Mit Unverständnis haben Teile der eigenen Partei, des Koalitionspartners SPD, der Opposition und der queeren Community auf die Aussagen von Unionsfraktionschef Thorsten Frei zu einer Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes reagiert.
Frei hatte sich am Samstag gegen eine feste Verankerung eines Verbots von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz ausgesprochen. „Ich halte das nicht für notwendig“, sagte der CDU-Politiker der Funke Mediengruppe. „Den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt kann ich verstehen. Aber das würde unsere Verfassung überfrachten.“
Konkret geht es um Artikel 3 im Grundgesetz. Derzeit heißt es in dem Verfassungsartikel: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Berliner Bundesratsinitiative für Erweiterung des Grundgesetzes
Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ zu erweitern. Die Gesetzesinitiative wurde dann in den Bundestag eingebracht. In der Union gibt es jedoch seit Jahren Vorbehalte gegen eine Verfassungsänderung.
Eine Ergänzung um wenige Worte entspricht weniger als 1 Promille des Gesamtumfangs. Das hält unser Grundgesetz aus.
Philipp Pohlmann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union
Erst vor zwei Wochen bekräftigte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) im Gespräch mit dem Tagesspiegel, dass es wichtig sei, im Parlament eine Mehrheit für eine Erweiterung zu erreichen. „Mir war immer wichtig, dass wir diese Initiative erfolgreich zum Abschluss bringen“, sagte Wegner. „Ich wünsche mir, dass der Bundestag gerade auch in diesen Zeiten ein klares Bekenntnis abgibt und wir die Änderung des Grundgesetzes hinbekommen.“ Er sei weiter in Gesprächen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Fraktionschef Frei sagte nun jedoch: „Der Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung jeglicher Art. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach sehr klar bestätigt. Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht.“
Widerspruch kam postwendend von den Lesben und Schwulen in der Union (LSU). „Unser Grundgesetz hat über 20.000 Wörter“, teilte der stellvertretende Bundesvorsitzende Philipp Pohlmann auf Instagram mit. „Eine Ergänzung um wenige Worte entspricht daher weniger als 1 Promille des Gesamtumfangs. Das hält unser Grundgesetz aus. Und davon ganz abgesehen: Die Ergänzung tut nicht weh, sie nimmt niemandem etwas weg – aber sie gibt dafür ganz viel!“
Auch René Powilleit, Landesvorsitzender der LSU Berlin, widersprach Frei und verwies auf die von Berlin gestartete und von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützte Bundesratsinitiative, das Grundgesetz zu erweitern. „Lieber Thorsten Frei: Die CDU-geführten Landesregierungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben gezeigt, wie es geht. Daher: Jetzt einfach mal machen“, sagte Powilleit.

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Die Ergänzung sei für die Interessenvertretung queerer Menschen in CDU und CSU „insbesondere die Anerkennung und Wiedergutmachung historischen Unrechts“, so die LSU. „Die Ergänzung würde das Grundgesetz vielmehr in seiner ursprünglichen Intention bestätigen – als bewussten Gegenentwurf zum Nationalsozialismus. Die Anzahl der Wörter darf daher für diesen historischen Auftrag kein Argument sein.“

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Die Ergänzung um „sexuelle Identität“ überfrachtet das Grundgesetz nicht. Sie würde es endlich vervollständigen.
Sophie Koch (SPD), Queerbeauftragte der Bundesregierung
Deutliche Kritik an Fraktionschef Frei kam auch aus der SPD. Sie hatte nach dem Anschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin die Forderung nach einer Gesetzesanpassung erneut befeuert. Die Ergänzung „überfrachtet das Grundgesetz nicht. Sie würde es endlich vervollständigen“, schrieb die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), auf Instagram.
Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität müsse ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes stehen, um queere Menschen zu schützen. „Das ist keine theoretische Debatte und erst recht keine Frage von ein paar zusätzlichen Wörtern. Es geht um Menschen, die noch immer Diskriminierung erleben. Um queere Familien, die noch immer nicht vollständig gleichgestellt sind. Um Menschen, die angefeindet, bedroht oder angegriffen werden, weil sie lieben, wen sie lieben“, schrieb Koch.
Ähnliche Töne kamen aus der SPDqueer. „Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD ist es geradezu zynisch, einer Community, die um ihre Sicherheit und ihre Zukunft fürchtet, zu erklären, ein ausdrückliches Bekenntnis des Staates zu ihrer Gleichwertigkeit sei lediglich ein ‚symbolischer Schritt‘“, teilte die queere Parteiorganisation mit. Und: „Die Frage ist, ob unser Staat bereit ist, seine Verantwortung gegenüber einer Gruppe ausdrücklich anzuerkennen, die über Jahrzehnte verfolgt, kriminalisiert und ausgegrenzt wurde. Für uns ist die Antwort eindeutig: Ja. Artikel 3 muss ergänzt werden“, sagte Oliver Strotzer, Co-Bundesvorsitzender der SPDqueer.

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Keinem Konservativen wird etwas weggenommen, wenn queere Menschen vom Grundgesetz geschützt werden.
Werner Graf, Spitzenkandidat der Grünen für die Berlin-Wahl
Der Bundesvorstand forderte die Union auf, den Schutz queerer Menschen endlich ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Aufgrund der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Bundestag appellierte die SPD an Bundeskanzler Friedrich Merz und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, „den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten und ohne Fraktionszwang abstimmen zu lassen“.
Werner Graf, Spitzenkandidat der Grünen für die Berlin-Wahl im September und selbst schwul, forderte von der Union ebenfalls, ihre Blockadehaltung aufzugeben. „Keinem Konservativen wird etwas weggenommen, wenn queere Menschen vom Grundgesetz geschützt werden“, sagte Graf. „Ein Grundrecht wird nicht kleiner, wenn es mehr Menschen schützt.“
Der Staat müsse klarstellen, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität genauso wenig akzeptabel ist wie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion. Graf forderte von Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers „harten Widerspruch gegenüber seiner Parteiführung“.
Auch der queerpolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Maik Brückner, forderte die Union auf, den Weg für eine Änderung des Grundgesetzes freizumachen. „Die jüngsten Äußerungen von Unionsfraktionschef Frei zeigen, wieso große Teile der Community nach dem Anschlag auf den Berliner CSD skeptisch auf die Solidaritätsbekundungen aus der CDU reagiert haben“, schrieb Brückner auf Instagram. „Die Ergänzung des Diskriminierungsschutzes in Artikel 3 Grundgesetz ist eine überfällige Minimalforderung und muss endlich kommen.“
Und der LSVD – Verband Queere Vielfalt schrieb auf Instagram: „Herr Frei, geben Sie sich einen Ruck. Wir wissen, dass es auch in Ihrer Fraktion Unterstützung für die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt!“ (mit dpa)