Leihmutterschaft laut Kirche: Ein Mensch darf kein Mittel zum Zweck sein

Gastkommentar

Peter Schallenberg

Leihmutterschaft und katholische Kirche: Ein Mensch darf kein Mittel zum Zweck sein

Der legitime Wunsch, ein Kind zu bekommen, kann nicht in ein Recht auf ein Kind umgewandelt werden. Weshalb Leihmutterschaft aus Sicht der katholischen Kirche die menschliche Würde verletzt.

10.08.2026, 05.38 Uhr

5 Leseminuten


Ist eine künstlich herbeigeführte Herkunft vereinbar mit der unveräusserlichen Würde des Kindes?

Ist eine künstlich herbeigeführte Herkunft vereinbar mit der unveräusserlichen Würde des Kindes?

Sean Gallup / Getty

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Hier geht es ausdrücklich nicht um den privaten Jens Spahn und seine Entscheidung, zusammen mit seinem Ehemann eine Leihmutter in den USA zur Austragung des gemeinsamen Kindes in Anspruch zu nehmen. Eher schon geht es um sein Verständnis als Minister in Deutschland, also als Diener der Verfassung, auch des Gesetzes zum Verbot der Leihmutterschaft und um seine Glaubwürdigkeit als christlich-demokratischer Politiker. Und konkret auch darum, wie er die Anwerbung einer teuer bezahlten Leihmutter erklärt: nämlich, dass die reine (katholische) Lehre mit der Ablehnung der Leihmutterschaft nicht identisch mit dem echten Leben sei.

Hier muss ausdrücklich widersprochen werden – auch und gerade mit Blick auf den künstlich gezeugten kleinen Georg und seine aus Sicht Gottes durchaus nicht geliehene Mutter: Das echte Leben soll nach der reinen Lehre ausgerichtet werden, sobald es um die Würde und den Selbstzweck der Person geht.

Es gibt kein Recht auf Menschen

Die katholische Moraltheologie spricht bei einem Verstoss gegen die Personwürde von einem sogenannten «intrinsece malum», einem Übel in sich, immer schlecht ohne Blick auf mögliche Folgen. Diese Würde gilt uneingeschränkt für jede menschliche Person, geboren oder ungeboren. Und deswegen darf eine menschliche Person niemals Mittel zum Zweck werden, auch nicht zum Zweck glücklicher Elternschaft, erst recht nicht zum Zweck des Austragens eines Kindes als Leihmutter im Auftrag homosexueller Paare.

Es gibt daher kein Recht auf ein Kind, so wie es übrigens überhaupt kein Recht auf einen Menschen gibt, auf dessen Liebe und Vergebung. Recht gibt es auf Rechte; Liebe ist immer dankbar empfangene Gnade. Jeder Mensch ist Geschenk und Gabe: für sich selbst und für die Mitmenschen. Dies ist verständlich auch ohne den Glauben an einen Gott, der jeden Menschen erschafft durch die Gabe der unsterblichen Seele bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.

Besser allerdings versteht man es im Glauben an einen persönlichen Schöpfergott. Daher stellt unser Grundgesetz die Anrufung Gottes ganz an den Anfang und vor den Artikel 1 («In Verantwortung vor Gott und den Menschen . . . Die Würde des Menschen ist unantastbar.»)

«Würde» im Sinn von Artikel 1 unseres Grundgesetzes heisst konkret: Unverfügbarkeit der Person gegenüber weiteren Güterabwägungen, die auch grundsätzlich gut sein können, wie Kinderwunsch oder Gesundheit. Diese Würde macht gerade die Natur des Menschen aus, im Unterschied zu höher entwickelten Primaten, zum Beispiel unseren nächsten Verwandten, den Bonobo-Schimpansen: «Der Mensch erschafft seine Natur nicht, er besitzt sie als Geschenk und kann seine Fähigkeiten kultivieren, entwickeln und bereichern. [Man könnte von einer Art existenziellem Naturrecht als Personrecht sprechen.] Indem er von seiner Freiheit Gebrauch macht, um den Reichtum seiner eigenen Natur zu kultivieren, baut sich die menschliche Natur im Laufe der Zeit auf.» (Erklärung «Dignitas infinita» des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 2. 4. 2024, Nr. 9)

Natur und Würde werden hier verstanden als Kern personaler individueller Identität. Daher erklärt sich im Dokument die Ablehnung von substanziellen Eingriffen in die von Gott als verpflichtendes Geschenk – nicht als zufälliges Angebot – gedachte menschliche Natur durch Leihmutterschaft oder Veränderung der sexuellen Identität (Nr. 48/49, 57/58), aber auch von Euthanasie natürlich (Nr. 51/52) und von Abtreibung (Nr. 47).

Welche Eingriffe substanziell sind und welche ethisch erlaubtes Enhancement (Verbesserung der menschlichen Mängelnatur) sind, muss freilich immer neu moraltheologisch diskutiert werden. Das vatikanische Dokument legt sich in vielen Fällen fest, ohne aber die weitere Diskussion der Theologie und der Ethik damit kategorisch zu verbieten.

Das Kind als Objekt

Fest steht jedenfalls: Der Mensch hat die Freiheit zur Annahme und Entfaltung seiner von Gott geschenkten selbstzwecklichen Würde oder zur sündhaften Ablehnung. Konkret heisst es dann zum Beispiel zum Problem der Leihmutterschaft, mit Bezug auf die Ansprache von Papst Franziskus am 8. Januar 2024 an das beim Heiligen Stuhl akkreditierte diplomatische Corps: «Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem blossen Objekt wird.»

