Gericht gegen Mindestberatungszeit: So wird Gesetzgebung zur Farce

Christian Rath

Kurz vor der Parlamentsabstimmung darf die Regierung einen 200-Seitigen Änderungsantrag einreichen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Warum das problematisch ist.

Akten an einem Sitzplatz im Bundestag
Oftmals gibt es viele Seiten Änderungsantrag bei der Abstimmung zu Gesetzen

Foto: homas Trutschel/photothek/imago

D as Bundesverfassungsgericht hat denkbar niedrige Standards für ein faires Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Wenn die Regierung eine Woche vor der Abstimmung über ein Gesetz noch einen 200-Seiten-Änderungsantrag vorlegt, sei das kein rechtliches Problem, so die Richter:innen. Es genüge, wenn der ursprüngliche Gesetzentwurf rechtzeitig vorlag und sich bei der Schlussabstimmung alle irgendwie mit Argumenten beteiligen können.

Gesetzgebung wird so zur Farce. Jeder weiß, dass selbst viele Fach­po­li­ti­ke­r:in­nen solche Last-Minute-Groß-Änderungen nicht mehr nachvollziehen können. Der Ex-CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wollte eine seriöse Gesetzgebung mit einem Karlsruher Grundsatzurteil sicherstellen, doch er scheiterte jetzt ziemlich grundsätzlich.

Dabei gibt es solche Konflikte wie beim Heizungsgesetz von 2023 immer wieder. Erst Anfang Juli scheiterten Grünen-Abgeordnete mit einem Eilantrag gegen das Gesetz zur Beitragsstabilisierung bei der Krankenversicherung. Auch hier kamen kurz vor der Abstimmung mehr als 200 Seiten Änderungen auf den Tisch.

Alle werden überrollt

Doch nicht nur Abgeordnete werden überrollt. Noch mehr gilt das für die Zivilgesellschaft. Medien können nicht vernünftig berichten, Verbände der Betroffenen können kaum noch reagieren. An die Organisation von außerparlamentarischem Protest ist nicht mehr zu denken.

Und das ist wohl auch der Grund, warum es immer wieder so schnell gehen muss. Die Koalition hat sich geeinigt, das Thema ist heikel, der Kompromiss ist angreifbar. Also gilt das Motto: Augen zu und durch, bevor es zu viel Druck von außen gibt. Hauptsache man beweist Handlungsfähigkeit.

Die Demonstration von Handlungsfähigkeit mag zur Verteidigung der Demokratie sogar ein sinnvolles Instrument sein. Aber die Demokratie verteidigt man nicht, indem man sie abbaut. Und in der parlamentarischen Demokratie ist nun mal das offene Gesetzgebungsverfahren von zentraler Bedeutung. Es muss transparent sein und auch der Zivilgesellschaft Möglichkeiten der Beteiligung geben.

Eine Abstimmung im Bundestag ist kein Selbstzweck, sondern der Abschluss eines ernsthaften gesellschaftlichen Diskurses. Das hat Karlsruhe leider übersehen.

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Christian Rath

Christian Rath

Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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