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Gutachten vorgestellt Forschergruppe hält Änderungen am Klimagesetz für verfassungswidrig
Die Landesregierung will das Klimagesetz ändern. Unter anderem sollen die Klimaziele unverbindlicher werden. Ein Gutachten einer Gruppe von Wissenschaftlern kommt zu dem Ergebnis, dass Teile des Gesetzentwurfs verfassungswidrig sein könnten.
Das Land Hessen will das Klimaziel “Klimaneutralität bis 2045” in eine “Soll-Vorschrift” ändern. Bild © picture alliance / ROBIN UTRECHT
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00:31 Min. |Katharina Wilhelm
Bild © hessenschau.de| zur Audio-Einzelseite
Noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichungen hat es einen so heißen Sommer in Hessen gegeben wie in diesem Jahr. Die Temperaturen stiegen nach Daten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf einen neuen Höchstwert, und mit ihnen auch die Zahl der Hitzetoten.
Ausgerechnet in diese Zeit fällt eine Debatte um die Änderung des Hessischen Klimagesetzes, das damit unverbindlicher werden soll. Die Gruppe "Scientists for Future Frankfurt am Main" hat den Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums unter die Lupe genommen - und sieht die Pläne äußerst kritisch.
In 13 Fällen werden laut dem Gutachten Maßnahmen reduziert. Zwei geplante Änderungen sind nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler möglicherweise sogar verfassungswidrig. "Der Entwurf nimmt der jungen Generation das Instrument, mit dem sich Klimaschutz einfordern lässt", erklärt der Vorsitzende der Forschergruppe, Ralf Becherer, der auch Mitglied des Klimabeirats der Stadt Frankfurt ist.
Klimaneutralität wird zur "Soll-Vorschrift"
Die Novelle sieht vor, dem Gesetz die bisherige Dringlichkeit zu nehmen. Hessen hat festgelegt, bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu wollen. An diesem Ziel will die Landesregierung auch weiterhin festhalten. Aber dem Entwurf zufolge wird daraus eine weniger verbindliche "Soll"-Regelung, die auch eine Verschiebung zulässt.
Außerdem sollte sich das Land bei den Klimazielen an künftigen Bundeszielen orientieren. Dort wird schon darüber diskutiert, ob man die Klimaziele nicht von 2045 auf 2050 verschiebt. Auch ein Monitoringbericht müsste nicht mehr erstellt werden. "Wir investieren mehr in Maßnahmen und Investitionen, weniger in Planungen und Monitoring", erklärte Umweltminister Ingmar Jung (CDU) zu den geplanten Änderungen.
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Klimaneutralität
Menschliche Ursache für die Erderwärmung ist vor allem der Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2. Das Ziel Klimaneutralität bedeutet nicht unbedingt, dass es gar keinen Ausstoß mehr gäbe. Aber die noch freigesetzte Restmenge soll den Temperaturanstieg nicht weiter befeuern, weil sie gebunden wird und Ausgleichsmaßnahmen greifen.
Ende der weiteren InformationenKlimabeirat soll allgemeines Gremium werden
Weiterhin soll der wissenschaftliche Klimabeirat der Landesregierung durch ein allgemeines Gremium ersetzt werden. In dem neuen Gremium könnten verschiedene gesellschaftliche Gruppen vertreten sein, zum Beispiel aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Kommunen – auch ohne klimawissenschaftliche Expertise.
"Wir haben ob der Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaanpassung längst kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern müssen die Umsetzung vorantreiben", meint Minister Jung. Mit einem breiten Kreis von gesellschaftlichen Gruppierungen würde die Akzeptanz für den Klimaschutz steigen.
Autoren halten zwei Änderungen für verfassungswidrig
Zwei dieser geplanten Maßnahmen sehen die Autoren es Gutachtens besonders kritisch. Wenn die Klimaziele zu einer "Soll-Vorschrift" geändert würden, könnte die Landesregierung davon abrücken. Das sei laut der Gruppe nicht mit der Rechtsprechung vereinbar.
Außerdem hält das Gutachten es nicht für standfest, den wissenschaftlichen Beirat in einen allgemeineren Beirat umzuwandeln. Zur Begründung nennt die Forschergruppe den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Wer einzelne Schutzmechanismen wie die Berichtspflichten streiche, müsse demnach Gründe nennen. "Diese Gründe fehlen", meint Wissenschaftler Ralf Becherer.
Verfassungsrechtler sieht das nicht so eindeutig
Das Landwirtschaftsministerium hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs. Alle Gesetzesentwürfe würden einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Doch ist etwas dran an den Einwänden der Forschungsgruppe? Alexander Thiele ist Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der BSP Business and Law School in Berlin. In den vergangenen Jahren hat er sich vor allem mit Fragen der Demokratie- und Staatstheorie beschäftigt. Der Verfassungsrechtler erklärte gegenüber der hessenschau, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Klimabeschlusses "alles andere als eindeutig und daher umstritten" seien.
Es gebe unterschiedliche Bewertungen. Außerdem ginge es bei dem Beschluss um die Bundesregierung - und nicht um ein Landesgesetz. Daher sei es fraglich, ob die Gruppe bei ihrer Argumentation Recht bekäme.
Kritik auch von anderen Seiten
Die Scientists 4 Future befürchten, dass der Klimaschutz in Hessen durch die geplanten Änderungen weniger stark verfolgt wird. Sie empfehlen der schwarz-roten Koalition deshalb, die Änderungen zurückzunehmen. Klagen wollen sie dagegen aber nicht.
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04:17 Min. |15.07.26, 19:30 Uhr|hr
Werden Hessens Klimaziele abgeschwächt?
Bild © hr
Auch die oppositionellen Grünen und der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hatten die Pläne nach Bekanntwerden im Sommer abgelehnt. Ebenso hatte sich der Hessische Städtetag kritisch geäußert.
Doch die Landesregierung hält an ihren Plänen fest. Für sie ist das Geld in Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen besser angelegt als in Berichtspflichten. Voraussichtlich im November soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden.