Frühstartrente: Zehn Euro im Monat für Kinder – doch Verbraucherschützer fordern radikale Kehrtwende

Stand: 06.08.2026, 13:55 Uhr

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Die kollektive Anlage bei der Frühstartrente soll zum Regelfall werden und nicht nur eine Auffanglösung bleiben. Das fordern Verbraucherschützer, um sicherzustellen, dass alle Kinder früh von der Vorsorge profitieren.

Berlin – Die Frühstartrente soll ab 1. Januar 2027 in Kraft treten, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Dabei werden dann alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020, und somit ab ihrem sechsten Lebensjahr, berücksichtigt. Mit der Frühstartrente werden dann jeden Monat zehn Euro vom Staat in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot am Aktienmarkt eingezahlt bis zum 18. Lebensjahr. Berechtigt sind alle Kinder, die auch einen Anspruch auf Kindergeld haben, wie Finanztip erklärte.

Ein Informationsbrief der Deutschen Rentenversicherung

Die Frühstart-Rente startet 2027 rückwirkend für die Geburtsjahrgänge ab 2020. © IMAGO/BODE

Die kollektive Anlage bei der Frühstartrente soll zum Regelfall werden

Ursprünglich war geplant, dass Eltern für ihre Kinder ein privates, zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einer Bank oder Fondsgesellschaft eröffnen. Nur für den Fall, dass sie das nicht tun, sollte das Geld automatisch in eine staatlich verwaltete kollektive Anlage bei der Bundesbank fließen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) fordert nun allerdings, dass die bislang als Auffanglösung gedachte kollektive Anlage zu einer Standardlösung gemacht wird, wie Ihre Vorsorge berichtet.

Begründet wird die Forderung damit, dass gesetzlich abgesicherte Anlagerichtlinien notwendig seien, die eine breit gestreute Aktienanlage zu geringen Kosten sicherstellen. Auch müssten Eltern vor einer politischen und kommerziellen Einflussnahme geschützt werden, so die Verbraucherschützer. Im ursprünglichen Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) sollte die Auffanglösung über die kollektive Anlage erst mit dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem sechsten Lebensjahr greifen, für den Fall, dass Eltern kein Depot für ihre Kinder eröffnet haben.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist dieser Ansatz unvorteilhaft. Erstens ginge somit unter Umständen ein Jahr Anlagezeitraum verloren und zweitens würde dies den privaten Finanzdienstleistern Möglichkeiten für Verkaufsgespräche bieten. Sie fordern deshalb, die kollektive Anlage bei der Bundesbank ab dem sechsten Lebensjahr zum Regelfall zu machen. Ein individuelles Abweichen von dieser Regelfalllösung soll für Eltern aber weiterhin möglich bleiben, falls sie doch einen privaten Depotvertrag für die Kinder abschließen möchten.

Verbraucherschützer wollen den Verkauf kostenintensiver Anlageprodukte eindämmen

Nach Ansicht des VZBW muss sichergestellt werden, dass die staatliche Förderung über die Frühstartrente ausschließlich den Kindern zugutekommt. Die Maßnahme darf nicht als Türöffner missbraucht werden, um weitere kostenintensive Anlageprodukte durch private Finanzdienstleister zu verkaufen. Für die Frühstartrente sollen nur standardisierte Depots zugelassen werden, die maximal ein Prozent an Kosten pro Jahr verursachen dürfen. (Quellen: Ihre Vorsorge, VZBW, BMF, Finanztip) (sts)