Klimaanwältin befürchtet verfassungswidriges Klimaschutzgesetz

Klimaklagen

Klimaanwältin befürchtet verfassungswidriges Klimaschutzgesetz

Ein Regierungs-Entwurf schließt Klimaklagen aus. Klimaschutzanwältin Michaela Krömer hält das für verfassungswidrig

Michael Ortner

Protest vor dem österreichischen Bundesministerium: Mehrere Personen halten ein großes Banner mit der Aufschrift
Aktivisten von Fridays for Future fordern im November 2025 Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) zum Handeln auf.

Die Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz sind festgefahren. SPÖ und Neos lehnten einen neuen ÖVP-Entwurf Mittwochabend als inakzeptabel ab. Gestritten wird weiter über das rechtlich verbindliche Ziel, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen – Wirtschaftsvertreter pochen auf das EU-Ziel 2050 – und klare Konsequenzen, wenn die Reduktionsziele bei Treibhausgas-Emissionen nicht erreicht werden. Ein Nebenaspekt sorgt nun für zusätzliche Aufregung: Das Gesetz schließe Klimaklagen aus, sagte Neos-Umweltsprecher Michael Bernhard am Mittwoch. Dies sei verfassungsrechtlich geprüft worden.

Die auf Klimaschutz und Verfassungsrecht spezialisierte Anwältin Michaela Krömer widerspricht ihm. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass es verfassungsrechtlichen Anspruch auf Klimaschutzmaßnahmen gibt. Das gilt auch für Österreich". Österreich ist seit 1958 Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Konvention steht hierzulande im Verfassungsrang. "Alle Mitgliedsstaaten, Gerichte und auch der Klimaminister sind an diese Entscheidungen gebunden", sagt Krömer. Das beeinhalte sowohl klare Pfade für die Treibhausgas-Reduktion als auch Maßnahmen, die regelmäßig überprüft werden.

Wegweisende Klimaschutz-Entscheidung

Die Anwältin nimmt Bezug auf ein richtungsweisendes Urteil aus dem Jahr 2024, das der Verein "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erkämpfte. Die Seniorinnen riefen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. Sie warfen der Schweiz eine ungenügende Klimapolitik vor und sahen ihre Menschenrechte verletzt. Sie bekamen Recht: Der EGMR erkannte wirksamen Klimaschutz als Menschenrecht an. Artikel 8 der EMRK, also das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, beinhalte demnach auch ein Recht auf Schutz vor Auswirkungen und Risiken des Klimawandels. Das Urteil verpflichtete die Schweiz zu mehr Klimaschutzmaßnahmen, darunter etwa ein verbindlicher Zeitplan zur Erreichung der Klimaneutralität und angemessene Klimaschutzmaßnahmen zum Erreichen der Ziele.

Die Klimaanwältin ist irritiert, dass dieses Urteil bei den Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz nicht berücksichtigt wird. "Das Ignorieren von Gerichtsentscheidungen ist rechtsstaatlich bedenklich." Sie glaubt, dass das Klimaschutzgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof landen könnte. "Wenn das Gesetz in der Form kommt, wie es derzeit medial kolportiert wird, wird es vor dem Höchstgericht nicht halten", sagt Krömer.

Derzeit wartet die Juristin eine weitere Entscheidung des EGMR ab, die Folgen für die österreichische Klimapolitik haben könnte. Sie vertritt in einem spektakulären Verfahren einen schwer kranken Mann in einer Klimaklage gegen Österreich. Mex M. leidet an Multipler Sklerose und dem Uhthoff-Phänomen. Kurz gesagt, seine Erkrankung verschlechtert sich bei steigenden Temperaturen über 25 Grad Celsius. Es geht in dem Fall um die Frage, ob Österreich gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 8 EMRK verstoßen hat, also zu wenig beim Klimaschutz unternimmt. Der Fall liegt seit 2021 bei den Straßburger Richtern. Krömer rechnet mit einer Entscheidung im Herbst. Bei den Seniorinnen war es eine Gruppe, die Recht bekam. Im Fall des erkrankten Mannes geht es darum, ob auch einer Einzelperson Schutz vor Klimawandel-Risiken im Sinne des Artikel 8 zugesprochen wird. (Michael Ortner, 20.08.2026)

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