Stand: 06.08.2026, 12:46 Uhr
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Die Stadtkämmerei erinnert Steuerpflichtige in München an die Fälligkeit der Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Zuschläge.
München – Steuerpflichtige in München müssen die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das dritte Quartal 2026 bis spätestens Samstag, 15. August, bezahlen. Das teilt die Stadt München mit. Wer die Frist versäumt, riskiert Säumniszuschläge, Mahngebühren und weitere Kosten.
Wer in München Grundsteuer oder Gewerbesteuer schuldet, sollte die Vorauszahlung pünktlich leisten
Wer selbst überweist oder einzahlt, muss dabei unbedingt die 13-stellige Kassenkonto-Nummer beziehungsweise Vertragsgegenstands-Nummer angeben, die im letzten Bescheid aufgeführt ist. Als Alternative können Zahlungspflichtige der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dieses Verfahren übernimmt die Terminverfolgung automatisch und erleichtert den Zahlungsverkehr.
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Konten der Stadtkämmerei für die Überweisung
Für direkte Zahlungen stehen zwei Konten der Stadtkämmerei zur Verfügung. Wer den Zahlungsverkehr dauerhaft vereinfachen möchte, kann der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und so die automatische Terminverfolgung nutzen. Pünktliche Steuerzahlungen tragen dazu bei, dass die Landeshauptstadt München ihre kommunalen Aufgaben zuverlässig erfüllen kann. (Quelle: Landeshauptstadt München)