„Es geht nicht darum, Sie auseinanderzunehmen“, stellte der Vorsitzende Richter Holger Schütt zu Beginn der Befragung klar. Unklarheiten und Widersprüche müssten jedoch besprochen werden. Was zunächst mit Fragen zu Beziehungen, Kindern und psychischen Problemen begann, entwickelte sich im Verlauf des Verhandlungstages zu einer detaillierten Prüfung der Aussagen von Gina H.
Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und zu einem Tümpel bei Klein Upahl gefahren zu haben. Dort soll sie ihn mit sechs Messerstichen getötet, den Leichnam mit Grillanzünder übergossen und angezündet haben. Als Motiv wird gesehen, dass die 30-Jährige den Jungen als Hinderungsgrund für die Wiederaufnahme einer Beziehung zu Fabians Vater gesehen haben soll, mit dem sie bis August 2025 eine vier Jahre dauernde Beziehung geführt hatte. Gina H. bestreitet die Tat, und es gilt die Unschuldsvermutung.
Besonders intensiv beschäftigte sich der Richter mit den Tagen unmittelbar vor Fabians Verschwinden und mit Gina H.s Bewegungen am 10. Oktober 2025. Ihre Antworten wichen dabei mehrfach von früheren Angaben, Nachrichten, Zeugenaussagen oder technischen Daten ab.
War Gina H. eifersüchtig auf Fabians Mutter?
Ein erster Widerspruch zeigte sich bei der Beziehung zu Fabians Mutter. Gina H. erklärte, sie sei nur zu Beginn ihrer Partnerschaft mit Fabians Vater eifersüchtig gewesen. Nach wenigen Monaten habe sich das gelegt.
Der Richter hielt ihr jedoch eine Nachricht vor, in der sie sich darüber beschwerte, dass ihr Partner ständig mit seiner Ex-Partnerin schreibe - auch wenn es dabei angeblich nur um Fabian gegangen sei. Gina H. sprach daraufhin zunächst von Misstrauen statt Eifersucht. Schließlich räumte sie ein, möglicherweise „ein bisschen eifersüchtig“ gewesen zu sein.
Auch die tatsächliche Nähe zu Fabian blieb nicht eindeutig. Einerseits sagte die Angeklagte, der Junge habe zur Familie gehört und gerne Zeit mit ihr und ihrem Sohn verbracht. Andererseits berichtete sie, Fabian habe seinen Vater zeitweise nicht mehr sehen wollen und sei seit Anfang 2023 nur noch selten bei ihnen gewesen. Im August 2025 habe es allerdings noch einen gemeinsamen Ausflug gegeben.
Vergessene Bankkarte und neues Detail zum Portemonnaie
Die größten Unstimmigkeiten betrafen den 10. Oktober 2025. Gina H. erklärte, sie habe für ihre Großmutter in Güstrow Geld abheben wollen. Auf dem Parkplatz habe sie festgestellt, dass die Bankkarte fehlte. Während der Befragung ergänzte sie, auch ihr Portemonnaie vergessen zu haben.
Richter Schütt stellte diese Angaben ihrer Erklärung auf 95 Seiten am 24. August gegenüber. Danach soll Gina H. im Fußraum ihres Autos nach der Karte und offenbar auch nach dem Portemonnaie gesucht haben. Daraufhin erklärte Verteidiger Thomas Löcker, er habe die Erklärung ja verfasst, das Detail zum Portemonnaie sei dann offenbar ein Fehler in seiner Darstellung gewesen.
Allerdings konnte Gina H. nicht den Widerspruch zur angeblich nicht erfolgten Heimfahrt nach Reimershagen im Tagesverlauf auflösen. Gina H. sagte zunächst mehrfach, sie sei vor dem späteren Einkauf, nachdem sie ihren Sohn von der Kita abgeholt hatte, nicht noch einmal nach Hause gefahren. Als der Richter wissen wollte, woher sie dann ihr Portemonnaie gehabt habe, änderte sie ihre Darstellung: Sie müsse doch zu Hause gewesen sein.
Warum fuhr die Angeklagte am 10.10. durch Klein Upahl?
Besonders wichtig für das Gericht ist Gina H.s Fahrt durch das Waldgebiet bei Klein Upahl am 10. Oktober, dem Tag, an dem Fabian getötet wurde. Dort wurde später an einem Tümpel auf einem Acker neben dem Wald Fabians Leiche gefunden. Die Angeklagte erklärte, sie habe nach dem gescheiterten Bankbesuch nicht sofort nach Hause fahren wollen. Wegen ihrer inneren Unruhe sei sie mit ihrem Hund spazieren gegangen.
