Stand: 08.08.2026, 06:30 Uhr
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Seit dem 1. Juli dürfen Apotheken assistierte Telemedizin anbieten – mit Videosprechstunde, Blutabnahme und Notfallrezepten. Dr. Christiane Qualmann vom Hausärzteverband Niedersachsen sieht darin eine Gefahr für die Versorgungsqualität.
Rotenburg – Eine Videosprechstunde in der Apotheke, dazu Blutabnahme, Screening und Notfallrezepte – was als moderne Entlastung der Hausarztpraxen gedacht ist, kommt bei Dr. Christiane Qualmann einer Provokation gleich. Die Fachärztin für Innere Medizin aus Rotenburg und Bezirksvorsitzende Verden im Hausärzteverband Niedersachsen spricht im Interview Klartext: Die Praxen seien nicht überlaufen, sondern bürokratisch erstickt. Die „digitale Kabine“ drohe, Versorgung zu zerstückeln statt zu entlasten – ein wechselnder „Doc-in-the-box“ ohne Kenntnis von Vorerkrankungen und Lebensumfeld sei für Verlaufsbeurteilungen ungeeignet und produziere gefährliche Mehrfachinanspruchnahmen. Statt kostenintensive Parallelstrukturen zu schaffen, brauche es endlich Planungssicherheit für eine echte Primärarztversorgung – und eine Gesundheitspolitik, die das System versteht.
Seit dem 1. Juli dürfen Apotheken assistierte Telemedizin anbieten. Entlastet diese „digitale Kabine“ Ihre ohnehin überlaufenen Hausarztpraxen?
Christiane Qualmann: Unsere hausärztlichen Praxen sind eigentlich gar nicht überlaufen, sondern die bürokratischen Anforderungen sind überbordend und stehlen uns Zeit für echte Versorgung. Primärärztliche Steuerung reduziert Über- und Doppelversorgung und kümmert sich um Versorgungsgerechtigkeit!
Was müsste die Politik konkret ändern – und warum greift die Apothekenreform hier Ihrer Meinung nach zu kurz?
Von der „digitalen Kabine“ erwarte ich ebenfalls eine bürokratische Mehrbelastung, da Rückfragen, unklare Krankschreibungen, unklare Diagnosen, unklare Verordnungen im Nachgang von hausärztlichen Praxen aufgefangen werden müssen. Wer wird wohl weiterhin die Schreiben der Versicherungen, des Versorgungsamtes oder des Job-Centers bekommen, wer die Reha-Anträge?

Verlaufsbeurteilungen gelten als Kernkompetenz der Hausarztmedizin. Was geht verloren, wenn wechselnde Ärzte per Videosprechstunde einspringen, ohne den Patienten zu kennen?
Der jedes Mal wechselnde „Doc-in-the-box“ kann Verlaufsbeurteilungen von Erkrankungen nur schwerlich durchführen, es kann neben Mehrfachinanspruchnahmen zu gefährlichen Versorgungsbrüchen kommen. Die fehlende Kenntnis von Vorerkrankungen, Vorbehandlungen, möglichen familiären oder sozialen Belastungen wird die Qualität der Behandlung stark beeinträchtigen.
Die Regierungsparteien planen die Rückkehr zur Krankschreibung ab dem ersten Tag. Könnte assistierte Apotheken-Telemedizin wie von Symptox hier nicht zum Gamechanger werden?
Wenn das Ziel der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag eins eine Reduktion der Krankmeldungen sein soll, wird dieses sicher nicht dadurch erreicht, dass man eine AU durch beliebige telemedizinische Konsultationen niedrigschwellig bekommen kann. In hausärztlichen Praxen eingeschriebene Patientinnen und Patienten hingegen können durch Kenntnis ihres beruflichen Umfeldes und ihrer sonstigen Erkrankungen kompetent und unbürokratisch sowohl telefonisch als auch telemedizinisch eingeschätzt und dementsprechend nicht nur angemessen krankgeschrieben, sondern auch behandelt werden – unter anderem, um rasch wieder arbeitsfähig zu werden!
Symptox-Gründer Noack sieht Apotheken als ideale Zugangspunkte bei AU-Pflicht ab Tag eins. Sie plädieren weiterhin für den Hausarzt mit Telefonsprechstunde …
Besonders kleinere Firmen haben ein Umlageverfahren für die Kosten, die ihnen durch Ausfälle unter den Mitarbeitenden entstehen, und benötigen deshalb bereits heute eine Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag. Auch die meisten hausärztlichen Praxen sind mittlerweile fit in telemedizinischen Konsultationen – mit all den oben genannten Vorteilen, die die Kenntnis der Patientinnen und Patienten mit sich bringt. Wozu brauchen wir da kostenintensive Parallelstrukturen wie die Apotheken-Telemedizin?
Was wäre die reale Folge für Patienten im ländlichen Raum, die weder einen freien Termin noch eine Apotheke mit Videoterminal in der Nähe haben?
Hausärztliche Praxen haben in der Vergangenheit immer wieder ihre Resilienz und Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt – selbst unter widrigen Bedingungen: Hier sei an unsere extrem gute Bewältigung der Corona-Pandemie erinnert. Auch jetzt werden Lösungen für Akutsprechstunden gefunden – ob in hoher Taktung vor Ort, per Videosprechstunde mit der hausärztlichen Praxis, mittels Online-Terminvergabe. Die Frage ist doch aber, ob über jedes sinnfreie Stöckchen der Politik wirklich gesprungen werden muss! Wir wissen doch ganz genau, dass der hohe Krankenstand in Deutschland vor allem durch Langzeiterkrankungen verursacht wird. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass darunter viele psychische Erkrankungen sind: Für deren Behandlung sind die gerade beschlossenen Kürzungen für Psychotherapien absolut kontraproduktiv.
