Streit um Liebesaffäre: Bundesrichter müssen auf Wiederwahl warten

Die Bundesrichter müssen auf die Wiederwahl warten

Die Gerichtskommission des Parlaments hat sich mit der Liebesaffäre am Bundesgericht beschäftigt. Sie will die Gesamterneuerungswahlen verschieben.

26.08.2026, 18.59 Uhr

2 Leseminuten


Streitigkeiten und Winkelzüge: Das Bundesgericht und sein Personal geben derzeit kein gutes Bild ab.

Streitigkeiten und Winkelzüge: Das Bundesgericht und sein Personal geben derzeit kein gutes Bild ab.

Keystone

Für die vierzig Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Lausanne und Luzern ist es keine gute Nachricht: Ihre für die Herbstsession vorgesehene Wiederwahl wird auf den Dezember verschoben. Das hat die Gerichtskommission (GK) des Parlaments am Mittwoch beschlossen. Auslöser ist die aufgedeckte Liebesbeziehung zwischen zwei Bundesrichtern, Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz, die seit Monaten zu reden gibt. Die beiden wurden von der Kommission angehört.

Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen

NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.

Bitte passen Sie die Einstellungen an.

Die GK begründet die Verschiebung damit, dass sie mehr Zeit für Abklärungen gewinnen möchte. Auch will sie abwarten, wie das Bundesgericht die hängigen Revisionsgesuche beurteilt. Nach Bekanntwerden der Liebschaft wurden am Bundesgericht mehrere Revisionsgesuche eingereicht gegen Urteile, an denen die beiden Richter beteiligt waren. Die Urteile könnten sich als ungültig erweisen, denn nahe Beziehungen unter Bundesrichtern gelten aus Gründen der richterlichen Unabhängigkeit als nicht statthaft. Das Gesetz untersagt «dauernde Lebensgemeinschaften». Die Frage ist, was genau darunter zu verstehen ist.

Die GK will es offenkundig dem Bundesgericht selber überlassen, zu definieren, ob die Liebschaft zwischen Donzallaz und van de Graaf, die mindestens ein Jahr gedauert hat, im Sinne des Gesetzes unzulässig war. Ob das Bundesgericht diese Frage bis zur Wintersession geklärt haben wird, ist offen.

Bei den Bundesrichtern dürfte die Verschiebung der Wahlen nicht gut ankommen. Viele werden dies als ungerecht empfinden, als eine Art Sippenhaft für ein Fehlverhalten zweier Kollegen, mit dem sie nichts zu tun haben. Auch ist damit zu rechnen, dass die internen Streitigkeiten und Winkelzüge, die Ausstandsgesuche gegenüber missliebigen Richtern und Androhungen von Strafanzeigen weitergehen werden, eventuell noch intensiver. Dies gerade auch mit Blick darauf, welche Richter die Urteile über die Revisionsgesuche fällen dürfen. Auch hier stellen sich einige Fragen.

Handkehrum kann man die Verschiebung der Wahlen auch als eine Art Quittung dafür sehen, dass es das Bundesgericht nicht geschafft hat, die unangenehme Geschichte selber zu regeln und für Ordnung zu sorgen. Die Verantwortung dafür liegt in erster Linie bei der Gerichtsleitung, die eine unglückliche Figur abgibt: Zuerst versuchte sie, den Fall auszusitzen, dann die Tragweite zu verwedeln. Sie bestellte bei zwei ihr genehmen Experten einen Bericht, legte diesen dann aber nicht dem Richterkollegium vor, sondern schickte ihn ans Parlament – ohne den Gerichtsmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich zur Liebschaft der beiden Kollegen zu äussern und diese einzuordnen.

Passend zum Artikel

Die Gerichtskommission muss prüfen, ob die Bundesrichter Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz trotz verheimlichter Liebschaft im Amt bestätigt werden sollen. Die Vorgeschichte zeigt: Am höchsten Gericht wird mit unzimperlichen Mitteln gekämpft.

Zwei Mitglieder des Bundesgerichts waren während Monaten ein Liebespaar. Was mit einem persönlichen Fehlverhalten begann, wurde zur institutionellen Krise. Denn das Bundesgericht verhält sich nicht so, wie man es von einem Verfassungsorgan erwartet.

In der eidgenössischen Justiz läuft es nicht rund, persönliche Konflikte beeinträchtigen die richterliche Arbeit, es hapert mit der Aufsicht. HSG-Professor Benjamin Schindler erklärt, was man tun kann und wie man gute Richter findet.