Wieso sich die Kapitalrente lohnt: schwedische und schweizer Erfahrungen bestätigen die geplante deutsche Rentenreform

Erfahrungen in Schweden und der Schweiz zeigen: Die kapitalgedeckte Rente ist eine Chance für Deutschland. Die Politik sollte sich mit Vorgaben zurückhalten

Die deutsche Rentenkommission schlägt eine verpflichtende Aktienrente nach schwedischem Modell vor. Zwar verspricht die Regierungskoalition die vollständige Umsetzung der Empfehlungen. Doch Kanzler Merz skizziert schon, wie auch der Staat profitieren könnte.

23.07.2026, 05.30 Uhr

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Die Vorsitzenden der Rentenkommission, Constanze Janda (Mitte links) und Frank-Jürgen Weise (Mitte rechts), übergeben den Abschlussbericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas.

Die Vorsitzenden der Rentenkommission, Constanze Janda (Mitte links) und Frank-Jürgen Weise (Mitte rechts), übergeben den Abschlussbericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas.

Bernd Elmenthaler / Imago

Als die Rentenkommission in Deutschland nach monatelangen Verhandlungen ihren Abschlussbericht präsentierte, war die Erleichterung gross. Die Kommissionsmitglieder haben sich mehrheitlich auf 33 Vorschläge geeinigt, mit denen das deutsche Rentensystem zukunftsfest gemacht werden soll.

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Bereits bei der Vorstellung versprach Bundeskanzler Friedrich Merz, die Empfehlungen vollständig umzusetzen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gab sich ähnlich zufrieden und sprach von einem «Gesamtkunstwerk», in dem alles ineinander greife. Die Sozialdemokratin warnte vor «Rosinenpickerei». So viel Eintracht in der schwarz-roten Koalition ist selten, zumal die Vorschläge durchaus kontrovers sind und auch die Beitragszahler mehr belasten.

Kernstück der Reformvorschläge ist eine kapitalgedeckte Rente, die verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden soll. Gelingt dieser Schritt, wäre das ein Meilenstein. Denn vorherige Bundesregierungen sind an solchen Vorhaben gescheitert.

So wollte schon vor rund 25 Jahren die Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder verpflichtend eine kapitalgedeckte Komponente einführen. «Zwangsrente» empörten sich damals die Boulevardzeitungen. Heftigen Gegenwind gab es auch aus der eigenen SPD-Fraktion. Nach all den Protesten rückte die Regierung von ihrem Plan ab und führte eine freiwillige «Riester-Rente», benannt nach dem damaligen SPD-Arbeitsminister Walter Riester, ein.

Auch Menschen mit geringem Einkommen solle so die private Altersvorsorge ermöglicht werden, hiess es. Hohe Gebühren, viel Bürokratie und staatliche Auflagen bremsten die «Riester-Rente» jedoch aus. Es gab zwar staatliche Zulagen, doch die Rendite blieb gering. Die «Riester-Rente» erwies sich als vertane Chance, Ende des Jahres lässt die Bundesregierung diese Rente auslaufen.

Heute überwiegt die Gewissheit, dass die Bundesregierung damals zu schnell eingeknickt ist. Denn die meisten Länder der OECD haben inzwischen eine kapitalgedeckte Säule in der Altersvorsorge eingeführt und das Rentensystem dadurch gegenüber der demografischen Alterung stabilisiert. In Deutschland steigt jährlich der Betrag, den der Bund in die Rentenkasse überweist. Gegenwärtig sind es rund 128 Milliarden Euro und damit etwa ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts.

Die Schweiz kennt seit 1985 eine obligatorische Betriebsrente

In der Schweiz zahlen alle Beschäftigten in die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ein. Diese sogenannte 1. Säule der Schweizer Altersvorsorge ist wie in Deutschland im Umlageverfahren finanziert. Sie deckt aber nur ein existenzsicherndes Minimum ab. Für die meisten wichtiger ist die 1985 obligatorisch eingeführte 2. Säule, die kapitalgedeckte betriebliche Vorsorge (BVG). Sie ist für alle Arbeitnehmer ab einem Mindestlohn von 22 680 Franken pro Jahr zwingend. Die dritte Säule besteht in der Schweiz aus steuerlichen Anreizen für privates Vorsorgesparen.

Die kapitalgedeckte 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge wird durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Lohnanteil geäufnet, der von 7 Prozent im Alter von 25 bis auf 18 Prozent ab dem Ende des 55. Altersjahrs ansteigt. Der Arbeitgeber übernimmt davon mindestens die Hälfte. Zusammen mit der AHV soll die Altersvorsorge so im Schnitt ein Niveau von rund 60 Prozent des versicherten Lohns abdecken.

