Stand: 11.10.2026, 19:47 Uhr
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Verbraucher müssen beim Frühstück vorsichtig sein: Der Hersteller Zuegg ruft einen Fruchtaufstrich zurück. Es besteht Erstickungsgefahr durch Fremdkörper.
Kassel – Das Frühstück gehört für viele Menschen zu den schönsten Momenten des Tages: ein frisches Brötchen und ein Löffel Marmelade obendrauf. Doch ausgerechnet dieses kleine Alltagsglück ist jetzt mit einem Risiko verbunden. Ein Hersteller hat einen Fruchtaufstrich aus dem Handel zurückgerufen, weil sich möglicherweise Fremdkörper im Glas befinden. Wer das Produkt zu Hause hat, sollte es auf keinen Fall essen.
Konkret handelt es sich um einen Schwarze-Johannisbeer-Aufstrich, der in zwölf deutschen Bundesländern verkauft wurde – unter anderem bei bekannten Supermarktketten. Der Rückruf wurde am 7. Oktober 2026 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht und am 9. Oktober auf weitere Bundesländer ausgeweitet.
„Das Produkt könnte Fremdkörper enthalten“ – dringender Rückruf von Fruchtaufstrich
Die ZUEGG Deutschland GmbH, Betriebsstätte Zörbig, hat den Rückruf des „Original Zörbiger Schwarze Johannisbeere Fruchtaufstrich“ (255 Gramm) aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eingeleitet. Der Rückruf betrifft nur Gläser mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum. Käufer finden das Ablaufdatum laut dem Hersteller auf dem Etikett des Glases.

Laut Rückrufschreiben des Unternehmens vom 6. Oktober 2026 können Fremdkörper im Produkt nicht ausgeschlossen werden. Um welche Art von Fremdkörpern es sich handelt, wurde nicht öffentlich mitgeteilt.
Verbraucher sollten Gläser mit der genannten Chargenkennzeichnung keinesfalls verzehren oder weiter öffnen.
Betroffenes Produkt – die wichtigsten Infos auf einen Blick
- Produkt: Original Zörbiger Schwarze Johannisbeere Fruchtaufstrich
- Hersteller: ZUEGG Deutschland GmbH, Betriebsstätte Zörbig
- Verpackungsgröße: 255 Gramm
- EAN-Code: 4013034740411
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 21.05.2028
- Betroffene Chargen: Keine gesonderten Chargenangaben; ausschließlich das Produkt mit dem MHD 21.05.2028 ist betroffen
Das Produkt wurde bundesweit unter anderem bei Rewe und in Globus-Markthallen verkauft. Der Fruchtaufstrich war in folgenden zwölf Bundesländern erhältlich:
Fremdkörper in Fruchtaufstrich
Fremdkörper in Lebensmitteln können ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Je nach Art und Größe des Fremdkörpers drohen Verletzungen im Mund-, Rachen- und Speiseröhrenbereich oder sogar Erstickungsgefahr. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass bei Fremdkörpern in Atemwegen oder Speiseröhre umgehend Erste Hilfe geleistet und im Notfall der Notruf (112) gewählt werden sollte.
Besonders gefährdet sind Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit Schluckbeschwerden, da bei ihnen das Risiko einer ernsthaften Verletzung durch verschluckte Fremdkörper erhöht ist. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können feste Fremdkörper in Lebensmitteln – etwa aus Glas, Metall oder Kunststoff – zu Zahnschäden, Verletzungen des Magen-Darm-Trakts oder inneren Blutungen führen. Wer nach dem Verzehr des Produkts Beschwerden bemerkt, sollte umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen.
Kaufpreis für Fruchtaufstrich wird erstattet
Die ZUEGG Deutschland GmbH hat den Rückruf nach eigenen Angaben aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eingeleitet. Das Unternehmen empfiehlt Verbrauchern, das betroffene Produkt nicht zu verzehren und es in die Verkaufsstelle zurückzubringen. Betroffene Produkte können in den jeweiligen Einkaufsstätten zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.