Stand: 16.08.2026, 17:00 Uhr
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Nach zwölf Monaten Inbetriebnahme legt der Frankfurter Versorger die Steinkohleblöcke 2 und 3 still.
Frankfurt – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat der Mainova die abschließende Genehmigung für zwei neue Gasturbinenanlagen im Heizkraftwerk West in Frankfurt erteilt. Wie aus einer Mitteilung von Freitag hervorgeht, überreichte Regierungspräsident Prof. Jan Hilligardt den Bescheid an Mainova-Technikvorstand Martin Giehl. Die vierte und letzte Teilgenehmigung wurde am 1. Juni ausgestellt.
Mit der Genehmigung kann die Mainova die beiden neuen Anlagen in Betrieb nehmen und damit aus der Kohleverstromung aussteigen. Die bisherigen Kohleblöcke 2 und 3 werden durch die neuen Gasturbinenanlagen, die als Blöcke 11 und 12 bezeichnet werden, ersetzt. Hilligardt erklärte, das Vorhaben sei „ein Meilenstein für Frankfurt und die Region“, da die CO₂-Emissionen dort signifikant reduziert würden.
Ergebnis jahrelanger Planung
Mainova-Vorstand Giehl sagte, die Genehmigung sei „ein entscheidender Schritt für unser Vorbildkraftwerk und das Ergebnis jahrelanger Planung, Zusammenarbeit und Umsetzung“. Mit den neuen Anlagen modernisiere das Unternehmen die Energieerzeugung am Standort grundlegend und stärke die verlässliche Versorgung mit Wärme und Strom.
Die beiden neuen Anlagen verfügen jeweils über einen zusatzbefeuerten Abhitzedampferzeuger sowie zwei 85 Meter hohe Schornsteine. Mit der Änderungsgenehmigung verfügt das Heizkraftwerk West über eine zugelassene Feuerungswärmeleistung von bis zu 808 Megawatt. Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erreicht einen Wirkungsgrad von über 90 Prozent.
Die Inbetriebnahme der neuen Gasturbinenanlagen erfolgt im Rahmen einer rund zwölf Monate dauernden Phase, die mit der erstmaligen Zündung der ersten Gasturbinenanlage beginnt. Während dieser Zeit werden die bestehenden Steinkohleblöcke zur Absicherung der Wärmeversorgung weiter vorgehalten. Ein Parallelbetrieb mit den Kohleblöcken ist dabei auf das erforderliche Maß beschränkt.
Nach Abschluss der Inbetriebnahmephase werden die Steinkohleblöcke 2 und 3 stillgelegt. Im Regelbetrieb können die Gasturbinenanlagen je nach Wärme- und Strombedarf mit oder ohne Zusatzfeuerung sowie im Bypassbetrieb zur reinen Stromerzeugung genutzt werden. Ergänzend können Block 4 und zwei Spitzenlastdampferzeuger bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Vierstufiges Verfahren
Das Genehmigungsverfahren wurde in vier Stufen durchgeführt. Den ersten Teilgenehmigungsantrag hatte Mainova Anfang 2022 beim Regierungspräsidium eingereicht. Die erste Teilgenehmigung folgte 2023 und umfasste Baugrundarbeiten sowie die Gründung der neuen Anlagen. Damals wurden auch Umweltauswirkungen untersucht und die Öffentlichkeit sowie Nachbargemeinden beteiligt.
Die dritte Teilgenehmigung Anfang 2025 umfasste weitere bauliche Anlagen wie das Kesselhaus und das Gasanlagengebäude sowie wesentliche maschinentechnische Komponenten, darunter die Gasturbinen und Abhitzedampferzeuger. Die nun vorliegende vierte Teilgenehmigung regelt insbesondere den Betrieb der errichteten Anlagen einschließlich des Probe- und Übergangsbetriebs sowie Änderungen zuvor zugelassener Maßnahmen.