Nach eigenen Angaben kannte sie einen Teil der Gegend von früher. Zugleich sagte sie, mit bestimmten Wegen nicht vertraut gewesen zu sein. Der Richter fragte deshalb mehrfach, warum sie nicht auf einem viel kürzeren Weg zurück zur Landstraße und zum Treffpunkt mit ihrem Bekannten D. am Bolzsee fuhr, sondern eine Strecke nahm, die sie in die Nähe des späteren Fundortes von Fabians Leiche führte.
Pflichtverteidiger Andreas Ohm (l.) nach dem Ende der Verhandlung am 10. September 2026 vor dem Landgericht Rostock.
© Katja Frick/Ostdeutsche Allgemeine
Gina H. erklärte dies unter anderem mit Neugier, schwierigen Wendemöglichkeiten und damit, dass sie Zeit gehabt habe. Schütt hielt ihr entgegen, auf einem Polizeivideo seien mehrere Möglichkeiten zum Abbiegen oder Wenden erkennbar.
Zusätzlich sollen Feldarbeiter den auffälligen Wagen der Angeklagten gegen Mittag bei Klein Upahl gesehen haben. Gina H. erklärte, diese zeitliche Einordnung könne nicht stimmen. Sie selbst habe die Arbeiter nicht bemerkt. Einer der beiden kannte sie aus dem Dorf.
Ausgeschaltetes Handy zur Tatzeit wirft weiter Fragen auf
Auch das Mobiltelefon der Angeklagten war Thema. Es war während des entscheidenden Zeitraums ausgeschaltet, in dem Fabian nach Erkenntnissen der Rechtsmediziner ermordet wurde. Gina H. sagte, sie sei emotional belastet gewesen und habe sich darüber geärgert, dass D. nicht sofort auf eine Nachricht reagierte.
Der Richter verwies darauf, dass die Antwort bereits eineinhalb Minuten später eingegangen sein soll. „Wie schnell soll er denn noch antworten?“, fragte er. Zudem sei nicht bekannt, dass Gina H. ihr Telefon zuvor in vergleichbaren Situationen ausgeschaltet habe.
„Woher sollte ich wissen, dass Fabian gerade an diesem Tag verschwindet?“, entgegnete sie. „Ich habe mit seinem Tod nichts zu tun. Wenn ich jemandem etwas hätte antun wollen, wäre es doch eher Matthias gewesen“, erklärte die Angeklagte. Mit dem Vater von Fabian hatte Gina H. vier Jahre lang eine Beziehung, bis er sich im August 2025 von ihr trennte - einen Tag, nachdem sie mit ihrem Sohn und Fabian einen Ausflug an einen See gemacht hatte, ohne dass Matthias R. dabei war. Angeblich, weil Fabian das nicht wollte.
Richter Holger Schütt arbeitete auch heraus, dass Gina H. und Fabians Vater doch nur wenige Tage vor Fabians Ermordung wieder näher kamen. Doch in der Nacht vom 8. zum 9. Oktober schickte die 30-Jährige Matthias R. weg, zu seinem Unverständnis. Am Abend desselben Tages machte sie ihr Testament. Holger Schütt fragte mehrfach: „Was geschah am 9. Oktober?“ Gina H. antwortete immer wieder: „Nichts Besonderes. Wir haben uns über die Sachen gestritten, über die wir immer gestritten haben.“
Treffen am See: Widerspruch Aussage und Handydaten
Am Nachmittag des Tattages traf Gina H. ihren Bekannten Christian D. an einem See. Nach ihrer Darstellung blieben beide bis kurz vor 15 Uhr dort. Sie hätten gesprochen, telefoniert und sich mit den Hunden beschäftigt.
Der Richter konfrontierte sie mit abweichenden Angaben von D., technischen Aktivitäten der Mobiltelefone und einer Zeugin, die Gina H. zu einem früheren Zeitpunkt an einem anderen Ort gesehen haben will. Die Angeklagte blieb bei ihrer Darstellung: Sie sei bis kurz vor 15 Uhr am See gewesen. Die anderen würden lügen.
