Die Finanzämter verzeichnen einen Rekordwert bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der festgesetzte Gesamtbetrag im vergangenen Jahr summierte sich auf 21,4 Milliarden Euro – ein Anstieg von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden am Mittwoch mit. Nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (etwa durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter und Pflichtteilansprüche) ergebe sich ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen von rund 150 Milliarden Euro; das ist fast 33 Prozent mehr als 2024.
Dazu muss man wissen: Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen liegen nach Angaben der Statistiker innerhalb der gesetzlichen Freibeträge. Für diese werde in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie nicht in die Statistik einfließen. Als Grund für den neuen Höchstwert nennt das Statistische Bundesamt vor allem, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro mit knapp 147 Prozent deutlich mehr als verdoppelt habe.
Die festgesetzte Erbschaftsteuer erhöhte sich nach den Angaben aus Wiesbaden im Jahr 2025 mit 13,3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr um rund 57 Prozent. Der bisherige Höchststand war 2021 mit neun Milliarden Euro erreicht worden. Die festgesetzte Schenkungsteuer stieg 2025 mit rund acht Milliarden Euro um rund 67 Prozent gegenüber dem Vorjahr und erreichte damit ebenfalls einen neuen Spitzenwert. Im Vergleich zum Jahr 2023 (4,1 Milliarden Euro) habe sich die Schenkungsteuer nahezu verdoppelt.
Anteil an Gesamteinnahmen bei weniger als zwei Prozent
Blicke man aber auf die Gesamtsteuereinnahmen, bleibe die Erbschaftsteuer aber weiterhin eine „Bagatellsteuer“, sagte Gregor Kirchhof, Professor für Steuerrecht an der Universität Augsburg, der F.A.Z. Ihr Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen liege auch im Jahr 2025 bei weniger als zwei Prozent. Die Einkommensteuer habe im vergangenen Jahr 25 mal mehr Einnahmen gebracht. „Gerade bei der Erbschaftsteuer drängt sich der Verdacht auf, dass die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen stehen. Dann wäre die Steuer freiheitswidrig“, sagte Kirchhof.
Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde im Jahr 2025 Vermögen in Höhe von knapp 78 Milliarden Euro (plus 18,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) übertragen. Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen sind 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 28,7 Prozent auf rund 63 Milliarden Euro gestiegen. Mit 13,6 Milliarden Euro erhöhten sich vor allem die Anteile an Kapitalgesellschaften. Hier verzeichnet Destatis einen Anstieg von mehr als 148 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; bei geschenktem Betriebsvermögen sind es 21,2 Milliarden Euro, ein Plus von 27 Prozent.
Unsicherheiten wegen Überprüfung durch Karlsruhe
Nach Einschätzung von Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, dürften für die zunehmenden Schenkungen auch Unsicherheiten mit Blick auf erwartete Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer eine Rolle spielen. „Die Menschen arrangieren sich lieber mit bestehenden Regeln, als auf neue zu warten“, sagte Kirchdörfer der F.A.Z.
Am 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind. Der Gesetzgeber rechtfertigt die Begünstigungen vor allem mit dem Schutz von Arbeitsplätzen, Investitionen und der Fortführung von Unternehmen. Der Erste Senat wird prüfen, ob Inhaber von Vermögen, die nicht von den Privilegierungen profitieren, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligt werden. Der Ausgang des Verfahrens sei „vollkommen offen“, sagte Kirchdörfer. Es sei nicht auszuschließen, dass das Verfassungsgericht dem Beschwerdeführer in einigen Punkten folge und es zu Änderungen bei der erbschaftsteuerlichen Belastung bei Unternehmensnachfolgen kommen könne.
Kritik an „milliardenschweren Steuerlassen“
Ein Zusammenschluss von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Nichtregierungsorganisationen, die eine höhere Besteuerung großer Vermögen fordern, wertet die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes als Bestätigung für grobe Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten des bisherigen Systems. Von den 21,4 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer, die 2025 festgesetzt worden seien, seien nur 15,4 Milliarden Euro tatsächlich eingenommen worden, sagte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Ein Grund dafür seien „milliardenschwere Steuererlasse für große Unternehmensvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro“. Berechnungen auf Grundlage der neuen Zahlen zeigten, dass 34 Großerben mit einem Gesamtvermögen von ungefähr 12 Milliarden Euro darauf im vergangenen Jahr im Schnitt nur rund zwei Prozent Steuern gezahlt hätten.
Am Bundesverfassungsgericht ist außerdem eine Klage Bayerns gegen die Erbschaftsteuer anhängig. Die Bayerische Staatsregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rügt unter anderem, dass der Bundesgesetzgeber Freibeträge und Steuersätze nicht an die Preissteigerung der letzten Jahre angepasst habe. Die Freibeträge müssten außerdem das regional unterschiedliche Niveau der Immobilienpreise berücksichtigen. Über diese Klage verhandelt der Erste Senat am 12. Oktober.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zu Jahresbeginn ein Reformpapier vorgelegt, nach dem hohe Erbschaften stärker besteuert werden sollen. Die Koalitionspartner CDU und CSU und Wirtschaftsverbänden übten heftige Kritik. Auch Ökonomen reagierten überwiegend skeptisch.