Ein falscher Klick: Macht 398,10 Euro Strafe – „Habe inzwischen gekündigt“

Stand: 04.09.2026, 08:30 Uhr

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Susanne Gold

Susanne Gold zeigt den Fahrschein, der ihren Mann zum Schwarzfahrer machte. © Marcus Schlaf

Eine Frau bucht zwei ICE-Tickets von Hamburg nach München, wählt dabei versehentlich für ihren Mann ihre eigene BahnCard-Ermäßigung aus. Der Zugbegleiter stellt den Fehler fest – und verlangt die volle Strafe.

München – Susanne Gold und ihr Mann Thomas waren nach einem Familientreffen im ICE 603 auf der Heimfahrt von Hamburg-Altona nach München. Zwei Sitzplätze im Ruhebereich hatte sie bei der Buchung zusätzlich reserviert, einer entspannten Fahrt in die Heimat stand nichts im Wege – bis der Zugbegleiter die Fahrscheine kontrollierte. Da stellte sich heraus, dass beide Tickets mit einer Bahn-Card-50-Ermäßigung gekauft waren – aber nur Susanne Gold konnte die Kundenkarte vorweisen. Folge: eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 398,10 Euro.

Susanne Gold

Susanne Gold mit dem Fahrschein, auf dem sie Ihren Mann irrtümlich zum Schwarzfahrer machte. © Marcus Schlaf

Bei beiden Fahrkarten wurde automatisch die Bahn-Card-Ermäßigung eingetragen

Sie habe beide Fahrkarten zum Preis von je 105,25 Euro gebucht, schreibt uns Susanne Gold. Und dabei machte sie einen Fehler: „Bei der Buchung wurde für meinen Mann versehentlich ebenfalls meine BahnCard-Ermäßigung ausgewählt, obwohl er keine BahnCard besitzt.“ Sie hatte übersehen, dass die Ermäßigung auf ihrem Profil voreingestellt war und sie diese hätte ändern müssen. Ihr Mann war also ohne gültigen Fahrschein unterwegs. „Ich habe den Fehler sofort eingeräumt und angeboten, die fehlende Summe nachzuzahlen.“

Ich habe den Fehler sofort eingeräumt

Aber die Bahn kannte keine Gnade und beharrte auf der Zahlung der kompletten Strafe – ohne Anrechnung des bereits bezahlten Betrages. Susanne Golds Fehlbuchung kostete sie also die stolze Summe von 503,35 Euro. Mehr Geld, als wenn ihr Mann gleich ohne eine Fahrkarte in den Zug gestiegen wäre. „Wir sind schlechter gestellt als ein Schwarzfahrer.“

Bahnhof Hamburg-Altona

Am Bahnhof Hamburg-Altona stiegen Susanne Gold und ihr Mann in den ICE nach München. © IMAGO

Sie legte gegen den Bescheid Einspruch ein und bat um eine Korrektur der zu bezahlenden Summe, was keine einfache Angelegenheit war: „Es gibt keine direkte Mailadresse oder Telefonnummer, sodass ich alles mühsam über das Fahrgastrechte-Formular online hochladen musste.“

Darum wandte sie sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (siehe dazu auch Artikel unten). Dort wurde die Rechtmäßigkeit des erhöhten Beförderungsgeldes festgestellt, da Thomas Gold unzweifelhaft keinen gültigen Fahrschein hatte. Darüber hinaus wurde aber gewürdigt, dass durch die Zahlung des Fahrpreises plus der Fahrpreisnacherhebung der entstandene Schaden überkompensiert sei und es sich offenbar um ein einmaliges Fehlverhalten einer langjährigen BahnCard-Inhaberin handle.

Die App DB-Navigator weist Defizite in Bezug auf Nutzerfreundlichkeit auf

Außerdem kritisierte die Juristin der Schlichtungsstelle, dass die Gestaltung der DB-Navigator-App, über die Susanne Gold die Fahrscheine gekauft hatte, in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit Defizite aufweise. Nichtsdestotrotz kam sie zu dem enttäuschenden Ergebnis: „Der Schlichtungsantrag hat keinen Erfolg.“ Die Bahn habe der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt grundsätzlich nicht aus Kulanzgründen reduziert werde.

gültiges Ticket

Fahrscheine bitte: Wer kein gültiges Ticket hat, muss den doppelten Preis bezahlen. © Timo Volz

Susanne Gold wandte sich an unsere Redaktion, und wir wandten uns an die Pressestelle der Bahn, der wir die Sachlage schilderten. Von dort erhielten wir per Mail die Nachricht: „Unser Kundenservice wird sich noch mal mit der Kundin in Verbindung setzen und wir werden sicherlich eine Lösung im Sinne aller finden.“

Fahrscheinkontrolle

Fahrscheinkontrolle im ICE. © imago

Um Fehler beim Fahrkartenkauf zu vermeiden bzw. zu korrigieren, empfiehlt die Bahn, das Ticket nach der Buchung auf etwaige Eingabefehler zu prüfen. „Innerhalb von drei Stunden nach der Buchung können Tickets in einem solchen Fall einfach online storniert und neu gebucht werden. Im Falle eines Flexpreises gibt es darüber hinaus immer die Möglichkeit, bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag das Ticket kostenfrei zu stornieren.“

Als Entschuldigung gibt es einen Reisegutschein über 100 Euro

Susanne Gold erhielt einen Reisegutschein über 100 Euro. „Damit bitten wir Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.“ Besänftigt ist sie dadurch nicht: Sie habe den Eindruck, dass ihr konkreter Fall gar nicht wirklich geprüft wurde. Ein tatsächliches Entgegenkommen wäre für sie gewesen, den bereits bezahlten Fahrpreis anzurechnen und die tatsächliche Differenz zu berechnen. „Als langjährige BahnCard-Kundin habe ich über Jahre Verspätungen, Zugausfälle, verpasste Anschlüsse und andere Fehler der Bahn akzeptieren müssen.“ Bei einem einzigen Eingabefehler ihrerseits gab es dagegen keinerlei Fehlertoleranz. „Ich habe meine BahnCard als Konsequenz inzwischen gekündigt.“