Ihre Geschichte macht betroffen. Melanie F. lebte Ende der 1970er Jahre in einem Kinderheim, als sie von einem Priester als Pflegetochter aufgenommen wurde. Eine ungewöhnliche Konstellation, die der damalige Kölner Kardinal Joseph Höffner persönlich genehmigte.
Sexualisierte Gewalt führte zu Schwangerschaften
Der Missbrauch ging über Jahre. Die Jugendliche wurde zweimal schwanger - Abtreibungen folgten. Diese Taten sind verjährt. Der Täter sitzt für spätere Missbrauchtstaten im Gefängnis. Für ihr Martyrium fordert Melanie F. seit Jahren Schmerzensgeld vom Kölner Erzbistum.
Ihr Vorwurf: Die Kirche habe sie als Kind nicht ausreichend geschützt. Und das, obwohl auf höchster Ebene bekannt war, dass Pflegekinder ohne weitere Aufsicht bei einem alleinstehenden Mann leben.
Das Kölner Landgericht hat in erster Instanz ein für viele unverständliches Urteil gesprochen. Der Priester habe als Privatmann gehandelt, deshalb sei das Bistum nicht der richtige Adressat für die Forderung. Der Täter selbst könnte eine Schmerzensgeldzahlung nicht aufbringen.
Kölner Oberlandesgericht entscheidet erneut
Gegen dieses Urteil legten Melanie F. und ihre Anwälte Berufung ein, so dass der Fall neu verhandelt wird. Der Termin ist für den heutigen Donnerstag, 15. Oktober 2026, um 11 Uhr angesetzt.
Die erste Entscheidung des Kölner Landgerichts, dass der Priester "privat" agiert haben soll, begründete das Gericht damit, dass nicht jedes Handeln eines kirchlichen Amtsträgers die Ausübung eines öffentlichen Amtes darstelle.
Doch genau das sei die Grundlage für eine Haftung des Erzbistums als öffentliche Institution, sagte damals die Landgerichtssprecherin dem WDR. Diese Ansicht stieß bei vielen auf Unverständnis. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster findet diese Argumentation absurd. Ein Priester sei nie privat, er könne ja auch das Zölibat nicht am Wochenende ablegen.
Betroffene bekommt Entschädigungszahlung
Melanie F. hatte bereits von einer, wie die Kirche sagt, "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen", der UKA, die von den katholischen Bischöfen ins Leben gerufen wurde, Geld zugesprochen bekommen.
In einem Brief schrieb die UKA , dass sie in dem Fall "alle geschilderten Tatumstände wie auch die Auswirkungen der sexualisierten Gewalt auf Ihren Werdegang und Ihr Leben sowie ein mögliches institutionelles Versagen berücksichtigt hat." Ergebnis: Melanie F. bekommt in zwei Zahlungen insgesamt 360.000 Euro zugesprochen.
Unabhängig von dieser Anerkennung will sie vor Gericht Recht bekommen. Dem WDR sagte sie, es gehe ihr nicht um das Geld, sondern, dass ein offizielles Gericht entscheidet, dass die Kirche entwas Unrechtes getan habe.
Die geleisteten Zahlungen der UKA werden in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Köln auch Thema sein.