Italien-Urlaub mit dem Auto: Diese neuen Verkehrsregeln könnten teuer werden

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Wer mit dem Auto nach Italien fährt, muss sich möglicherweise auf neue Verkehrsregeln einstellen. Das italienische Verkehrsministerium arbeitet an einer umfassenden Reform der Straßenverkehrsordnung. Anfang August wurden entsprechende Arbeitsunterlagen an mehr als 100 Verbände und weitere Beteiligte verschickt. Bis zum Herbst soll ein überarbeiteter Entwurf vorliegen.

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Besonders deutlich könnten sich die Regeln für Temposünder verändern. Nach Informationen von „Auto Motor und Sport“ und dem italienischen Verkehrsministerium soll sich die Höhe des Bußgeldes künftig stärker daran orientieren, wie viele Kilometer pro Stunde ein Fahrer über dem erlaubten Tempo liegt.

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Auf italienischen Autobahnen sieht der Vorschlag demnach ein Bußgeld von zehn Euro je Kilometer pro Stunde über dem Tempolimit vor. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollen je nach Verstoß fünf oder zehn Euro pro zu schnell gefahrenem Kilometer fällig werden. Wichtig: Die Pläne sind noch nicht beschlossen. Die Reform befindet sich derzeit in der Vorbereitung.

Auch Fahrverbote könnten Folgen für Deutsche haben

Neben den Geldstrafen will Italien auch das Punktesystem und die Regelungen zu Fahrverboten neu ordnen. Laut den Angaben der Behörde könnte auf Autobahnen bereits bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Fahrverbot vorgesehen werden. Innerorts soll die Grenze bei mehr als 40 km/h liegen. Zusätzlich könnten je nach Schwere des Verstoßes vier, sechs oder acht Punkte hinzukommen. Auch die Dauer des Fahrverbots soll sich künftig stärker nach dem jeweiligen Verstoß richten.

Für deutsche Urlauber ist dabei eine weitere Entwicklung relevant. Bislang wirkt ein in Italien ausgesprochenes Fahrverbot grundsätzlich nur dort. Die EU-Richtlinie 2025/2206 sieht jedoch eine stärkere grenzüberschreitende Anerkennung bestimmter Fahrverbote vor. Dazu zählen unter anderem besonders schwere Geschwindigkeitsverstöße sowie Alkohol- und Drogenfahrten.

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Bei einem deutschen Führerschein müsste Italien die deutschen Behörden über ein verhängtes Fahrverbot informieren. Diese hätten anschließend zu prüfen, ob die Maßnahme auch in Deutschland umgesetzt wird. Eine automatische Übertragung ist damit nicht verbunden. Die EU-Staaten haben bis Ende 2028 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Italien will ausländische Verkehrssünder stärker verfolgen

Die geplante Reform nimmt außerdem Autofahrer aus dem Ausland ins Visier, die Bußgelder nicht bezahlen. Nach Angaben des italienischen Verkehrsministeriums sollen offene Forderungen künftig noch bis zu fünf Jahre nach dem jeweiligen Verkehrsverstoß eingetrieben werden können. Vorgesehen ist auch eine Zwangsvollstreckung, wenn der betreffende Fahrer später erneut mit demselben Fahrzeug in Italien unterwegs ist.