Seit mehr als zwei Jahren sitzen der frühere KSK-Soldat und Survivaltrainer Peter Wörner und 25 weitere Menschen nun schon vor den Oberlandesgerichten Frankfurt, München und Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppe um Prinz Reuß vor, in einer terroristischen Vereinigung aktiv gewesen zu sein und einen Umsturz in Deutschland geplant zu haben. Der Plan der Gruppe soll unter anderem einen Sturm auf den Bundestag vorgesehen haben.
Nicht alle Angeklagten haben sich bisher zu diesen Vorwürfen geäußert, aber diejenigen, die es getan haben, sagen im Wesentlichen das Gleiche: Sie hätten zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, selbst Gewalt auszuüben. Eigene Pläne für einen Staatsstreich habe es nie gegeben, auch keine „Ratssitzungen“. Man habe auf eine „Allianz“, eine Art militärischen Geheimbund, vertraut, die eingreifen und einen Umsturz herbeiführen werde.
Doch zuletzt bekamen die Verteidigungsstrategien einiger Angeklagter Risse, weil andere dem Anschein nach auspacken wollen. In den vergangenen Monaten haben sich Peter Wörner und Thomas T. erstmals konkret zu den Vorwürfen geäußert – und sich selbst sowie andere belastet. In dieser Woche wird Wörner seine Einlassung im sogenannten Reichsbürgerprozess fortsetzen. Nach derzeitiger Planung des Frankfurter Oberlandesgerichts könnte er sie am Mittwoch abschließen.
Wörner: Gruppe wollte Waffen kaufen
Die Aussagen der beiden bringen Bewegung in die Prozesse, die nun schon seit fast drei Jahren laufen und nur langsam vorankommen. So sind in Frankfurt von rund 270 Zeugen gerade einmal 22 vor Gericht vernommen worden. Ähnlich sieht es auch in München und Stuttgart aus. Stattdessen wurden oftmals tagelang von den Ermittlern aufgenommene Telefonate angehört und Chatnachrichten sowie E-Mails der Angeklagten vorgelesen. Außerdem äußerten sich mehrere Beschuldigte, meist ausschweifend, aber inhaltlich wenig aufschlussreich.
Zwar sagt auch Wörner, dass die Gruppe nicht ohne ein Zeichen der ominösen Allianz gehandelt habe. Er gesteht aber, für eine „militärische Aktion“ auf den Bundestag das Gebäude ausgespäht zu haben. Die Strafverfolger werfen der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Richterin Birgit Malsack-Winkemann vor, drei Mitangeklagte durch den Bundestag geführt zu haben, um diesen auszukundschaften.

Malsack-Winkemann bestritt dies vehement. Sie sagte vor Gericht in Frankfurt, es sei eine touristische Führung gewesen, ohne Hintergedanken. Doch Wörner zufolge wusste Malsack-Winkemann ganz genau, dass er Informationen sammeln wollte, um für einen Sturm auf den Reichstag vorbereitet zu sein. Und auch beim Thema Waffen stützt Wörner eine Annahme der Anklage: Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Gruppe einen hohen Geldbetrag an ein Schweizer Zwillingsbrüderpaar übergab. Zum einen sollten damit Waffen erworben werden, zum anderen sei das Geld für den Kampf gegen unterirdische Tunnel gedacht gewesen, in denen vermeintlich Kinder gefangen gehalten und missbraucht werden – eine Verschwörungstheorie, von der alle Angeklagte immer wieder berichteten.
Heimatschutzkompanien sollten Grenzen sichern
Wörner sagt nun, der frühere Kommandeur eines Fallschirmjägerbataillons und Mitangeklagte Rüdiger von Pescatore habe ihm davon berichtet, dass den Brüdern 30.000 Euro gezahlt worden seien, um Waffen für die Gruppe zu beschaffen. Diese habe man jedoch nicht für den Sturm auf den Bundestag, sondern allein für die Befreiung der Kinder verwenden wollen, so Wörner. Die Brüder lieferten jedoch nichts. Auch ein weiteres Vorhaben, an Waffen zu gelangen, sei gescheitert, sagte Wörner.
Die Strafverfolger beschreiben in der Anklage mehrere Treffen einiger der Beschuldigten. Die Treffen, so sagen viele Angeklagte, seien harmlos gewesen und hätten nichts mit einem vermeintlichen Umsturzplan zu tun gehabt. So sprach Malsack-Winkemann von einem „intellektuellen Zirkel“, Heinrich XIII. Prinz Reuß bezeichnete die Treffen als „Think Tank“. Letzteres habe er in diesem Prozess zum ersten Mal gehört, sagte Wörner. Vielmehr sei der Begriff „Ratstreffen“ geläufig gewesen. So bezeichnet auch die Anklage die Zusammenkünfte, die davon überzeugt ist, dass die Gruppe eine Art Schattenregierung aufbauen wollte und verschiedenen Mitgliedern „Ressorts“ zugeteilt hatte.
Auch den Vorwurf, der sogenannte militärische Arm der Gruppierung habe versucht, für die Zeit nach dem Umsturz Heimatschutzkompanien aufzubauen, bestätigte Wörner. Doch auch diese wären erst tätig geworden, so Wörner, wenn sie ein Zeichen der „Allianz“ erhalten hätten. Die Aufgaben hätten unter anderem die Sicherung der Grenze und die Unterstützung der Polizei sein sollen.
