Koalition in Berlin: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pflegereform

Koalition in Berlin Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pflegereform

29.09.2026 · 06:45 Uhr

 Carsten Linnemann (CDU), Bundesminister für Gesundheit, sitzt bei einer Sitzung des Bundestags auf der Regierungsbank.

Carsten Linnemann (CDU), Bundesminister für Gesundheit, sitzt bei einer Sitzung des Bundestags auf der Regierungsbank.

Foto: Michael Brandt/dpa/Michael Brandt

Berlin · Die Pflegekassen stehen unter Druck, Union und SPD streiten über den Kurs. Was die Pläne für Pflegebedürftige und Angehörige bedeuten könnten – und woran die Reform noch hängt.

Kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss zur Pflegereform ringt die Bundesregierung noch über diverse Einzelheiten. Union und SPD haben sich verhakt, im Hintergrund laufen Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sollen sich in die Verhandlungen über die Pläne von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) einschalten. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum drängt die Zeit bei der Pflegereform?

Dass es eine Pflegereform braucht, bestreitet niemand. Klar ist auch, dass man zeitnah eine Entscheidung zur Finanzierung treffen muss, denn ab dem kommenden Jahr droht eine Zahlungsunfähigkeit der Pflegekassen. Daher ist absehbar, dass es zumindest eine weitere Finanzspritze des Bundes geben muss – ein aktuelles Darlehen wird laut Linnemann nicht ausreichen. Eine weitere Stabilisierung soll nun die Pflegereform bringen, in Form des Pflegeneuordnungsgesetzes. Die Pläne von Linnemann dazu stoßen jedoch auf breite Kritik, die SPD droht sie sogar zu blockieren. Für eine langfristige Reform will Linnemann eine Kommission einsetzen, die bis zum Frühjahr 2027 Ergebnisse vorlegen soll.

Was könnte die aktuelle Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung. Die Zuschüsse der Versicherung zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.

Was fordert die SPD?

Bei den derzeit diskutierten Vorschlägen drohten Pflegenden, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen „massive Kürzungen“, kritisierte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. „Ein reines Kürzungspaket“ mache die SPD-Fraktion nicht mit, sagte auch Fraktionschef Matthias Miersch. Gefordert wird vor allem ein „Pflegedeckel“, also eine Begrenzung der Eigenanteile bei den Heimkosten. Im Gespräch ist eine Obergrenze von 1500 Euro im Monat.

Die SPD verlangt zudem einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, sagte unserer Redaktion: „Der Kanzler hat in der vergangenen Woche selbst von einem Gerechtigkeitsproblem gesprochen, das sich aus dem Nebeneinander von privater und gesetzlicher Versicherung ergibt“, sagte Schmidt. „Wir nehmen ihn gern beim Wort: Die Zeit ist reif für ein gemeinsames System oder wenigstens einen fairen finanziellen Ausgleich zwischen den beiden Systemen“, forderte die Fraktionsvizevorsitzende. „Schon heute gibt es einen solchen Ausgleich innerhalb der gesetzlichen wie auch innerhalb der privaten Versicherungen. Diese geübte solidarische Praxis sollten wir auch systemübergreifend hinbekommen“, sagte Schmidt.

Ins Spiel gebracht wird auch eine Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Staat. Dies sind Leistungen, für die die Pflegeversicherung ursprünglich nicht zuständig war wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Würden diese aus Steuermitteln bezahlt, könnte dies die Pflegeversicherung laut GKV-Spitzenverband um 5,3 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

SPD-Politikerin Schmidt betonte zugleich, man wolle ebenfalls eine rasche Kabinettsbefassung. „Um es ganz klar zu sagen: Wir brauchen und wir wollen diese Pflegereform und wir möchten sie auch am Mittwoch schon im Kabinett sehen“, sagte Schmidt. „Reform bedeutet aber in unserem Verständnis eben nicht, mit spitzem Bleistift Kataloge zusammenzustreichen. Es bedeutet vielmehr, die Dinge auch einmal grundsätzlich neu zu ordnen, statt bloß Leistungen zu kürzen“, so die SPD-Politikerin.

Wie positioniert sich Linnemann?

Der Gesundheitsminister ruft Klingbeil zu einem Entgegenkommen auf – und spielt damit den Ball ins Feld des Finanzministers. „Wenn man strukturelle Änderungen in der Pflegeversicherung will, muss man diese auf eine solide finanzielle Grundlage stellen“, sagte Linnemann der Deutschen Presse-Agentur. „Deswegen müssen wir über die versicherungsfremden Leistungen reden und nicht über den Griff in fremde Kassen.“ Zum SPD-Vorschlag einer Kostenbeteiligung der privaten Kassen sagte er: „Bei einem Finanzausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung, egal welcher Art, bestehen höchste verfassungsrechtliche Zweifel.“ Das Bundesfinanzministerium müsse jetzt „seinen Verpflichtungen“ nachkommen und die mehr als fünf Milliarden Euro Corona-Hilfen, um die es gehe, an die Pflegeversicherung zurückzahlen, sagte Linnemann. Die SPD-Forderung eines „Pflegedeckels“ hatte er bereits abgelehnt.

