Glyphosatstreit: Bayer-Tochter fordert Genehmigung des „Roundup“-Vergleichs

Glyphosatstreit: Bayer-Tochter fordert Genehmigung des „Roundup“-Vergleichs

Bayer hat sich mit den Klägern auf einen Vergleich geeinigt. Dieser muss nun von einem Gericht bestätigt werden. Die Anhörung begann diese Woche.

Der Unkrautvernichter „Roundup“ steht in einem Regal zum Verkauf. Foto: REUTERS

Im US-Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup hat sich das zuständige Gericht im Bundesstaat Missouri am Montag mit dem vorgeschlagenen Sammelvergleich von Bayer befasst.

Richter Timothy Boyer hatte den Vergleich im März bereits vorläufig genehmigt. Bei der Anhörung in St. Louis sollten auch Kritiker zu Wort kommen. Einige Klägeranwälte argumentieren, die Summe sei zu gering und die Vereinbarung benachteilige ihre Mandanten. Befürworter sehen in dem Vergleich dagegen den besten Weg zu einer sicheren Entschädigung. Der Plan sieht vor, dass Bayer über bis zu 21 Jahre maximal 7,25 Milliarden Dollar zahlt. Betroffene sollen je nach Schwere der Erkrankung, Alter bei der Diagnose und Art der Nutzung zwischen 10.000 und 165.000 Dollar erhalten. Wie viele Kläger sich von dem Vergleich ausnehmen lassen, steht dem Konzern zufolge noch nicht fest.

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Für Konzernchef Bill Anderson ist die Einigung ein zentraler Baustein, um die juristischen Altlasten hinter sich zu lassen. Das Leverkusener Unternehmen hatte sich diese 2018 mit der 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des US-Saatgut- und Glyphosatentwicklers Monsanto eingehandelt. Bereits 2020 hatte Bayer einen Vergleich über zehn Milliarden Dollar vereinbart, um einen Großteil der bis dahin anhängigen Klagen beizulegen. Eine Einigung über künftige Krankheitsfälle scheiterte damals aber.

Die Vorwürfe gegen Glyphosat hatte Bayer stets zurückgewiesen und auf Bewertungen von Regulierungsbehörden wie der US-Umweltschutzbehörde EPA verwiesen, die den Wirkstoff als nicht krebserregend einstufen. Die Kläger stützen sich indes auf die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation, die den Wirkstoff 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ bewertet hatte.

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