Stand: 30.07.2026, 19:00 Uhr
Kommentare

Landrat ohne Gegenkandidat, 292 Bewerber für den Kreistag: Kreiswahlausschuss hat für den 13. September keine Bedenken am Urnengang.
Rotenburg – Anders als in einigen anderen Landkreisen in Niedersachsen gibt es in Rotenburg keine Beanstandungen bei den am 13. September zur Wahl stehenden Kandidaten. Zwar haben sich auf den Listen der Bewerber noch kurzfristig einige Veränderungen aus persönlichen oder politischen Gründen ergeben, aber die Wahlausschüsse mussten niemanden ausschließen. Gab es landesweit nach dem Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge am 6. Juli für die Hauptverwaltungsbeamten und am 20. Juli für die Räte bei mehreren Bewerbern für Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsämter Fragen zur Verfassungstreue und mehrere Nicht-Zulassungen, läuft in der Region das Thema trotz der Befürchtungen stärkerer Ergebnisse extremistischer Parteien ruhig ab. So hieß es jetzt auch im Rotenburger Kreishaus während der Sitzung des Kreiswahlausschusses: „Wir haben alles geprüft, es spricht nichts gegen die Zulassung“, so Kreiswahlleiter Torsten Lühring. Der Erste Kreisrat übernimmt dieses Amt, das eigentlich dem Landrat gebührt – doch Marco Prietz (CDU) steht bekanntlich selbst zur Wiederwahl und darf es deswegen nicht übernehmen. Es habe auf den Kandidatenlisten nur „kleine Unstimmigkeiten“ bei Schreibweisen von Namen oder bei Berufsbezeichnungen gegeben.
Die mehr als 136.000 Wahlberechtigten im Landkreis Rotenburg ab 16 Jahren, zu denen auch EU-Ausländer gehören, können am 13. September über das Landratsamt, über die Bürgermeister ihrer Kommunen, über Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeinderäte sowie je nach Wohnort noch über Ortsräte abstimmen. Bis zu fünf Wahlen also, viel Arbeit und viel Papierkram. Den wird es auch in den Wahlbüros geben, denn nicht nur aufgrund der zahlreichen Bewerber, sondern auch aufgrund des Wahlprozederes mit der Möglichkeit, Kandidaten oder Parteien zu wählen, sind die Wahlzettel bei Kommunalwahlen standesgemäß sehr groß. Wenn kommende Woche die Wählerlisten von den Kommunen erstellt sind, werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt und die Briefwahl kann tatsächlich per Brief oder in den Rathäusern beginnen. Wann das möglich ist, darüber informieren die Kommunen noch genau.
Wir haben alles geprüft, es spricht nichts gegen die Zulassung.
Sehr einfach wird für alle Kreisbürger die Wahl des Landrats. Auf dem Wahlzettel wird nur ein Name stehen, man darf Ja oder Nein ankreuzen: Einen Gegenkandidaten für Amtsinhaber Marco Prietz (CDU) gibt es nicht. Der 38-Jährige ist gewählt, wenn die Mehrheit für ihn stimmt. „Die Vorprüfung hat keine Beanstandung seiner Kandidatur ergeben“, teilte Prietz‘ Arbeits- und Parteikollege Lühring als Kreiswahlleiter mit leichtem Schmunzeln im Kreiswahlausschuss mit. Auch gebe es keinen Antrag, Prietz nicht zuzulassen. Grundsätzlich wäre das aber möglich. Denn: Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit. Anders als Rats-, Landtags- oder Bundestagsabgeordnete müssen sie deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Seit einer Gesetzesänderung können Wahlleitungen und Wahlausschüsse bei konkreten Zweifeln die Kommunalaufsicht einschalten. Als Anhaltspunkte kommen nach Angaben des Innenministeriums etwa belegte öffentliche Aussagen, dokumentierte Handlungen oder herausgehobene Funktionen in extremistischen Parteien infrage. Eine Parteimitgliedschaft allein führt nicht automatisch zur Nichtzulassung.
54 Sitze zu vergeben
Im Kreishaus gab es diesbezügliche Rückfragen aus dem eigentlich sieben-, während der Sitzung aber nur sechsköpfigen Wahlausschuss, der durch Mitglieder der Kreisparteien besetzt wird, die aber nicht selbst zur Wahl stehen dürfen. Ohne dass der Name fiel, dürfte die AfD-Kreistagsabgeordnete Marie-Thérèse Kaiser der Grund gewesen sein. Die ist wegen Volksverhetzung verurteilt und kandidiert erneut. Lühring stellte aber klar, dass das nach dem Wahlgesetz keinen Ausschluss vom passiven Wahlrecht rechtfertigen würde. In Niedersachsen kann als Ratskandidat grundsätzlich nur ausgeschlossen werden, wer durch einen Richterspruch die Wählbarkeit verloren hat. Dafür sind sehr schwere Straftaten wie Hochverrat, Wahlfälschung oder Abgeordnetenbestechung oder eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr notwendig.
Im aktuellen Kreistag ist die CDU die mit Abstand stärkste Kraft. Sie hat 22 Mandate, es folgen SPD (15), Grüne (7), FDP (3), WFB (3) sowie mit je einem Sitz Linke, AfD, Freie Wähler und die Bürgerliste „Zukunft gestalten“. Letztere tritt am 13. September nur im Wahlbereich 1 (Bremervörde, Gnarrenburg, Geestequelle und Selsingen) mit vier Kandidaten an. Alle anderen Kreisparteien haben Kandidaten auch für die übrigen Wahlbereiche 2 (Sittensen, Tarmstedt und Zeven), 3 (Rotenburg und Sottrum) und 4 (Visselhövede, Scheeßel, Bothel und Fintel) aufgestellt. Die meisten Kandidaten im Kreisgebiet stellt die CDU mit 68, es folgen SPD (67), FDP (48), Grüne (34), WFB (26), AfD (20), Linke (13) und Freie Wähler (8). Erstmals dabei bei der Kreiswahl ist das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit je einem Kandidaten oder einer Kandidatin in den vier Wahlbereichen. Einzelbewerber ohne Nominierung durch eine Partei gibt es auf Kreisebene keine. Damit streiten sich 292 Kandidaten um 54 Kreistagssitze. Der Landrat ist qua Amt auch Mitglied des Kreistags.