Die Schweizer BVG-Rente wird finanziert durch individuelles Kapital, dass durch die betriebliche Pensionskasse verwaltet, angelegt und verzinst wird. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird das angesparte Kapital von einer Pensionskasse zur anderen transferiert. Im vergangenen Jahr erzielten die Schweizer Pensionskassen eine Nettorendite von durchschnittlich 5,3 Prozent, die allerdings geringer als im Vorjahr (2024: durchschnittlich 7,6 Prozent) war.

Bei Eintritt in den Ruhestand wird das vom Arbeitnehmer- und den Arbeitgebern geäufnete und vom Zins als dem «dritten Beitragszahler» gestärkte BVG-Kapital zu einem Umwandlungssatz (dessen Mindesthöhe für den obligatorischen Teil gesetzlich bei derzeit hohen 6,8 Prozent definiert ist und für den überobligatorischen Teil von der Performance der Pensionskasse abhängt) in einen lebenslangen jährlichen Rentenanspruch gewandelt. Alternativ können die Ersparnisse in der Schweiz auch als Kapital bezogen und vom Rentner verwaltet werden.

Ende 2025 verwalteten die Schweizer Pensionskassen Vermögen von insgesamt gut 1350 Milliarden Franken, was dem anderthalbfachen der jährlichen Schweizer Wirtschaftsleistung (BIP) entspricht. Ende 2024 gab es noch 1292 aktive betriebliche Pensionskassen.

Die meisten OECD-Länder haben eine Kapitalrente eingeführt

Auch in anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche kapitalgedeckte Rentenmodelle. In den Niederlanden und Dänemark sind fast alle Arbeitnehmer in Tarifverträgen verpflichtet, in betriebliche kapitalgedeckte Pensionsfonds einzuzahlen. In Island basiert die betriebliche Altersvorsorge vollständig auf einer Aktienrente. Polen führte im vergangenen Jahr eine Aktienrente mit einem persönlichem Versicherungskonto als zweite Säule neben den Beiträgen aus dem Umlageverfahren ein.

In Deutschland haben etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betriebsrente, für die es unterschiedliche Modelle gibt. Jedoch stagniert seit ein paar Jahren die Zahl der Beschäftigten, die in solch eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, was vor allem mit den komplizierten Bedingungen unter Einbeziehung der Sozialpartner zu tun hat.

SPD plädierte lange für Ausbau der Betriebsrenten

Dennoch wurde das Betriebsrenten-Modell von der SPD immer wieder favorisiert, wenn es darum ging, das deutsche Rentensystem krisenfest zu machen. Umso erstaunlicher ist jetzt die Zustimmung der sozialdemokratischen Regierungsmitglieder zu einer verpflichtenden Aktienrente.

In der Rentenkommission seien von Anfang an viele internationale Rentenmodelle und die Erfahrungen mit kapitalgedeckter Vorsorge ausgewertet worden, erläutert Monika Queisser, die bei der OECD den Bereich Sozialpolitik leitet und Mitglied der Rentenkommission war. Es sei dann deutlich geworden, dass das schwedische Modell ein gutes Beispiel für Deutschland sei. Trotz ähnlicher demografischer Entwicklung sei es Schweden gelungen, die Altersvorsorge zu stabilisieren, sagt Queisser.

Die Schweden haben Ende der 1990er Jahre ihr Rentensystem reformiert und im Umlageverfahren verpflichtend eine Aktienrente eingeführt. 2,5 Prozent zahlen die Versicherten in die kapitalgedeckte Säule ein.

Standardfonds oder private Anlage

Anders als in der Schweiz, wo die betriebliche Pensionskasse die Anlagestrategie bestimmt, haben in Schweden die Versicherten die Wahl. Entweder sie entscheiden sich für die Standardlösung, den öffentlich gemangten AP7-Fonds, oder für private Fonds. Dabei können sie aus rund 500 staatlich zertifizierten Anlageprodukten mit unterschiedlichen Risiken wählen. Als Bedingung müssen die Fonds breit investieren, langfristig angelegt sein und geringe Gebühren erheben.

Rund 50 Prozent der Versicherten entscheiden sich für den staatlichen AP7-Fonds, der hoch professionell gemanagt ist. Auch die Rendite ist erstaunlich gut und lag seit dem Jahr 2000 durchschnittlich bei etwa elf Prozent. Hinzukommen die niedrigen Verwaltungskosten, die rund 0,1 Prozent ausmachen.