Mordprozess
Urteil im Fall Fabian frühestens im Oktober erwartet
Unklar blieb zudem, warum sie ihrem früheren Partner während dieses Treffens eine persönliche Nachricht schrieb. Darin erklärte sie: „Ich will uns nicht verlieren, das ist mir viel zu wichtig.“ Dabei hatte sie zuvor erklärt, mit Matthias R. ein Telefongespräch geführt zu haben, in dem sie sich wieder gestritten hätten. Zudem sei seltsam, dass Christian D. beim Schreiben dieser Nachricht dabei gewesen sein soll, obwohl er ihr davon abgeraten habe, zu Fabians Vater zurückzukehren.
Warum reinigte Gina H. ihr Auto nach dem Treffen am See?
Nach dem Treffen holte Gina H. ihren Sohn ab, ging einkaufen und fuhr nach Hause. Dort fegte sie nach eigener Aussage ihr Auto aus. Anlass sei ein Scherz von Christian D. über den schmutzigen Zustand des Wagens gewesen.
Der Richter wunderte sich, warum sie ausgerechnet am Tattag ihr Auto nach Monaten erstmals reinigte, und fragte, warum sie später Fotos davon verschickt und gegenüber der Polizei unterschiedliche Angaben zur Reinigung gemacht habe. Gina H. erklärte, es habe sich nicht um eine gründliche Säuberung, sondern lediglich um ein Ausfegen gehandelt.
Sie habe gewusst, dass Spuren von Fabian in ihrem Wagen gefunden werden könnten, weil er einige Wochen zuvor mitgefahren sei. Bei dem Badeausflug habe er sich am Fuß verletzt, deshalb habe ein Küchentuch mit seinem Blut im Auto gelegen. An welchem Fuß, konnte sie nicht mehr sagen.
Google-Suche nach Wildschweinen im Fokus
Weitere Fragen betrafen Gina H.s Verhalten nach dem Bekanntwerden von Fabians Verschwinden. Der Richter wollte wissen, warum sie früh über ein verletztes Kind im Freien nachgedacht und konkret danach gesucht habe, ob Wildschweine einen menschlichen Körper fressen könnten.
Gina H. erklärte, sie habe sich Sorgen gemacht und nicht glauben können, dass Wildtiere einen Menschen angreifen oder fressen. Der Richter verwies jedoch darauf, dass die Suchanfrage ungewöhnlich konkret gewesen sei - nach Wildschweinen.
Ungeklärt blieb auch, woher die Angeklagte von möglichen Bauchschmerzen Fabians gewusst haben will. Zum ersten Mal bei dieser Befragung stockte Gina H. kurz und berief sich dann auf ein Telefonat und später auf ein Video der Freundin von Fabians Mutter im Internet. Der Richter wies darauf hin, dass das Telefonat erst später stattgefunden habe und das Video erst später öffentlich wurde.
Suche auf einem Acker bleibt rätselhaft
Drei Tage nach Fabians Verschwinden schlug Gina H. ihrem Bekannten Christian D. vor, in den Wäldern bei Klein Upahl nach Fabian zu suchen. Als Erklärung verwies sie wieder auf das Video von Raffaela F., das Hinweise auf diese Gegend enthalten habe. Der Richter hielt ihr entgegen, dass das betreffende Video nach bisherigem Stand erst später veröffentlicht worden sei.
Warum Gina H. gerade dieses Gebiet nannte und weshalb beide erst im Dunkeln ausgerechnet diesen Acker nach Fabian absuchten, konnte sie nicht überzeugend erklären. Sie sagte, überall sei nach Fabian gesucht worden. Der genaue Weg sei von Christian D. ausgewählt worden. Das hatte dieser in seiner Zeugenaussage anders dargestellt, wonach ihn Gina H. quasi dorthin geführt habe.
Keine abschließende Bewertung der Widersprüche
Richter Schütt beendete die Befragung am Nachmittag. Sie soll am 15. September fortgesetzt werden. Dann dürfte es erneut vor allem um Gina H.s Bewegungen am Tag von Fabians Ermordung und um die Suche bei Klein Upahl gehen.
Der Verhandlungstag brachte eine Reihe offener Fragen, aber keine abschließende Klärung. Erinnerungsfehler, ungenaue Formulierungen und nachträgliche Ergänzungen sind nicht automatisch ein Beweis für eine Tat. Das Gericht muss die Aussagen der Angeklagten mit Zeugenaussagen, Nachrichten, Suchanfragen und technischen Daten abgleichen.
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