Das Kind hat daher kraft seiner unveräusserlichen Würde das Recht auf eine vollständig menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft und auf das Geschenk eines Lebens, das zugleich die Würde des Gebers und des Empfängers zum Ausdruck bringt.

Die Anerkennung der Würde der menschlichen Person schliesst auch die Anerkennung der Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen ein. In diesem Sinne kann der legitime Wunsch, ein Kind zu bekommen, nicht in ein Recht auf ein Kind umgewandelt werden, das die Würde des Kindes selbst als Empfänger der freien Gabe des Lebens nicht respektiert.

Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt zugleich die Würde der Frau selbst, die dazu gezwungen wird oder sich aus freien Stücken dazu entschliesst, sich ihr zu unterwerfen. Durch eine solche Praxis wird die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem «blossen Mittel» (Nr. 48–50). Im Hintergrund steht erstens die Ablehnung labortechnischer Reproduktion seit der Instruktion der vatikanischen Glaubenskongregation «Donum vitae» von 1987 sowie zweitens die Auffassung vom privilegierten Ort der integralen genetischen und leiblichen Mutterschaft als biologischer Ursprung des Menschen seit der Instruktion der Glaubenskongregation «Dignitas personae» von 2008.

Gefahr der Instrumentalisierung

Seit 1985 in Grossbritannien das erste Kind durch Leihmutterschaft zur Welt gekommen ist, wird das Konzept der Leihmutter weltweit sehr kontrovers diskutiert. Dies zeigt sich auch daran, dass es aus rechtlicher Sicht keine einheitlichen Regelungen gibt. In der Ukraine, in Russland und in einigen Teilen der USA ist Leihmutterschaft erlaubt, in den meisten Ländern ist sie jedoch grundsätzlich verboten. Die Gefahr einer Instrumentalisierung des Kindes und der Leihmutter im Interesse des aktiven Kinderwunsches ist gross. Das zeigen auch die vertraglichen Bestimmungen, wonach die Geburt des Kindes meistens per Kaiserschnitt zu erfolgen hat, um eine Bindung zwischen Leihmutter und Kind zu verhindern.

Die Fragwürdigkeit einer solchen hergestellten Schwangerschaft und eines reproduzierten Wunschkindes wird sehr deutlich. Das gibt den Ausschlag für die Ablehnung der Leihmutterschaft durch die katholische Moraltheologie und das päpstliche Lehramt. Im Hintergrund steht die normative Vorstellung einer von Gott geschenkten objektiven Würde der Person als Zweck an sich, theologisch übersetzt als Gottebenbildlichkeit, die als Pflicht und Aufgabe lebenslanger Entfaltung übernommen werden soll. Hier liegt der ethische Anspruch aus katholischer Sicht. Das ist reine Lehre und zugleich echtes Leben.

Peter Schallenberg lehrt Moraltheologie und Ethik an der Theologischen Fakultät Paderborn. Er war von 2018 bis 2023 ausserordentlicher Konsultor im päpstlichen Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen in Rom.

5 Kommentare

Peter Wendel

vor 23 Minuten

1 Empfehlung

Was haben diese Kinder für Rechte?

Daniel Schlossberg

vor 29 Minuten

2 Empfehlungen

Leihmutterschaft hat bereits zu einem Paradigmenwechsel geführt, auch wenn sie nicht in allen Ländern erlaubt ist. Leute, die eine Leihmutter bestellen, wissen oft nicht wirklich, welche Implikationen damit verbunden sind. Auftraggeber dürften regelhaft von Reproduktionsmedizin nur vage Vorstellungen haben. Doch genau dies ist die Crux. Denn es wird etwas auf den Weg gebracht, was die Machtverhältnisse auf der Erde revolutionieren könnte, allerdings kaum von unten nach oben, viel wahrscheinlicher zugunsten einer „Elite“. Wo liegt das Problem? Es ist naheliegenderweise nur noch ein kleiner Schritt, bis das Baby bestellt wird, das den exakten Vorstellungen der Auftraggeber entspricht. Will heissen, z.B. ein Klon seiner selbst, was angesichts des grassierenden Narzissmus in der Welt naheliegt. Vielleicht aber ist das Ziel auch, „Verbrauchsmaterial“ für eine Armee herzustellen. Schon um die Jahrtausendwende entbrannte ein philosophischer Streit, als Peter Sloterdijk „Regeln für den Menschenpark“ entworfen hat. Gut, die Forschung hat den entscheidenden Schritt noch nicht geschafft, aber die Frage ist, ob dies heisst, dass er auch nie gelingen wird. Vielleicht machen sich im Erfolgsfall Leihmütter überflüssig. Natürlich basiert das Bestellen eines Wunschkindes, ausgetragen von einer Leihmutter, auf einem widerlichen Geschäftsmodell, doch für Geld machen Menschen bekanntlich vieles. Ethik und Moral werden in scheinheiliger Weise beschworen, doch die soll nur für die Anderen gelten. Natürlich trägt auch die Medizin eine Mitschuld an dieser Entwicklung. Dies liegt daran, dass zwar ethische Kommissionen darüber wachen sollten, was erlaubt und was verboten ist, doch mangelt es diesen an Legitimität und Rechtsverbindlichkeit kann nicht hergestellt werden. Sie können gleichsam nur Empfehlungen formulieren.

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