Kann die technische Unterstützung im Apotheken-Terminal eine ärztliche Diagnose für den zugeschalteten Arzt überhaupt verlässlich vorbereiten?
Zur Vorbereitung einer Diagnosestellung für die AU kann die rein technische Bereitstellung der digitalen Kabine nichts verlässlich vorbereiten – sie muss hingegen Diskretion und Konzentration garantieren. Eine ärztlich durchgeführte körperliche Untersuchung kann nicht stattfinden, auch keine gegebenenfalls notwendige Einbestellung in ein bekanntes hausärztliches Setting.
Apotheken dürfen künftig erweitertes Gesundheitsscreening betreiben und venöses Blut abnehmen. Sinnvolle Prävention oder gefährlicher Übergriff in den ärztlichen Diagnoseprozess?
Mit den derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen werden die wesentlichen Risikofaktoren, für die es Behandlungsmöglichkeiten gibt, erfasst. Alles andere sind Lifestyle-Angebote, die uns hausärztlicherseits zeitaufwändige Rückfragen und Interpretationswünsche bescheren können. Unsere primärärztliche Versorgung wird hier be- statt entlastet und in Zeiten des Spargebotes Gelder vergeudet.
Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept in Ausnahmefällen ist jetzt erlaubt. Pragmatische Lösung oder Grauzone mit langfristigen Risiken?
Ich schätze unsere lokalen, Inhaber-geführten Apotheken für ihre verantwortungsvolle Zusammenarbeit in der medikamentösen Therapie – das Vier-Augen-Prinzip hat sich hier bewährt. Für akute Engpässe hatten wir bereits Regelungen: Urlaubsvertretungen und den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der entweder in den Bereitschaftsdienstpraxen oder per Video dringende Rezepte ausstellt. Für die Dauermedikation empfiehlt es sich sowieso, einen Vorrat für mindestens 14 Tage vorzuhalten. Der nächste Stromausfall oder Lieferengpass kommt bestimmt…
Ein per Videosprechstunde ausgestelltes Rezept kann faktisch nur in der Apotheke eingelöst werden, in der das Terminal steht. Sie sehen darin einen Verstoß gegen das Zuweisungsverbot …
Sollte eine medikamentöse Therapie für notwendig erachtet werden, muss aufgrund des geltenden Zuweisungsverbotes eine Einlösung des Rezeptes in jeder Apotheke möglich sein – was mit einem hochgeladenen elektronischen Rezept theoretisch ja auch so ist. Ich frage mich allerdings, ob tatsächlich jemand die Video-Konsultation in einer Apotheke abhält, um sich dann zum Einlösen des Rezeptes in eine andere Apotheke zu begeben? Ich bin keine Juristin, das werden die zuständigen Instanzen sicher prüfen.
Wo verläuft für Sie die sinnvolle Grenze zwischen der Apotheke als starkem Partner und einer Apotheke, die in ärztliche Kernbereiche vordringt?
Wenn Sie damit das Impfen, patientennahe Schnelltests und venöse Blutentnahmen ansprechen, ist für mich durch diese Ausführungshandlungen eine sinnvolle Grenze überschritten. Empfohlene Impfungen nach individueller Aufklärung durchzuführen, stellt keinesfalls einen Flaschenhals in der hausärztlichen Praxis dar. Das hausärztliche Impfwesen lässt sich gut managen, sicher dokumentieren und die Haftungsfrage ist ebenso wie die Behandlung von möglichen Akutkomplikationen eindeutig geregelt.
Heißt?
Da die Diagnosestellung, aus der sich dann ja erst eine zu besprechende Therapie ableiten kann, dem Arztvorbehalt unterliegt, werden alle Testergebnisse aus Schnelltests oder Bluttests in den Apotheken nur Mehrarbeit in der Interpretation für die hausärztlichen Praxen hervorrufen.
Was braucht das deutsche Hausarztsystem in den nächsten fünf Jahren am dringendsten – und warum ist das ApoVWG für Sie kein Schritt in diese Richtung?
Am dringendsten? Planungssicherheit für eine echte hausärztliche Primärarztversorgung! Der demographische Wandel trifft Hausärztinnen und Hausärzte empfindlich, weil sie die chronisch kranken, meist älteren Menschen versorgen, und gleichzeitig besonders viele von ihnen nahe am oder schon im Rentenalter arbeiten. Damit junge Kolleginnen und Kollegen sich für eine hausärztliche Tätigkeit vor allem auch im ländlichen Raum entscheiden, darf es nicht bei Lippenbekenntnissen zum Primärarztsystem bleiben. Um hier zukunftsfähige Veränderungen zu bewirken, benötigen wir verlässliche Einschreibestrukturen in unsere Team-Praxen. Und diese dürfen dann nicht durch vorgeschaltete Gesetze, wie soeben mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz geschehen, ausgehebelt werden. Und, aus gegebenem Anlass: Wir alle bräuchten deshalb einen Gesundheitsminister oder eine Gesundheitsministerin mit wirklicher Kenntnis des komplexen deutschen Gesundheitswesens!