Geschlossenes Gotteshaus: Ärger über „Ausverkauf“ der Zweibrücker Karlskirche – Kanzel bei Auktionshaus zu haben

Geschlossenes Gotteshaus Ärger über „Ausverkauf“ der Zweibrücker Karlskirche – Kanzel bei Auktionshaus zu haben

Zweibrücken · Ein Auktionshaus bietet die Kanzel des geschlossenen Gotteshauses zum Verkauf an. Auch andere Sachen wurden verkauft. Wie ist das mit dem Denkmalschutz vereinbar?

26.10.2026 , 20:07 Uhr

Die Kanzel der Karlskirche mitsamt künstlerischer Verkleidung durch Gernot Rumpf steht beim Auktionshaus Henry‘s zum Verkauf.

Foto: Screenshot PM von www.henrys.de

Ein Stück Zweibrücker Kirchengeschichte wird bei der „Henry’s Auktionshaus AG“ (Mutterstadt) zum Verkauf angeboten: Die von dem renommierten pfälzischen Künstler Gernot Rumpf gestaltete „Kanzleiverkleidung (samt Kanzlei)“ der Karlskirche ist für 4250 Euro zu haben.

Darauf hat ein Bürger (Name der Redaktion bekannt) den Pfälzischen Merkur aufmerksam gemacht – und seiner Empörung mit den Worten „Ausverkauf der Karlskirche – ohne Worte“ Ausdruck verliehen. Bei einem Auktionstermin am Samstag sei noch kein Käufer bereit gewesen, genug zu zahlen.

Das sagt die Kirchengemeinde Zweibrücken-Mitte dazu

Auf der Henry’s-Internetseite steht unter der Objekt-Überschrift „Moderne & Zeitgenössische Kunst“, die Kanzleiverkleidung sei „Teil der Bronzeausstattung der evangelischen Karlskirche Zweibrücken“.

Der Eigentümer der Karlskirche – die Protestantische Kirchengemeinde Zweibrücken-Mitte – hatte das für die Stadtgeschichte bedeutende Gebäude Anfang 2026 aus finanziellen Gründen für immer geschlossen.

Die Karlskirche in Zweibrücken.

Die Karlskirche in Zweibrücken.

Foto: Lutz Fröhlich

Laut Henry’s-Erläuterung ist Rumpfs auf 1972 datierte Bronze-Skulptur eine „Verbildlichung eines um die Front der Kanzel“ gespannten verwobenen „Fischernetzes, im Verweis auf die Predigten Christi als Menschenfischer“ – und sei „2026 im Zuge der Auflösung aus dem Besitz der Kirche erworben“ worden.

Was sagt dazu die Kirchengemeinde Zweibrücken-Mitte? Der stellvertretende Presbyteriumsvorsitzende, Pfarrer Günter Sifft, bestätigte am Montag den Verkauf – wirkte allerdings überrascht von dem Auktionshaus-Angebot. Dieses müsse wohl von der Person aus dem Raum Heidelberg stammen, an die die Kirchengemeinde die Kanzel mitsamt Verkleidung nach der Stilllegung der Karlskirche verkauft habe.

Auch anderes nicht mehr benötigtes „Inventar“ der Karlskirche habe man verkauft. Ebenfalls in privaten Händen seien zum Beispiel nun die Stühle aus dem Hauptsaal der Karlskirche: „Die hatten einen gewissen Wert, weil sie vom selben Designer sind wie im Berliner Dom.“

Einige andere Gegenstände aus der Karlskirche seien in die benachbarte Alexanderskirche gebracht worden – so das „Ambo“ (erhöhtes Redepult“, was in der Alexanderskirche noch gefehlt habe. Und der Altar aus der Karlskirche stehe nun vorne links in der Alexanderskirche. Die Glocken der Karlskirche hoffe man, in das Geläut der Alexanderskirche integrieren zu können (siehe Info-Box).