Für jeden Beitragszahler wird in Schweden ein individuelles Konto geführt, mit dem er die Entwicklung der Aktienrente im Blick hat. Bis zum 55. Lebensjahr setzt der staatliche AP7-Fonds komplett auf Aktien. Danach wird in risikoärmere festverzinsliche Anleihen umgeschichtet, damit bei einem möglichen Börsencrash nicht das gesamte Sparvermögen verlorengeht. An das ersparte Geld kommen die Schweden erst, wenn sie in Rente gehen.

So soll es auch in Deutschland sein. Allerdings ist die Rentenkommission in Bezug auf die Renditeerwartungen vorsichtiger. Sie rechnet mit 3,5 bis 5,0 Prozent nach Abzug der Inflation.

Kommission verspricht Anhebung des Rentenniveaus

Entsprechend den deutschen Vorschlägen sollen zwei Prozent – jeweils ein Prozent vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer – des Bruttolohns verpflichtend in einen einzigen, zentral verwalteten Aktienfonds gezahlt werden. Für 2028 – in diesem Jahr soll idealerweise das Ansparen beginnen – rechnet die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer Prognose mit einem Beitragssprung von derzeit 18,6 auf 19,9 Prozent. Hinzu kämen nach einer Übergangsfrist bis 2032 nochmals zwei Prozent für die Kapitalrente. Das erhöht die Belastungen für Arbeitnehmer, und auch die Arbeitskosten verteuern sich, bremst aber den künftigen demografiebedingten Anstieg der notwendigen Beiträge an die umlagefinanzierte Vorsorge.

Langfristig verspricht die Kommission deshalb nicht nur eine Stabilisierung, sondern auch eine Anhebung des Rentenniveaus, dass bis 2050 wieder auf 50 Prozent ansteigen soll. Das wäre ein enormer Sprung, denn seit 1990 fiel das Rentenniveau von damals 55 auf zuletzt 48 Prozent. Beim Rentenniveau handelt es sich um eine statistische Grösse, die das Verhältnis der sogenannten Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten angibt.

Laut den Berechnungen der Rentenkommission kann der Durchschnittsrentner nach 20 Jahren Ansparzeit in der Kapitalrente auf 150 Euro mehr Ruhestandsgeld monatlich kommen, nach 45 Jahren sogar auf über 770 Euro mehr.

Auch zum Management des Fonds hat die deutsche Rentenkommission klare Vorstellungen. «Für die Kapitalanlage soll möglichst ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds etabliert werden», schreibt das Gremium. Als Beispiel nennt sie den schon bestehenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo). Der Fonds verwaltet seit 2017 rund 24 Milliarden Stiftungskapital, das er breit angelegt hat. Im vergangenen Jahr erzielte der Fonds eine Rendite von 6,2 Prozent. Seit Bestehen 2017 lag die Rendite durchschnittlich bei 5,8 Prozent und konnte damit das Ziel von 4,1 Prozent deutlich übertreffen.

Ökonomen waren vor staatlichen Eingriffen

Doch es gibt noch viele Unsicherheiten, zum Beispiel, wie der neue Rentenfonds das Geld anlegt und ob es staatliche Vorgaben gibt. «Durch die Beiträge kommen jährlich mindestens in Zukunft 30 Milliarden Euro zusammen, die für den deutschen Kapitalmarkt und die Investitionen der Unternehmen in Deutschland zur Verfügung stehen», sagte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz. Das ergebe einen erheblichen zusätzlichen Kapitalstock, der unter anderem für «Investitionen in die Zukunft unseres Landes» und insbesondere zur Wachstumsfinanzierung verfügbar sein werde.

Diese Aussage machte Ökonomen stutzig, zumal die Rentenkommission von einer breiten international gestreuten Anlage des eingesammelten Geldes gesprochen hatte.

Stefan Kooths vom Institut für Weltwirtschaft Kiel warnt deshalb, der Rentenfonds dürfe keineswegs «ein Vehikel der Industriepolitik oder eine fiskalische Verfügungsmasse werden.» Das Problem in Deutschland sei nicht fehlendes Kapital, sondern dass sich Investitionen am Standort zu wenig lohnten, sagte er der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung».

Somit besteht anhin nur das Versprechen der Politik. Die konkrete Umsetzung des Gesetzes wird entscheiden, ob durch die Kapitalrente wirklich die erhoffte Stabilisierung des Rentenniveaus gelingt. Auf jeden Fall sollte der Fonds vor den Begehrlichkeiten der Politik angesichts eines finanziell löchrigen Bundeshaushalts geschützt werden. Wenn der Staat die Kapitalrente mit Vorgaben überfrachtet, könnte sie ein ähnliches Schicksal wie die «Riester-Rente» erleiden.

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