Fahndung nach Onecoin-Betrügerin: Teilvermögen eingezogen

Schneeballsystem

Fahndung nach Onecoin-Betrügerin: Teilvermögen eingezogen

Die "Kryptoqueen" soll ein Schneeballsystem zum Vertrieb ihrer Kryptowährung aufgebaut haben. Weltweit sind Millionen Anleger betroffen. Der Schaden liegt in Milliardenhöhe

Bielefeld – Auch gut ein Jahr nach Anklageerhebung durch die Bielefelder Staatsanwaltschaft gegen die Erfinderin der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin wird weiter international wegen Betrugs nach Ruja Ignatova gefahndet. Ihr Aufenthaltsort sei nach wie vor unbekannt, es sei nun aber gelungen, rund 10,1 Millionen Euro aus dem Vermögen der selbst ernannten "Kryptoqueen" zugunsten von Geschädigten einzuziehen, berichtete die Staatsanwaltschaft.

Die deutsche Behörde hatte im September 2025 Anklage gegen die Juristin erhoben, um eine Verjährung der ihr vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern. Gut 17.500 Geschädigte sind in der Anklage genannt und ein Gesamtschaden von 57 Millionen Euro – bei einem eingegrenzten Tatzeitraum zwischen 2015 und 2016. Weltweit sollen Millionen Anleger betroffen und ein Milliardenschaden entstanden sein. Die Angeklagte hatte laut Vorwurf zum Vertrieb ihrer erfundenen Kryptowährung ein betrügerisches Schneeballsystem aufgebaut. Der Firmensitz war Greven im deutschen Münsterland.

Fahndungsbild von Kryptoqueen
Rund 10,1 Millionen Euro aus dem Vermögen der "Kryptoqueen" Ruja Ignatova konnten zugusten von Geschädigten eingezogen werden.

Verkauf von Wohnungen

Oberstaatsanwalt Carsten Nowak schilderte, der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren in der Bielefelder Staatsanwaltschaft sei es mithilfe internationaler Rechtshilfe gelungen, knapp 10,1 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der Gesuchten zu vereinnahmen. Das Geld stamme aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London und werde in die Opfer-Entschädigung fließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern, die zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH aus Greven Beträge eingezahlt hatten, könnten sich mit einem Nachweis der geleisteten Zahlungen bei der Staatsanwaltschaft melden. Es werde dann geprüft, ob Ersatzansprüche bestehen. Die "rechtskräftig festgestellten Geschädigten" seien namentlich bekannt, das gelte aber nicht für alle Anschriften, erläuterte Nowak.

Die ursprüngliche Juristin Ignatova war am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen gereist und wurde seitdem nicht mehr gesehen. Weltweit wird seitdem auch mit Fotos nach der in Süddeutschland aufgewachsenen Frau gefahndet. Wer Hinweise zum Aufenthalt der Angeklagten geben könne, solle sich beim Landeskriminalamt in Düsseldorf melden, appellierte die Staatsanwaltschaft. Im Sommer 2031 verjähren demnach die ihr zur Last gelegten Taten. (APA, 5.10.2026)

Forum: 31 Postings

Ihre Meinung zählt.

Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.