Karlskirche steht unter Denkmalschutz

Die 1708 bis 1715 im Auftrag von Schweden-König Karl XII. (gleichzeitig Herzog von Pfalz-Zweibrücken) gebaute Karlskirche steht unter Denkmalschutz. Hat die Kirchengemeinde Verkäufe Verlagerungen von Einrichtungsgegenständen mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen? Sifft antwortet auf diese Frage: „Die äußere Hülle der Karlskirche ist unter Schutz, nicht das Inventar. Deshalb könnte man zum Beispiel bei einem Umbau auch noch eine Etage einziehen.“

Allerdings sieht es in den auf den Internetseiten von Stadt Zweibrücken (Untere Denkmalschutzbehörde) und Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Obere Denkmalschutzbehörde) identisch veröffentlichten Angaben zum Denkmalschutz der Karlskirche so aus, als werde nicht zwischen Innen und Außen differenziert. Es heißt dort wörtlich lediglich: „Ev. Karlskirche, Karlstraße 3 – Lisenengegliederter Saalbau, 1708-11, Architekt Haquinus Schlang, nach Zerstörung 1945 Wiederaufbau 1965/66“.

Und das rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz schreibt in Paragraf 13 vor: „Ausstattungsstücke (§ 4 Abs. 1 Satz 3) eines unbeweglichen Kulturdenkmals dürfen nur mit Genehmigung nicht nur vorübergehend entfernt werden.“ Genehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn „1. Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder 2. andere Erfordernisse des Gemeinwohls oder private Belange diejenigen des Denkmalschutzes überwiegen und diesen überwiegenden Interessen nicht auf sonstige Weise Rechnung getragen werden kann“.

„Für die Versteigerung der Kanzel war keine Freigabe durch die Denkmalschutzbehörde notwendig“

Henry’s Auktionshaus mailt auf Merkur-Anfrage: „Für die Versteigerung der Kanzel war keine Freigabe durch die Denkmalschutzbehörde notwendig. Die Besitzerin hat die Kanzel völlig legal mit Rechnung vom Pfarrer Günter Sifft gekauft. Außer dieser Kanzel wurden noch mehrere lose Teile aus der Kirche verkauft wie z. B. Beichtstuhl, Kirchenbänke, Stühle etc.“

Das Auktionshaus erklärt weiter: „Nur fest mit der Kirche verbundene Stücke durften nicht und wurden nicht verkauft. So interessierte sich unsere Kundin auch für Türgriffe oder die Phönix-Plastik von Rumpf, konnte aber diese aus o. a. Gründen nicht erwerben.“

Der Merkur hat auch bei den Denkmalschutzbehörden um Stellungnahme vor allem zu der Frage gebeten, ob und wie der Kanzel-Verkauf mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Die Obere Denkmalschutzbehörde (GDKE) antwortete noch nicht. Die Stadt Zweibrücken erklärte ihre Untere Denkmalschutzbehörde in diesem Fall für unzuständig: „Die Landeskirchen haben eigene Denkmalschutzbehörden, die in diesen Fällen zuständig sind und im Benehmen mit der GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz) entscheiden.“ Man sei deshalb hier nicht eingebunden gewesen. Ausstattungsstücke betreffend gelte aber: „Grundsätzlich steht all das unter Schutz, was denkmalwürdig ist bzw. die Denkmaleigenschaft besitzt. Neuere Einbauten, Bodenbeläge, Möbel etc. sind davon ausgenommen, wenn sie keine Denkmalqualität besitzen oder für das Denkmal selbst von kulturhistorischem Belang sind. Dies wird bei allen Maßnahmen an einem Denkmal von den zuständigen Stellen (hier: Landeskirche) geprüft.“

Die Pressestelle Evangelische Kirche der Pfalz war am Nachmittag nach Eingang der Stadt-Antwort nicht mehr erreichbar (wir berichten, sobald Antwort vorliegt).

„Das ist ein schwieriger Übergang für uns alle“, bedauert Pfarrer Sifft die Aufgabe der Karlskirche mit samt den Folgen. Die Kirchengemeinde hoffe deshalb sehr, dass ein Verkauf an die Stadt zustande kommt, die seit etwa einem Jahr prüft, dort (mithilfe von Fördergeldern) eine moderne „Mediothek“ unterzubringen, vielleicht zusammen mit der historischen Bibliotheca Bipontina. Sifft: „Dann kommt die Karlskirche gut unter und findet eine schöne Verwendung.“ Andere Kaufinteressenten habe man bislang nicht. Zwar gebe es einen Mietinteressenten – „das ist aber schwierig, weil es für uns komplett unwirtschaftlich wäre wegen der hohen Instandhaltungskosten“.