Wörner hatte sich an einem der ersten Verhandlungstage nur zur Person eingelassen, also über seine Biographie gesprochen, nicht aber über die Vorwürfe. Dass er sich nun dazu entschlossen hat auszusagen, ist womöglich kein Zufall. Denn Anfang des Jahres hatte Thomas T. ihn in seiner Aussage schwer belastet. Gut 100 Seiten hatte der 62 Jahre alte selbständige Schweißer in der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München vorgelesen und weite Teile der Anklage bestätigt. Dass einer der ersten Sätze in Wörners Aussage lautete „Es begann mit Thomas T.“ und sich die Einlassung zunächst auf den Kontakt der beiden Männer konzentrierte, lässt vermuten, dass er den Ball an T. zurückspielen wollte.
Der selbst ernannte Seher T. sagt, die Gruppe habe zunächst auf ein Einschreiten der „Allianz“ gesetzt. Heinrich XIII. Prinz Reuß habe ihm gegenüber stets einen „politischen Weg“ betont, weswegen er nicht davon ausgegangen sei, dass es zu gewaltsamen Handlungen kommen würde. Doch dieser Eindruck habe sich irgendwann geändert.
Es habe sich bei ihm mit der Zeit „die Vermutung aufgedrängt“, dass Wörner und von Pescatore doch Gewalt anwenden oder gar den Bundestag ohne eine Beteiligung der „Allianz“ stürmen wollten. Vor allem „Wörners Äußerungen über seine Gewaltfantasien“ hätten ihn beunruhigt. So sehr, dass er Prinz Reuß und von Pescatore auch vor Wörner gewarnt habe.
„Wir haben ihnen geglaubt, das war unser Verbrechen“
Rückblickend habe er erkannt, dass Prinz Reuß sich nicht so klar von einem gewaltsamen Vorgehen distanziert habe, wie er angenommen hatte, so T. Denn dieser habe mit Personen in Kontakt gestanden, „die radikalere Ansichten vertraten“. Wen T. damit meint, wird an mehreren Stellen seiner Einlassung deutlich: Neben Wörner lässt er auch von Pescatore und den in Stuttgart vor Gericht stehenden Marco van H. in keinem guten Licht dastehen. Letzterem bescheinigt er ein „Streben nach Kontrolle und Macht“. Er sagt auch, van H. habe versucht, mit Gewalt gegen Personen in der Gruppe vorzugehen, die an ihm zweifelten.
In Frankfurt sieht man das anders. Zwar wird auch dort in den Aussagen einiger Angeklagter immer wieder der Ärger über Marco van H. spürbar, weil sich viele durch seine Behauptung, er habe Kontakt zur „Allianz“, getäuscht sehen. Doch daneben werden in diesem Prozess noch zwei andere Namen immer wieder genannt: Thomas T. und Hildegard L. Beide waren die vermeintlichen „Seher“ der Gruppe, die mehrere Angeklagte als eine Art Strippenzieher beschreiben. „Wir haben ihnen geglaubt, das war unser Verbrechen“, sagte Wörner über die drei Mitangeklagten in seiner Einlassung.
Mottoshirts im Zuschauerbereich
Seit dem Prozessbeginn vor mehr als zwei Jahren hat die Aufmerksamkeit für den von der Justiz angekündigten „größten Terrorprozess aller Zeiten“ stark nachgelassen. In Frankfurt sitzen meist nur noch wenige Medienvertreter, selbst wenn das Gericht zuvor die Aussage eines Angeklagten ankündigt. Bei den Zuschauern ist es meist ein kleiner, beständiger Kreis an Unterstützern; manche von ihnen tragen T-Shirts mit Sätzen wie „Immun gegen Spaltung“ oder „Einen Wolf interessiert es nicht, was Schafe von ihm denken“. In München und Stuttgart ist das Interesse mittlerweile ähnlich gering.
Warum sich Thomas T. und Peter Wörner erst nach all dieser Zeit dazu entschieden haben, Teile der Vorwürfe einzuräumen und damit den Aussagen ihrer Mitangeklagten teils zu widersprechen, darüber kann nur spekuliert werden. Erhoffen sie sich dadurch Vorteile bei der Strafzumessung? Hat sie, wie einige Prozessbeteiligte sagen, die lange Zeit in Untersuchungshaft „gebrochen“? Wörner schwieg zu seinem Motiv. Thomas T. gab zu Beginn seiner Einlassung an, er habe Sorge, dass seine Ehe die lange Haftzeit nicht überstehe.
Ein Todesfall, sieben Haftentlassungen
Zumindest auf das Verfahren selbst hat die lange Verhandlungsdauer bereits erste Auswirkungen: Seit nunmehr fast vier Jahren befinden sich die meisten Angeklagten in Untersuchungshaft. Die vermeintliche Wahrsagerin Hildegard L. durfte gegen Auflagen im Sommer 2025 die Justizvollzugsanstalt verlassen, das Verfahren gegen sie wurde aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes abgetrennt. Im Herbst darauf starb sie im Alter von 71 Jahren.
Bei fünf Angeklagten aus Stuttgart wurde inzwischen der Haftbefehl ebenfalls außer Vollzug gesetzt, in München und Frankfurt ist das jeweils bei einer Person der Fall. Die Gerichte entschieden in diesen Fällen, dass die zu erwartende Strafe nicht mehr im Verhältnis zu der bereits in Untersuchungshaft verbrachten Zeit stehe. Auch andere Verteidiger haben bereits Anträge auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt, bislang jedoch ohne Erfolg.
Bis die drei Senate in Frankfurt, München und Stuttgart Urteile verkünden, könnten noch Jahre vergehen. Das Frankfurter Oberlandesgericht hat derzeit bis Juni 2027 Termine angesetzt, die beiden anderen Gerichte sogar bis ins Jahr 2028 hinein.