem ein Dorn im Auge, dass Deutschland in absoluten Zahlen der grösste Unterstützer der Ukraine ist.

Die Bedrohung aus Russland ist also höchst real. Doch inwieweit würden die Bürger Einschnitte im zivilen Leben mittragen, damit sie der Staat effektiv bekämpfen kann? Es ist davon auszugehen, dass sich ihre Opferbereitschaft in Grenzen hält.

Dass die deutsche Regierung nach Wegen sucht, um der russischen hybriden Kriegsführung angemessen begegnen zu können, ist zu begrüssen. Sie muss Kompetenzen bündeln und gleichzeitig darauf achten, dass ihre Massnahmen verhältnismässig bleiben. Nur sollte sie nicht die falsche Erwartung wecken, dass sie die Sicherheit der Bürger jederzeit und überall garantieren kann.

12 Kommentare

Johann Sajdowski

vor 13 Minuten

Stephan Kraschanskys Firma schützt den Flughafen London Heathrow vor Drohnen. In einem "FAZ"-Gespräch erklärt er, was in Leipzig schieflief – und warum es sich wohl nicht um eine Militärdrohne gehandelt hat: „Das kann jeder, der mal einen Lötkolben in der Hand gehalten hat“. Der Grünen-Politiker von Notz vermutet freilich Moskau hinter dem Drohnenvorfall in Leipzig - kein Wunder: Er ist quasi der grüne Kiesewetter.

Martin Wienand

vor 15 Minuten

Drohnen. Können Insektenvernichtungsmittel versprühen. Terroristen und andere feindliche Mächte könnten uns als Insekten definieren. Es ist so albern wenn wir unsere Innenstädte verbarrikadieren, Drohnen können easy einfliegen und furchtbares Leid anrichten. Drohnen können als Flammenwerfer fungieren. Bomben abwerfen. Raketen verschießen. Sich als Maschinengeweht betätigen. Statt Insektenvernichtungsmittel auch Anthrax geladen haben. Drohnen können spionieren, uns ausspähen, filmen, belauschen. Können sich vor Schlafzimmerfenstern positionieren, Belastungsmaterial sammeln oder ins Internet stellen. Warum sind Drohnen hier noch erlaubt? Wie verantwortungslos gehen die Regierungen seit langem damit um. Nieder mit allen Drohnen!

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