Was sagen Sozialverbände?

In der Debatte um die Pflegereform hat der Sozialverband VdK die Bemühungen um Nachbesserungen begrüßt und sich für Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) ausgesprochen. „Es ist gut, dass die Debatte rund um die Pflegereform noch einmal Fahrt aufnimmt. Die Bundesregierung muss sich jetzt darauf konzentrieren, eine echte Verbesserung zu erwirken“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele auf Anfrage. Das Paket muss in erster Linie den 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, und ihren Angehörigen helfen“, mahnte Bentele. „Der VdK fordert schon lange, was Gesundheitsminister Linnemann jetzt vorgeschlagen hat: Die Rückzahlung der geliehenen 5,2 Milliarden Euro pandemiebedingter Mehrkosten an die soziale Pflegeversicherung. Auch die Zusicherung, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nicht zu kürzen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte die VdK-Präsidentin.

Was fordern die Kommunen?

Der Deutsche Städtetag forderte eine Begrenzung der Eigenanteile für die stationäre Pflege. „De facto sind die Kommunen inzwischen zu einer ‚Ersatz-Pflegeversicherung‘ geworden. Wir warnen davor, dass mit der aktuell geplanten Reform zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe auf die Kommunen zukommen würden“, sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, unserer Redaktion. „Unsere Erwartung ist, dass eine Reform der Pflegeversicherung auch zu einer spürbaren Begrenzung der Eigenanteile und damit zu einer Entlastung der Kommunen führt“, sagte Schuchardt. „Ob man das jetzt Pflegedeckel nennt oder nicht – den Pflegebedürftigen und den Kommunen würde eine Begrenzung des Eigenanteils auf jeden Fall helfen. Nichts anderes hat auch die Pflegekommission in ihrem Bericht vorgeschlagen“, so der Hauptgeschäftsführer des Städtetags.

Welche Lösungen empfehlen Ökonomen für die Pflegeversicherung?

Wirtschaftsweisen-Chefin Monika Schnitzer hält kurzfristige Zahlungen des Bundes neben spürbaren Leistungskürzungen für unausweichlich. „Kurzfristig könnte der Bund den für 2027 drohenden Anstieg des Beitragssatzes dämpfen, wenn er die noch nicht erstatteten pandemiebedingten Mehrausgaben von rund sechs Milliarden Euro übernehmen würde. Dies würde aber an anderer Stelle im Bundeshaushalt ein Loch reißen“, sagte Schnitzer unserer Redaktion. „Ein Griff in die private Pflegeversicherung oder Änderungen bei der Beamtenversorgung sind keine kurzfristige Lösung, sondern setzen einen Umbau des gesamten Systems voraus, der allenfalls mittelfristig wirken kann“, betonte die Vorsitzende des Wirtschafts-Sachverständigenrats der Bundesregierung. Sie kritisierte den Vorschlag eines pauschalen Deckels der Eigenanteile bei der stationären Pflege als sozial ungerecht. „Der massive Kostenanstieg seit 2017 ist auf die starke Ausweitung der Leistungen durch das 2. Pflegestärkungsgesetz zurückzuführen. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, den Zugang zu Leistungen wieder stärker auf das fachlich empfohlene Maß zu begrenzen“, betonte Schnitzer. „Wenig zielgenaue Leistungen wie der Leistungszuschlag in der stationären Pflege und der Entlastungsbetrag sollten überprüft beziehungsweise abgeschafft werden“, sagte Schnitzer. Ähnlich äußerte sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm. Sie forderte zudem, einen neuen Pflegevorsorgefonds II einzuführen, „in den einzelnen Geburtskohorten Zusatzbeiträge einzahlen“.

Was bedeutet das Pflegedefizit für den Bundeshaushalt?

Der Bund wird 2027 absehbar etliche Milliarden zum Ausgleich des Pflegeversicherung-Defizits beitragen müssen. Denn für 2027 wird das drohende Defizit auf mindestens acht Milliarden Euro geschätzt. Schon im laufenden Jahr gewährt der Bund der Pflegekasse ein Darlehen von 3,2 Milliarden Euro, das aber voraussichtlich nicht ausreichen wird. „Das geplante Darlehen aus dem Bundeshaushalt für die Pflegeversicherung von 3,2 Milliarden Euro wird absehbar nicht ausreichen für dieses Jahr“, sagte Grünen-Chefhaushälter Sebastian Schäfer unserer Redaktion. „Ich sehe auch nicht, wie die Pflegeversicherung in eine Lage versetzt wird, diese Darlehen jemals wieder zurückzuzahlen. Da entsteht die nächste milliardenschwere Schattenverschuldung“, kritisierte er.

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